In der Gemeinderatsitzung am 25. Oktober 2022 beantragten mehrere Mitglieder des Gremiums die Verschiebung von zwei Tagesordnungspunkten zum Thema „Blackout – Konzeption und weiteres Vorgehen“ und „Wasserlieferungsvertrag – Versorgung der Gemeinde Finning durch die Gemeinde Windach“ in den nichtöffentlichen Teil. Diesem wurde einstimmig zugestimmt.

Dann wäre eigentlich der Punkt „Vorstellung FTTH-Ausbauvorhaben der Unsere Grüne Glasfaser (UGG)“ an der Reihe gewesen, so wie in der letzten Gemeinderatssitzung am 4. Oktober 2022 bereits angekündigt. Der Vortragende hätte aber kurzfristig abgesagt, berichtete der Bürgermeister. Die UGG bietet einen eigenwirtschaftlichen Ausbau im Gemeindegebiet an. Die Eigentümer hätten dann lediglich den Hausanschluss zu bezahlen. Mittlerweile hätte auch die Telekom einen Glasfaserausbau in Aussicht gestellt. Der Bürgermeister äußerte sich skeptisch, dass dieser eigenwirtschaftlich erfolgen würde. Dem widersprach ein Mitglied aus dem Gremium. Eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat wies darauf hin, dass die Firma IKT beauftragt worden sei, die grünen Flecken zu eruieren, für die eventuell eine Förderung für einen Breitbandausbau in Frage käme. Der Bürgermeister antwortete, dass laut einer Markterhebung in Finning nur 82 Haushalte als förderfähig eingestuft wurden, während 703 Haushalte keinen Anspruch auf Förderung hätten. Aber für 2022 ist geht bezüglich Förderung eh nichts mehr, merkte ein Mitglied des Gremiums an. Eine Stimme aus dem Gemeinderat fand es bedauerlich, dass es eine zeitliche Überschneidung zwischen den Aktivitäten der UGG und der Eruierung der Förderung gebe. Der Bürgermeister merkte an, dass die Telekom im Vergleich zur UGG eine Anschlusspauschale von 799 Euro pro Haushalt anbiete, während die UGG 700 Euro + 170 Euro pro 15 Meter Kabellänge berechne. Die UGG beginne frühestens in einem halben Jahr mit dem Ausbau. Die Telekom kommt in die VG nach Windach, um ihre Ausbaupläne vorzustellen. Der Bürgermeister wiederholte, dass er es so verstanden habe, dass der Telekomausbau nicht eigenwirtschaftlich sei. Ein Mitglied aus dem Gemeinderat betonte, dass Konkurrenz es wahrscheinlicher macht, dass die Telekom es auch eigenwirtschaftlich anbieten wird.

Als Nächstes stand die Vorstellung der Konzepte zur Sanierung der Mühlbachbrücke auf der Agenda. Das Thema wurde bereits in der Bauauschusssitzung am 8. April 2021 diskutiert und die Beauftragung in der Gemeinderatssitzung am 13. April 2021 beschlossen. Ein Vertreter des beauftragten Ingenieurbüros aus Augsburg stellte die hierzu ausgearbeiteten Konzepte vor.

Zuerst ging er auf die Bestandssituation ein. Der Bestand der Brücke weise eine 3,80 Meter breite Fahrspur plus Gehweg von 1,50 Meter Breite auf. Eine Straßenbreite für zwei Fahrspuren benötige jedoch 5,55 Meter Breite, ein normgerechter Gehweg sollte eine Breite von 2,30 Meter haben. Die bestehende Schrammbordhöhe von 2 Zentimetern entspreche ebenfalls nicht der aktuellen Norm von 15 Zentimetern. Zudem sei die Brücke auf 6 Tonnen Traglast begrenzt, ausgenommen sei hier der landwirtschaftliche Verkehr. Bei den festgestellten Mängeln führte er Risse, Betonabplatzungen, Kalkaussinterungen, offene Stahlbewehrung und Rostbildung an. Außerdem sei das Holzgeländer rissig und müsste erneuert werden.

