Ich habe einige aus meiner Sicht besonders interessante Punkte herausgepickt:

Erfassung und Pflege kommunaler Daten für den Breitbandausbau
Ein Mitarbeiter der Firma IK-T (Winfried Kopperschmidt) wurde für diese Sitzung eingeladen, um den GR-Mitgliedern Rede und Antwort zu stehen. Schnell wurde klar, dass die Gemeinde verpflichtet ist, Daten über die vorhandene Infrastruktur der Bundesnetzagentur zu liefern. Die Aufgabe der Firma IK-T wäre es, die vorhandenen Pläne über Kanäle und Leerrohre und andere für die Verlegung von Glasfaserkabel geeignete Trassen zu analysieren und aufzubereiten, so dass diese digital an die Bundesnetzagentur übertragen werden können. Die Gemeindeverwaltung wäre mit der Erbringung dieser Aufgabe überfordert und möchte sie deshalb an IK-T übergeben. Eine Weigerung der Gemeinde die Daten zu liefern, würde einen Verwaltungsakt durch die Bundesnetzagentur nach sich ziehen, durch den die Gemeinde quasi zur Übergabe der Daten verpflichtet werden würde.
Die jährlichen Kosten dieser Dienstleistung durch IK-T betragen etwa 700,- €. Das primäre Ziel der Erhebung sei es nicht, den Ausbau der 5G-Infrastruktur voranzutreiben, sagte Kopperschmidt. Zwar nutzen auch die Mobilfunkbetreiber den Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur, vorrangiges Ziel sei es aber, die Glasfaserinfrastruktur im Rahmen des Digitalisierungsgesetzes weiter auszubauen. Bevor die Daten an die Bundesnetzagentur übertragen werden, erhält der Gemeinderat die Möglichkeit diese einzusehen.
Knackpunkt für Michaela Bischof (MB) war, dass der Gemeinde zwei Verträge zu Unterschrift vorgelegt wurden: der mit IK-T und ein weiterer mit der Bundesnetzagentur. MB fragte, warum ein weiterer Vertrag mit der Bundesnetzagentur notwendig sei, wenn man schon der Lieferung der Daten zustimme. Sie schlug vor, über zwei getrennte Beschlussvorlagen abzustimmen: 1) Lieferung der Daten für den Infrastrukturatlas mithilfe von IK-T, 2) Vertrag mit der Bundesnetzagentur ja oder nein. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag: Abstimmungsergebnisse: 11:0 für die Dienstleistung von IK-T; 0:11 gegen den Abschluss des Vertrages mit der Bundesnetzagentur.
Interessant war, wie der Vorgang in den anderen Gemeinden der VG nach Aussage der Verwaltungschefin gehandhabt wird: Eresing hat den Verträgen bereits zugestimmt, die VG Windach hat den Vorgang an den Bayerischen Gemeindetag weitergeleitet, um mehr Informationen zu bekommen.

Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens (Kindergartengebührensatzung) zum 1.9.2020
Der Bürgermeister stellte die aktuelle finanzielle Situation des Kindergartens anhand einer detaillierten Aufstellung der Kosten und Erlöse dar. Nach Abzug aller Erlöse bleiben Kosten in Höhe von etwa 269.000,- €. Diese werden aus den Mitteln des Gemeindehaushaltes bestritten. Die Kindergartengebühren werden zum 1.9.2020 wie schon letztes Jahr um 4 % erhöht. Diskutiert wurde noch die Frage, ob es möglich wäre diese Erhöhung jährlich automatisch durchzuführen. Allerdings ist es nicht erlaubt, solche Erhöhungen in der Gemeindesatzung festzuschreiben. Insofern wird der GR jedes Jahr aufs Neue darüber abstimmen müssen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurden verschiedene Fahrbahn- und Parkplatzmarkierungen diskutiert. Konkret handelt es um den Parkplatz unmittelbar vor dem Feuerwehrhaus, der wohl des Öfteren, trotz bereits vorhandener Halteverbotsschilder, zugestellt wird. Hier wurde die Frage diskutiert, ob nicht eine zusätzliche Bodenmarkierung die Situation entzerren würde. Letztendlich konnte man sich hier nur auf eine zusätzliche weiße Linie einigen, die den Parkraum als solches noch mal kenntlicher machen soll.
Im Bereich des Kreuzbergs haben Anwohner darum gebeten, mittels Markierung am Boden (Anbringung der Zahl 30) zusätzlich auf die geltende 30er-Zone hinzuweisen. Dass diese Markierungen leider wenig bringen, ist laut Stefan Hülmeyer in der Hauptstraße ortsauswärts zu erkennen. Auch hier werden die geltenden 30 km/h oftmals überschritten. Beate Mosers Vorschlag, das mobile Geschwindigkeitsmesssystem der Gemeinde umzusetzen und an der Ortseinfahrt am Kreuzberg zu platzieren hat der GR mit großer Mehrheit zugestimmt. Auf eine Fahrbahnmarkierung wird vorerst verzichtet.

