Die Gemeinderatssitzung am 4. Oktober 2022 begann mit dem Thema Umbau des alten Kindergartens in der Sonnenstraße. Konkret geht es um erforderliche Umbauten zur Verbesserung des Brandschutzes wie den Einbau von Feuerschutztüren und der Installation von Brandschutzmeldern. Der Bürgermeister berichtete, dass er den Auftrag bereits vergeben habe, da der Betrieb momentan nur mit einer Sondergenehmigung möglich ist. Der anwesende Architekt erklärte, es müssen vier normale Zimmertüren durch Brandschutztüren ersetzt werden. Das Landratsamt hatte vor eineinhalb Jahren darauf hingewiesen, dass hier Handlungsbedarf bestehe. Eine davon wäre die Tür zum Keller, der eine andere Nutzung habe (Jugendraum) als der Rest des Gebäudes. Die anderen betroffenen Türen befinden sich im Erdgeschoss. Hier muss teilweise die Öffnungsrichtung wegen des Fluchtwegs verändert werden. Eine Tür müsste sogar versetzt werden, so der Architekt. Des Weiteren müssten 16 Rauchmelder installiert werden. In einem nächsten Schritt werden noch Maßnahmen für das Treppenhaus fällig. Hier müsse die bestehende Holztreppe von unten mit Gipskartonplatten verschalt werden, um die Betriebsgenehmigung auch für das Dachgeschoß zu erhalten. Es werde dann in Zukunft einen Bescheid geben, in dem alles zusammengefasst ist. Das Prozedere sei zwar etwas mühsam, aber so konnte der laufende Betrieb bisher aufrechterhalten werden. Der Gemeinderat billigte einstimmig die Kosten über knapp 15.000 Euro.

Weiter ging es mit dem Neubau eines unterirdischen Löschwasserbehälters und Neubau von 48 PKW-Stellplätzen am Minihof 3 in Entraching. Konkret ginge es um drei Befreiungen, erklärte der anwesende Planer:

  1. Der Löschwasserbehälter liege außerhalb des im Bebauungsplan ausgewiesenen Baugebietes „G“. Beim bisherigen geplanten Standort unter der Maschinenhalle seien Tank und Deckel zu nah an der Reithalle. Zudem benötige die Feuerwehr eine Aufstellfläche von 7 x 12 Metern. Die 220 m³ Fassungsvermögen stellen eine ausreichende Bevorratung für Löschwasser sicher. Zudem seien zwei Hydranten in der Nähe. Einer liege auf dem Nachbargrundstück und sei nicht weiter als 300 Meter entfernt.
  2. Da zwei der 48 bisher geplanten PKW-Parkplätze wegen der Aufstellungsfläche wegfallen, müssten diese an anderer Stelle nachgewiesen werden.
  3. Ein im Bebauungsplan geforderter Baum befinde sich durch die Änderung etwas weiter als die zulässigen 10 Meter von der Halle entfernt.

Der jetzige Löschwasserteich ist mittlerweile als Biotop deklariert. Das Wasser im Teich, der sich auf der höchsten Stelle auf dem Areal befindet, kam offensichtlich aus einer defekten Leitung, die schon repariert wurde. Daher sei der Teich mittlerweile verlandet. Eine Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, ob es sich bei dem Wasser für den Löschwasserbehälter um Trinkwasser handele. Der Architekt bestätigte dies mit dem Hinweis, dass bei Regenwasser die Gefahr einer Verunreinigung, zum Beispiel durch Blätter, zu groß sei. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu.

Als Nächstes wurde der Antrag Dachstuhlerneuerung mit Kniestockerhöhung und Dachgeschoss – Ausbau am best. Wohnhaus und Anbau einer 2. Wohneinheit mit Doppelgarage an der Findingstraße 16 in Oberfinning behandelt. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bauausschusses aus der Sitzung am 29. September 2022 und stimmte dem Antrag einstimmig zu.

Bezüglich des nächsten Tagesordnungspunktes, dem Antrag auf isolierte Abweichung zum Abbruch einer Tenne und Neubau eines Wohnhauses mit Carport am Anger 2 a in Oberfinning, berichtete der Bürgermeister, dass er wegen der Stellplatzsituation, die in der Bauausschusssitzung am 29. September vom Gremium diskutiert wurde, mit dem Architekten gesprochen hätte. Die vom Bauausschuss mehrheitlich geforderte Verlegung eines Stellplatzes auf die Südseite ginge nicht, da sich der Unterflur-Hydrant, der in der Zufahrt liege, auf dem Grundstück des Bauwerbers befindet. Das Landratsamt habe außerdem die Breite von 4,45 Metern für zwei Stellplätze als ausreichend befunden. Eine Stimme aus dem Gemeinderat fand, dass eine isolierte Abweichung in Bezug auf die spezielle Lage vertretbar sei. Die Stellplatzsatzung, die mittlerweile drei Stellplätze ab 130 m³ vorsehe, sei erst während der Bauvorbereitungsphase des Antragstellers geändert worden. Eine weitere Stimme aus dem Gremium forderte, dass die Tatsache, dass der Bauantrag bereits vor der Änderungssatzung eingegangen sei, als Begründung in den Beschluss mit aufgenommen werde. Eine andere Stimme aus dem Gemeinderat kritisierte, dass in der Praxis nicht hintereinander geparkt würde, und die Garagen dann leer stehen, bzw. als Stauraum verwendet werden, und die Autos dann auf der Straße stehen würden. Dem müsste man nachgehen.
Der Antrag wurde mit der geforderten Begründung mit 11 zu 1 Stimmen angenommen.