Zur Sanierung der Brücke stellte der Planer drei mögliche Szenarien vor:

  1. Sanierung
  2. Neubau mit Wellstahldurchlass
  3. Neubau einer Betonbrücke in zwei Varianten
    A. Tiefgründung: Bohrpfähle werden hinter vorhandene Widerlager gesetzt
    B. Flachgründung: Widerlager werden erneuert

Die Vorteile einer Sanierung wären die geringen Bau- und Abbruchkosten sowie die Tatsache, dass keine Wasserhaltung erforderlich sei. Bei den Nachteilen zählte er die geringe Breite, die 6 Tonnen-Begrenzung auf und ergänzte, dass die Standsicherheit dauerhaft nicht gewährleistet sei.

Bei der Variante Wellstahldurchlass stehen auf der Vorteilsliste geringere Baukosten als bei der Betonvariante und die Tragfähigkeit für schwere Fahrzeuge. Als Nachteile nannte er geringere Beständigkeit als bei Variante 3, einen geringeren Querschnitt als bei Variante 1 und 3, was sich bei einem Hochwasser negativ auswirken könnte, nötige Baumfällungen, hohe Abbruch und Entsorgungskosten, sowie die während des Baus nötige Wasserhaltung bzw. Wasserumleitung.

Die Variante Neubau einer Betonbrücke bringe als Vorteile eine hohe Belastungsfähigkeit und eine zu erwartende Lebensdauer von 80 bis 100 Jahre. Auf der Nachteilsliste stehen Baumfällungen, höhere Baukosten als bei Variante 1 und 2, hohe Abbruchkosten, sowie die während des Baus nötige Wasserhaltung bzw. Wasserumleitung.

Die zu erwartenden Kosten bezifferte er wie folgt:

  • Variante 1: 198.000 Euro
  • Variante 2: 400.000 Euro
  • Variante 3:
    • A: 400.000 Euro
    • B: 450.000 Euro

Sein Resümee: Variante 1 sei die preisgünstigste. Bei Variante 2 sei fraglich, ob sie realisierbar sei. Variante 3 erfülle alle Anforderungen, sei aber am teuersten. Er sprach eine Empfehlung für 3A aus. Die sei genauso teuer wir Variante 2, biete aber mehr Vorteile.