Der nächste Tagesordnungspunkt behandelte die bereits in der Konstitutierenden Stizung vom Gemeinderat beschlossene Streichung des § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung sowie die Veröffentlichung von Niederschriften im Bürgerinformationssystem nach den Sitzungen. § 4.2 hätte es faktisch verhindert, dass Beschlussvorlagen der GR-Sitzungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, da sie dann zukünftig vom GR bzw. Bürgermeister hätten erst freigegeben werden müssen. Rainer Tief stellte die Frage, warum nun erneut abgestimmt werden solle – es lägen keine gewichtigen Gründe hierfür vor. Rainer Tief wies mehrmals daraufhin, dass sich der GR mit Beschluss vom 7.5.20 bereits für die Streichung des Artikels entschieden hatte und es damit eigentlich keinen Grund mehr dafür geben dürfte, die Frage noch einmal zu stellen bzw. darüber zu beschließen. Es könnte ja schließlich nicht sein, dass Beschlüsse solange auf die Tagesordnungsliste kommen, bis alle mit der Entscheidung zufrieden sind.
Die Stellungnahme der Rechtsaufsicht wurde vom Bürgermeister vorgetragen. Im Wesentlichen besagt diese, dass alle Veröffentlichungen, die die Gemeinde tätigt, keine Rückschlüsse auf einzelne Personen, deren Anliegen im GR behandelt werden, zulassen dürfen. Entsprechende Stellen müssten in den Sitzungsprotokollen geschwärzt werden. Die Mitarbeiterin von der VG Windach wies darauf hin, dass der Datenschützer hier eine Unterscheidung zwischen dem flüchtigen, gesprochenen Wort und dem geschriebenen macht. Außerdem sehe sich die VG nicht dazu in der Lage zu entscheiden, welche Inhalte eines Protokolls nun datenschutzrechtliche Relevanz haben könnten und welche nicht. Die Mitarbeiter der VG müssten dazu erst eine Schulung erhalten.
Manfred Gläserke sagte, der Gemeinderat sei vom Bürger gewählt und damit legitimiert, eigenständig Entscheidungen zu treffen. Den Bürger im Nachgang oder gar im Voraus  zu informieren, halte er für überflüssig, da ja schließlich nicht jeder über alles im Dorf Bescheid wissen oder sogar mitreden müsse. Die Diskussion nahm dann schon fast einen kuriosen Verlauf. GR Franz Boos wies darauf hin, dass dank der sozialen Medien jedes Dokument innerhalb kürzester Zeit die Runde im Dorf machen könnte. Außerdem wurde befürchtet, dass die Presse im Vorfeld berichten könnte. Darauf hin machte Stefan Hülmeyer den Kompromissvorschlag, die Vorlagen erst am Montag vor der Sitzung im Bürgerinformationssystem zu veröffentlichen. Fritz Ostner war der Meinung, man solle der Verwaltung „nicht noch mehr Arbeit aufzubürden“.
Datenschutzrechtlich gesehen konsequent wäre der Vorschlag von Rainer Tief gewesen, der empfahl, die Angaben, die Rückschlüsse auf Personen zulassen, aus den Sitzungs- und Beschlussvorlagen in eigene Anlagen auszulagern, sodass diese unbedenklich in den Sitzungen vorgetragen bzw. im Nachgang veröffentlicht werden können.
Die etwas durcheinander geführte Diskussion führte dann zum Ergebnis, dem Vorschlag von Sibylle Reiter (SR) zu folgen, die Beschlussvorlagen der aktuellen  Sitzung d der Rechtsaufsicht zur datenschutzrechtlichen Prüfung vorzulegen. So könne man eine Tendenz erkennen, wie viel Arbeit da für die Verwaltung drin stecke. Die Veröffentlichung von Niederschriften unterliegen dem gleichen Problem der datenschutzrechtlichen Prüfung. Andere Gemeinden veröffentlichen die Niederschriften seit Jahren. SR wies darauf hin, dass die Stadt Puchheim Niederschriften im Bürgerinformationssystem vorbildlich veröffentliche, sodass jeder Bürger nachvollziehen könne, was in der Sitzung besprochen wurde und wie Beschlüsse zustande gekommen sind. Das wäre ein Vorbild auch für Finning. Man habe den Wunsch der Bürger nach mehr Informationen im Vorfeld der Wahl deutlich vernommen. Bürgermeister Weißenbach stellte in Frage, ob die Verwaltung das leisten könne. Im Beispiel der Stadt Puchheim handele es sich um ein Wortprotokoll, SR verneinte dies.