Dem darauf folgenden Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage an der Findingstraße 21 a in Unterfinning wurde, wie vom Bauausschuss in der Sitzung am 29. September 2022 empfohlen, einstimmig zugestimmt.

Bezüglich der ebenfalls in der letzten Bauausschusssitzung am 29. September bereits zum wiederholten Male diskutierte Leuchtreklame an der VR-Bank, berichtete der Bürgermeister, dass er wegen der Terminfrist die Klage eingereicht habe. Er habe auch mit der VR-Bank telefoniert und dabei kam heraus, dass ein Dimmen der Beleuchtung nicht möglich sei. Die VR-Bank biete aber an, die Leuchtreklame ab 22 Uhr auszuschalten. Ein anwesender Vertreter der Bank berichtete, dass die Leuchtreklame momentan abmontiert sei und an der beleuchteten Fläche eine Folie zur dauerhaften Reduzierung der Helligkeit angebracht werde. Zudem muss die Beleuchtung aufgrund der neuen Energiesparverordnung ohnehin ab 22 Uhr abgeschaltet werden. Die Beleuchtung des Vorraumes mit dem Geldautomaten sei hiervon aber nicht betroffen. Die bleibe aus Verkehrssicherheitsgründen an. Der Gemeinderat lehnte die Klage einstimmig ab.

Daraufhin stand der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Staudenweg II“ auf der Tagesordnung. Die geforderte Mindestfläche zu Begrünung solle reduziert werden. Der Antragsteller nannte folgende Gründe für die geforderten Änderungen:

  • die nötigen Flächen zur Entgasung des aus den Altlasten der ehemaligen Mülldeponie austretenden Methans könnten nicht bepflanzt werden.
  • Es sei generell wenig Platz für Begrünung vorhanden. Die in seinem Fall benötigten 500 m² Grünfläche seien nicht zu erreichen.
  • Die Drainage des Grundstücks wäre durch Wurzeln gefährdet.

Der Bürgermeister verlas eine Stellungnahme des Landratsamtes, in der auf die Bedeutung einer Begrünung für die Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Gewerbegebiet hingewiesen wird. Außerdem gebe es niedrig wurzelnde Pflanzen, die die Drainage kaum beeinträchtigen. Der Bürgermeister plädierte dafür den Antrag abzulehnen, da hier eine Nichteinhaltung der Auflagen aus dem Bebauungsplan belohnt würden. Die Nachbargrundstücke hätten die erforderliche Begrünung umgesetzt. Eine Stimme aus dem Gemeinderat verwies darauf, dass der Antragsteller die Situation selbst verursacht habe. Er habe die Grünflächen seinerzeit im Plan nachgewiesen, aber nicht umgesetzt. Der Antrag wurde mit 1 zu 11 Stimmen abgelehnt.

Dann folgte der Punkt Weitere Vorgehensweise Neubau Bauhof. Der Bürgermeister erklärte, dass die Leistungsphasen 1+2 bereits abgeschlossen seien und nun die Leistungsphasen 3+4 ausgeschrieben werden müssen. Der Baubeginn werde erst ab 2023 starten. Bis dahin sei dann auch der Bebauungsplan fertig. Die Ausschreibung beinhalte Gewerke wie Heizungsbau, Sanitär, Elektrik und Brandschutz. Ab Leistungsphase 5 könnte die Planung und Ausführung dann an die Ammerseewerke übergeben werden. Der Bürgermeister wies noch darauf hin, dass der Flächennutzungsplan geändert werden muss. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, dass die Ausschreibung erfolgen kann.

Danach folgte der Tagesordnungspunkt Erfassung und Pflege Kommunaler Daten für den Breitbandausbau. Der Jahreswechsel macht eine neuerliche Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten an die Bundesnetzagentur erforderlich, so der Bürgermeister. Diese könnte durch einen öffentlich rechtlichen Vertrag ersetzt werden. Eine Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, wie lange die Verpflichtung gültig sei. Jeweils ein Jahr, so der Bürgermeister. Eine Stimme aus dem Gremium wies darauf hin, dass es bereits einen Vertrag mit der Firma IK-T gebe, um die Daten für die Bundesnetzagentur bereitzustellen. Man habe den Vertrag mit der Bundesnetzagentur zudem in der Gemeinderatssitzung am 7. Juli 2020 bereits einstimmig abgelehnt, da es hier keinen Vorteil für die Gemeinde gebe. Ohne den Vertrag müsse die Bundesnetzagentur per Bescheid bei der Gemeinde anfragen, wenn es Änderungen geplant sind. Die Verwaltung erwiderte, dass man der Bundesnetzagentur mit dem Vertrag entgegenkommen würde. Man hätte dadurch einen Mehrwert für die Gesellschaft. Eine Stimme aus dem Gemeinderat entgegnete, ohne den Vertrag hätte die Gemeinde die Möglichkeit, vorher mitzubekommen, wenn der Staat etwas plant, zum Beispiel beim Reizthema 5G. Das Gremium lehnte den Vertrag mit 4 zu 8 Stimmen ab.

Als Nächstes folgte ein Grundsatzbeschluss Erneuerbare Energien. Demnach sollen Bauleitplanungen für Windkrafträder, Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, Geothermie- oder Biogasanlagen nur dann eingeleitet werden können, wenn die Gemeinde ausschließlicher Vorbehaltsträger ist. Der Bürgermeister erklärte, dass dadurch erreicht werden solle, dass Investoren in diesem Bereich auf dem Gemeindegebiet nur im Einvernehmen mit der Gemeinde tätig werden können. Eine Stimme aus dem Gemeinderat regte an, das Wort ausschließlich aus dem Beschluss zu streichen. Damit würde man signalisieren, dass man prinzipiell dem Thema offen gegenüberstehe. Eine weitere Stimme aus dem Gremium verwies darauf, dass momentan die Preise für fossile Energieträger künstlich nach oben getrieben würden und im Bereich erneuerbare Energien dringender Handlungsbedarf bestehe. Man brauche den Planungsverband, um hier weiterzukommen. Die Lösung liege in dezentralen, lokalen Lösungen, eventuell in Kooperation mit dem Landkreis. Den Planungsverband zu aktivieren, um an dem Thema grundsätzlich dranzubleiben stimmte eine andere Stimme aus dem Gremium zu. Auch hier wurde das Wort ausschließlich kritisiert. Eine weitere Stimme aus dem Gremium wies darauf hin, dass man externe Unterstützung benötige. Eine Stimme aus dem Gremium könnte sich vorstellen, sich zu beteiligen, wenn die Gemeinde diesbezüglich tätig würde. Von einer weiteren Stimme wurde eine Bürgerbeteiligung ins Spiel gebracht. Der Grundsatzbeschluss wurde einstimmig angenommen.

Unter Wünsche und Anträge kamen noch folgende Themen zur Sprache:

  • Eine Stimme aus dem Gemeinderat forderte bezüglich der mehrfach angesprochenen (zuletzt in der Sitzung am 5. Juli 2022) und bis jetzt nicht erfolgten Begrünung am Zaun des neu errichteten Mehrfamilienhauses in der Pfarrgasse in Oberfinning eine Überprüfung der Begrünung spätestens im Frühjahr 2023. Eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat kritisierte zudem, dass die explizit vom Gemeinderat geforderte Reduzierung der Stellplätze an der Nordseite des Anwesens zum Maibaum, nicht umgesetzt wurde und dies überprüft werden müsse. Diesbezüglich ergänzte eine Stimme aus dem Gemeinderat, dass ein Betonring, der ursprünglich bepflanzt war, nun als Stellplatz genutzt würde.
  • Eine Stimme aus dem Gremium fragte nach dem Sachstand zum Breitbandausbau laut IK-T bezüglich einer Förderung für Gebäude, die momentan eine Anbindung unter 100 Mbit haben. Hierzu erwähnte eine andere Stimme aus dem Gemeinderat, dass die Firma „Unsere Grüne Glasfaser“ einen Eigenausbau des Netzes anbiete. Die Grundstücksbesitzer müssten da lediglich den Anschluss von der Straße zum Haus bezahlen. Für was würde man dann noch eine Förderung benötigen. Dem pflichtete eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat bei und ergänzte, dass das Thema damit erledigt wäre. Der Bürgermeister kündigte an, dass das Thema bei der nächsten Sitzung auf der Agenda stehen würde.
  • Eine Stimme aus dem Gemeinderat wies darauf hin, dass man bezüglich des Kindergartens versprochen habe, sich die Kostensituation im Herbst anzuschauen. Es ginge darum, die Kosten in Bezug auf die Veränderungsbewegungen im letzten Jahr mit den aktuellen zu vergleichen. Man könne momentan aufgrund der zu kurzen Laufzeit des Betriebs noch keinen Personalschlüssel erstellen.
  • Abschließend ging es noch um den neuen Kinderspielplatz am Ahornweg. Hier müssten die Anwohner in die Pflegemaßnahmen bezüglich des Beschnitts der gepflanzten Sträucher eingewiesen werden. Der Bürgermeister berichtet, er habe von der Firma, die den Spielplatz angelegt hat, ein Angebot in Höhe von über 600 Euro hierzu vorliegen. Er will noch klären, ob das nicht günstiger geht. Eine Stimme aus dem Gemeinderat schlug vor, einen ortsansässigen Gärtner, der bei der Dorfökologie mitarbeite, zu fragen und die Gemeindearbeiter einzubeziehen.