Eine Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, wie eine Sanierung funktionieren würde, wenn der Stahl schon kaputt sei. Der Ingenieur antwortete, dass die betroffenen Stellen sandgestrahlt würden und danach mit Spritzbeton überdeckt werden. Wichtig sei hierbei, dass die Betonschicht mindestens fünf Zentimeter betrage. Eine weitere Stimme aus dem Gremium wollte wissen, ob die eingangs erwähnten Fahrbahn und Gehwegbreiten Richtlinien zur Orientierung seien oder ein Muss. Wenn die Brücke saniert werde, bestehe Bestandschutz. Lediglich die Schrammbordhöhe müsse angepasst werden, sobald man an den Kappen der Brücke etwas mache. Ein Mitglied aus dem Gremium wies darauf hin, dass der jetzige Durchlassquerschnitt vor dem Bau des Windachspeichers berechnet wurde. Dieser sei mittlerweile überdimensioniert und eventuell würde ein Wellstahldurchlass ausreichen. Einer der beiden jetzigen Durchlässe sei mittlerweile verlandet und zugewachsen, da dort seit Jahren kein Wasser mehr durchgeflossen ist. Eine andere Stimme aus dem Gemeinderat merkte hierzu an, dass es ein hydrologisches Gutachten brauche, um hierzu eine Entscheidung treffen zu können. Einen 2,30 Meter breiten Gehweg brauche keiner. Ab wann denn die Standsicherheit der bestehenden Gründung nach einer Sanierung nicht mehr gegeben sei, fragte die Stimme aus dem Gremium. Das könne man nicht sagen, antwortete der Vertreter des Ingenieurbüros. Sein Büro habe lediglich geprüft, was beauftragt wurde. Wenn der Querschnitt geringer werden soll, müsse dies mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt werden. Ein Mitglied aus dem Gemeinderat wollte wissen, ob eine zweispurige Fahrbahnbreite Pflicht sei. Die Entscheidung ob die Brücke ein- oder zweispurig ausgeführt werde, liege im Ermessen des Gemeinderats, antwortete der Planer. Eine Stimme aus dem Gemeinderat fragte, wie es sich mit der Beschränkung auf 6 Tonnen nach der Sanierung nach der Sanierung verhalte. Der Bürgermeister betonte, dass die Landwirte von dieser Beschränkung bereits ausgenommen seien. Darauf merkte eine Stimme aus dem Gremium an, dass es dann keine Einschränkung sei, da man den Schwerlastverkehr ohnehin nicht im Dorf haben möchte. Die Verwaltung wollte wissen, ob die Kosten für die Brücke förderfähig seien. Der Ingenieur antwortete, dass dies gerade in Bezug auf die geringe Breite zu prüfen sei. Eine Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, wie lange eine Sanierung halten würde. Das könne man nicht sagen, da man nicht in das Bauwerk sehen könne, antwortete der Vertreter des Ingenieurbüros. Eine Stimme aus dem Gemeinderat fragte nach, ob man an den Schrammbordhöhen etwas verändern müsse, wenn man lediglich den Beton an der Brücke und das Geländer saniere und an der Oberfläche nichts mache. Dann würde es auch kostengünstiger werden. Diesbezüglich fragte ein anderes Mitglied aus dem Gremium nach, ob die Oberfläche der Brücke dicht sei. Der Ingenieur antwortete, dass hier keine Schäden bei der Begutachtung festgestellt wurden. Danach äußerte sich eine Stimme aus dem Gemeinderat skeptisch, ob die Kosten realistisch seien. Schließlich habe die wesentlich kleinere Kehrgrabenbrücke bereits 300.000 Euro gekostet. Die Kosten seien von seinem Büro so geschätzt worden, erwiderte der Vertreter des Planungsbüros. Ob es Unterschiede bei der Bauzeit gebe, wollte ein Mitglied des Gremiums wissen. Da wäre zwischen den Varianten nicht viel um, antwortete der Ingenieur. Eine Stimme aus dem Gemeinderat forderte erneut ein hydrologisches Gutachten. Eventuell könne die Ausführung der Brücke auch kleiner sein. Dem entgegnete eine Stimme aus dem Gremium, dass die Endsumme gleichbleiben wird, auch wenn die Brücke kleiner würde. Der Bürgermeister betonte, dass er Schmerzen mit der 6 Tonnen Beschränkung habe. Aus seiner Sicht ist die Variante 3A die einzige, die Sinn macht. Letztendlich einigte sich der Gemeinderat einstimmig darauf, ein hydraulisches Gutachten zu beauftragen, um eine eindeutige Datengrundlage für eine Entscheidung zu treffen.