Satzung Kommunales Dienstleistungszentrum (KDZ) Oberland: Am 3. März hatte der Gemeinderat (noch der alte) mit drei Gegenstimmen (Michaela Bischof, Franz Boos, Manfred Gläserke) über einem Vertrag mit dem Kommunalen Zweckverband Oberland (dabei ging es um den Zusatz Vergabezentrum) zugestimmt, ohne dass die Satzungsänderung vorlag. Diese gab es damals noch gar nicht, sie sollte erst drei Tage später, am 6.3.2020 vom KDZ Oberland verabschiedet werden. Michaela Bischof hat diese Satzung in der Sitzung am 16.6.2020 angemahnt, sie lag in der jüngsten Sitzung nun vor. Grund für die Satzungsänderung war die Inanspruchnahme der Leistungen eines neuen Vergabezentrums des KDZ Oberland. D.h.: Ausschreibungen ab einer bestimmten Größenordnung betreut künftig das KDZ, damit wird die Verwaltung entlastet. Es wurde seitens des KDZ wohl einer neuer Absatz in den Vertrag aufgenommen, den keiner der anwesenden GR-Mitglieder und die Verwaltung recht zu deuten wusste. Es wurde klar: Der alte Gemeinderat hatte zugestimmt und der neue Gemeinderat muss die Satzungsänderungen nun zur Kenntnis nehmen. Diskutiert wurde darüber, welche Leistungen des KDZ denn nun in Anspruch genommen werden müssten. Die Überwachung des stehenden Verkehrs, umgangssprachlich das Verteilen von Strafzetteln wegen Falschparkens, dürfte in Finning kaum Wohlgefallen seitens der Bürger hervorrufen, der alte Gemeinderat hatte das aber beschlossen. Zudem kann in Ermangelung der zur Überwachung geeigneten Parkflächen und damit einhergehend einer kaum relevanten Anzahl entsprechender Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht von einem lukrativen Betätigungsfeld des KDZ ausgegangen werden. Eher müsste schon der fließende Verkehr überwacht werden, meinten einige Gemeinderäte, weil es immer wieder Beschwerden gibt, dass die 30er-Zonen nicht eingehalten werden. Bgm. Weißenbach sagte, in Eresing lohne sich das und er will nun beim Zweckverband erfragen, was das kostet.

Das Thema „Verkehr“ (Parkverbote, Geschwindigkeitsüberschreitungen) soll auf Antrag von Franz Boos in der nächsten Sitzung intensiver behandelt werden.

Unter Verschiedenes wurde unter anderem die anstehende und notwendige Unkrautvernichtung auf den Friedhöfen behandelt. Der bisherige Vertrag mit dem Unternehmen, das diese Aufgabe bisher übernahm, wird nicht verlängert. Franz Boos schlug vor, einen Aufruf im Gemeindeblatt zu starten und jedem, der mithilft, dem Unkraut Herr zu werden, eine Brotzeit zu spendieren. GR Gläserke ist der Meinung, dass man  Geld in die Hand nehmen müsse, Glyphosat wolle ja keiner mehr.. Beate Moser stellte die Frage, um welchen Betrag sich die Friedhofsgebühren erhöhen würden, sollte man die Kosten der Unkrautvernichtung auf diese umlegen.

Rainer Tief wies auf die evtl. kritisch werdende Situation am Windachspeicher hin, die angesichts der vielen Camper entstehen könnte. Bis zu 9 Campingbusse seien im Moment gleichzeitig auf dem Parkplatz gestanden. Die Hinterlassenschaften derselbigen dürften nicht zum Problem werden. Es müsste eigentlich kontrolliert werden, wer wie lange zum welchem Zweck campiert. Franz Boos erklärte, dass Campen auf nicht ausgewiesenen Flächen nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs erlaubt sei. Da aber weder die Parkfläche oben, hinterhalb der Windachseealm, noch die Parkfläche unterhalb des Staudammes in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen, könne man hier wohl wenig machen. Zustände wie in Andechs und Garmisch gelte es aber auf jeden Fall zu vermeiden. Da waren sich alle GR-Mitglieder einig.