Vor Beginn der eigentlichen Sitzung berichtete der Bürgermeister von einem zerschlagenen Feldkreuz an der Straße zum Glückmann. Ein engangierter Bürger habe es bereits heruntergenommen und zu einem Restaurator gebracht. Die anwesenden Gemeinderäte zeigten sich ebenso fassungslos wie der Bürgermeister. Da es sich um ein Privatkreuz handelt müsste der Besitzer Anzeige gegen unbekannt stellen.

Die beiden ersten Tagesordnungspunkte boten wenig Diskussionsbedarf und wurden einstimmig als Empfehlung an den Gemeinderat verabschiedet:

  • Die Zustimmung zur Renovierung der Kirche St. Jakob in Entraching, für die der Gemeinderat bereits einen Zuschuss über 60.000 Euro bewilligt hatte, und über die Matthias in seiner Nachlese zur Sitzung am 6. Juni 2020 bereits ausführlich berichtete.
  • Die Nutzungsänderung eines Milchviehstalles zu Büro- und Sozialräumen, Lager und Heizung, sowie Abbruch eines Anbaus und Neubau eines Hackschnitzelbunkers für ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen in Entraching.

Für den geplanten Neubau einer Brücke über den Mühlbach stand die Auftragsvergabe für Ingenieursleistungen zur Diskussion. Die Überschrift ist etwas irreführend, da noch nicht entschieden ist, ob die bestehende Brücke saniert oder neu gebaut wird, obwohl der Bürgermeister betonte, dass für ihn eine Sanierung nicht in Frage kommt. Auch seitens eines Gemeinderats kam der Hinweis, dass die Brücke bereits 1923 gebaut wurde und schlug vor, für die Variante Renovierung eine Gewährleistungsfrist mit abzufragen, um dies bei der Entscheidung mit berücksichtigen zu können.

Einige Gemeinderäte warnten, dass man die bestehende Durchflussmenge auf keinen Fall verringern sollte, da es beim Pfingsthochwasser 1999 Spitz auf Knopf stand, dass die Brücke überflutet wurde. Der Bürgermeister erwähnte in diesem Zusammenhang, dass einer der beiden Durchflüsse die von einem Brückenpfeiler geteilt sind, bereits versandet wäre.

Anmerkung des Autors: Dieser Durchfluss ist für den Falle eines Hochwassers durchaus relevant, da er als Überlauf fungiert, wenn der Wasserspiegel eine gewisse Höhe übersteigt.

Auch die Frage der Haftung, falls es aufgrund einer, durch den Gemeinderat beschlossenen, Reduzierung der Durchflusskapazität zu einem Überschewmmungsschaden an den flussabwärts liegenden Anwohnern kommen würde wurde diskutiert. Laut Aussage einiger Gemeinderäte läge die Bestimmung der Durchflussmenge in der Verantwortlichkeit des Wasserwirschaftsamtes und nicht bei der Gemeinde. Eine Haftung für Hochwasserschäden wäre damit ausgeschlossen, insofern sich die Gemeinde an diese Vorgaben halten würde.

Bei der Frage, für welchen der beiden Anbieter man eine Empfehlung für den Gemeinderat aussprechen wolle, gab es wiedersprüchliche Meinungen. Einige vertraten die Ansicht, dass es besser wäre sich eine zweite Meinung einzuholen, auch wenn das Angebot doppelt so teuer ist. Andere argumentierten, dass der günstigere Anbieter das Objekt bereits kenne und nicht von Null anfangen würde.

Letztendlich gab es mit 4 zu 4 Stimmen rechnerisch ein Patt, das aber zu einer Empfehlung für den teureren Anbieter führte, da das die Geschäftsordnung so vorsieht.

Unter Sonstiges, Wünsche und Anträge berichtete der Bürgermeister, dass das neue Bauhoffahrzeug da sei. Einige Gemeinderäte wiesen darauf hin, dass es noch keine Garage dafür gebe und man sich eine Übergangslösung für einen Unterstand überlegen solle, damit das Fahrzeug nicht im Freien steht.

Außerdem kündigte der Bürgermeister an, dass er sich in der kommenden Woche mit dem Landschaftsplaner Gerhard Suttner trifft, um die benötigten Ausgleichsfläche für den geplanten Bauhof zu besprechen.

Ein Gemeinderat fragte nach dem Sachstand beim Gigabit-Ausbau. Es gäbe bereits ein Gutachten, das man für die Schule benötigt habe. Das bereits ausgezahlte Startgeld würde dann mit dem Zuschuss verrechnet, der durch die Förderung des Ausbaus bereitgestellt würde. Eine Gemeinde in der Nähe würde den Ausbau selbst umsetzten und nicht über einen Anbieter, da es diesbezüglich in einigen Nachbargemeinden zu Problemen bei der Ausführungsqualität der Arbeiten durch Subunternehmer des eigentlichen Anbieters gekommen sei. Ein anderer Gemeinderat sprach sich zwar für eine externe Vergabe aus, man müsse diese bauleitungstechnisch allerdings aufmerksam begleiten.