Danach ging es mit dem Punkt Abriss eines landwirtschaftlichen Gebäudeteils und Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit in der Hauptstraße 18 in Oberfinning weiter. Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 20. Oktober mehrheitlich beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, dem Bauvorhaben nicht zuzustimmen. Hintergrund waren die beiden Punkte „Isolierte Befreiung bzgl. Abstandsfläche“ und die nachzuweisenden Stellplätze. Das Thema Stellplätze sei nach einem Gespräch mit dem Bauwerber vom Tisch, so der zweite Bürgermeister, der die Moderation dieses Tagesordnungspunktes übernommen hatte, weil der erste Bürgermeister in der Angelegenheit persönlich beteiligt ist. Beim Thema Abstandsflächen gebe es einen Interessenkonflikt zwischen dem Bauherrn und einem Nachbarn. Um die Situation besser beurteilen zu können, wurde den anwesenden beteiligten Parteien Rederecht eingeräumt. Zuerst erklärte der Architekt des Bauwerbers die Pläne zu dem Bauvorhaben. Er zeigte auf, dass die Schleppkurve im Einfahrtsbereich, der über die Geigersteige führt, Richtung Westen funktioniere, da hier der Eingangsbereich zurückgesetzt ist. Nach Osten hingegen würde sich die Situation diesbezüglich auch nicht ändern, wenn das Haus nach Süden versetzt wäre, da das angrenzende Gebäude unveränderter Bestand ist. Von diesem Bestandsgebäude würde die Abstandsfläche zur Mitte der Straße bereits jetzt überschritten. An dieser Situation würde sich also nichts verändern. Der Anbau werde zudem niedriger als der Bestand. Man wolle den Charakter der bestehenden Tenne erhalten. Daher solle das Dach mit der gleichen Neigung durchgängig erhalten bleiben und es sei eine Holzverschalung vorgesehen. Das Landratsamt sehe keine baurechtlichen Einschränkungen für den Nachbarn. Auf eine Frage aus dem Gemeinderat, ob man das Gebäude nicht einen Meter nach Süden verschieben könne, antwortete der Planer, dass das Gebäude dann keine durchgängige Dachfläche habe, und das wäre aus städtebaulicher Sicht nicht optimal. Der Nachbar äußerte sich skeptisch zur Zufahrtssituation. Man müsse auch die Situation im Winter mit Schnee bedenken. Es stimme zwar, dass die Geigersteige nicht stark befahren sei, es seien aber auch noch zwei weitere potenzielle Bauplätze vorhanden, die über den schmalen Weg erschlossen werden könnten. Daher plädierte er für einen Versatz des Gebäudes nach Süden. Eine Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, wie breit die Zufahrt sei. Zwischen 3,70 und 4 Meter, antwortete der Architekt. Der zweite Bürgermeister betonte, es liege im Ermessen der Gemeinde, ob man zustimme oder nicht. Ein Mitglied aus dem Gremium erinnerte daran, dass der Gemeinderat beschlossen habe, keine Abweichungen zuzulassen. Man könne nicht hier so und dort anders entscheiden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Tagesordnungspunkt zu verschieben, um dem Bauwerber die Möglichkeit zu geben, den Plan entsprechend anzupassen.

Weiter ging es mit dem Antrag zur Verschmälerung des gemeindlichen Fußweges entlang Leitenberg 18 in Unterfinning. Hierbei geht es um die Treppe, die vom Fußweg an der Windach hoch auf den Leitenberg führt. Das bisher unbebaute Grundstück soll bebaut werden. Bei der Evaluierung dieses Vorhabens ist dem Besitzer aufgefallen, dass die Zufahrt auf das Grundstück um 11 cm zu schmal ist, da eine Betonstützwand auf dem Nachbargrundstück soweit über die Grundstücksgrenze ragt. Diese Betonwand zurückzubauen wäre ein unverhältnismäßiger Aufwand; zudem seien momentanen Eigentümer nicht die Erbauer der Stützwand und damit nicht Verursacher des Problems, so der Bürgermeister. Alternativ könnte die Gemeinde vom momentan 2 Meter breiten, öffentlichen Fußweg, 11 cm an den Besitzer abtreten. Der Bürgermeister könne sich vorstellen, dem zuzustimmen, wenn der Bauherr im Gegenzug die Errichtung der Treppe übernimmt. Diese sei momentan nur provisorisch ausgeführt, da man mit der finalen Ausführung warten wollte, bis das Grundstück bebaut ist. Eine Stimme aus dem Gemeinderat schlug vor, man könne alternativ auch den Grenzstein verschieben und dadurch die erforderlichen 3 Meter für die Einfahrt zu erreichen. Ein Mitglied aus dem Gremium forderte, dass man zuerst ein Konzept für die Bebauung benötige, bevor man hier eine Entscheidung treffen könne. Der Bürgermeister betonte, dass es sich erst einmal um eine Absichtserklärung seitens des Gemeinderates handeln würde und nicht um eine verbindliche Verkaufsentscheidung. Anderen Mitgliedern aus dem Gremium fiel auf, dass der nichtbefestigte Teil der Böschung vom Ende der Fahrbahn bis zur Grundstücksgrenze Gemeindegrund ist, den es noch zu erschließen gilt. Sie schlugen vor, diesen Teil in Kombination mit dem geforderten Streifen am Fußweg dem Grundstücksbesitzer mit anzubieten. Dann würde die Gemeinde sich die Erschließungskosten sparen und der Bauwerber hätte mehr Flexibilität bei der Planung der Zufahrt. Der Gemeinderat beschloss mit 11 zu 2 Stimmen, einen Verkauf der oben genannten Flächen in Aussicht zu stellen.

Dann folgte die Auftragsvergabe für die Beschaffung eines Notstromaggregates. Das Thema wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 26. Juli 2022 und in der Bauausschusssitzung am 30. September diskutiert. Es standen drei Angebote jeweils für den Brunnen und den Hochbehälter zur Auswahl. Der Gemeinderat beschloss mit 11 zu 2 Stimmen die Auftragsvergabe des jeweils günstigsten Angebotes über 22.664 Euro für den Brunnen und 18.763 Euro für den Hochbehälter.

Als nächster Punkt folgte die Ausschreibung der Stromlieferung 2023 – 2025. Hierbei ging es um den Strombezug für kommunale Liegenschaften und Anlagen. Laut dem Bürgermeister hat sich nur ein Anbieter an der Ausschreibung mit einer Angebotssumme im über 245.705 Euro beteiligt. Das liege deutlich über der Kostenschätzung. Eine Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, ob es einen Vergleichswert für und ohne Ökostrom gebe. Nein, das Angebot beinhalte ausschließlich Ökostrom. Das Angebot wurde mit 7 zu 6 Stimmen angenommen.

Dem darauffolgenden Zuschussantrag Betriebskosten 2022 BRK Landsberg über 980,50 Euro folgte das Gremium einstimmig.

Beim Punkt Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das „gemeinsame Kommunalunternehmen Ammerseewerke“ ging es laut dem Bürgermeister um die Erweiterung der Satzung um folgende Aufgabenbereiche:

  1. Errichtung, Betrieb und Verwaltung von Gebäuden
  2. Durchführung von Tiefbau- und Erschließungsmaßnahmen
  3. Erschließung von Baugebieten

Eine Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, ob die Gemeinde verpflichtet sei, Leistungen bei den Ammerseewerken für entsprechende Projekte in Anspruch zu nehmen. Der Bürgermeister verneinte dies. Man könne bei Bedarf einen Kostenvoranschlag einholen. Der Gemeinderat nahm die Satzungsänderung mit 12 zu einer Stimme an.

Unter Wünsche und Anträge kam noch Folgendes zur Sprache:

  • Ein Mitglied aus dem Gemeinderat wollte wissen, wie der Sachstand zur Pflege des Spielplatzes am Ahornweg sei. Der Auftrag sei vergeben, antwortete der Bürgermeister.
  • Ein Mitglied aus dem Gremium fragte nach, wer beim Schießen der Vereine am 12. November mitmache. Einige Mitglieder signalisierten ihre Teilnahmebereitschaft.
  • Eine Stimme aus dem Gemeinderat fragte nach dem Stand des Rechnungsprüfungsberichts. Dieser sei in Arbeit, antwortete der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses.