Die Gemeinderatssitzung am 4. Juli 2023 begann mit dem Punkt „Sanierungssatzung – Sanierungsgebiet und Sanierungsziele“. Über diesen Punkt wurde bereits mehr als 12 mal im Gemeinderat ausgiebig diskutiert, unter anderem am 15.07.2020, am 08.09.2021, 08.07.2022 und am 17.01.2023. Werner Dehm von der Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung (kurz OPLA) führte durch die Präsentation. Laut dem Bürgermeister ging es in der aktuellen Sitzung um einen Beschluss, ob weitergemacht wird oder nicht. Herr Dehm ergänzte, dass in der Sitzung keine Sanierungssatzung beschlossen würde. Es ginge vielmehr darum, die Ziele zu definieren und um die Bürgerbeteiligung. Danach wäre ein Monat Zeit bis zu einer Grundsatzentscheidung, ob man noch Änderungen an der räumlichen Abgrenzung oder den Zielen vornehmen, oder eine Sanierungssatzung beschließen will. Der Gemeinderat hatte sich ja bereits signalisiert, dass nur das einfachste Sanierungsgebiet in Frage komme und die beinhalte keine Restriktionen für die Besitzer, sondern Anreize. Eine Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, ob das Sanierungsgebiet Baumaßnahmen von Kommunen oder Dritten betrifft. Dehm antwortete, dass es Dritte betrifft. So seien zum Beispiel bauliche Maßnahmen, die im Einklang mit den Sanierungszielen stehen, für die Besitzer steuerlich abschreibbar. Die Gemeinde hätte zwar ein allgemeines Vorkaufsrecht, dieses beschränke sich aber auf die Daseinsvorsorge oder Gemeinbedarf und das muss gut begründet sein. Beispiele wären hier Standorte für Kita oder Feuerwehr. Außerdem muss das betroffene Objekt auf dem Mark verkauft werden. Eresing habe bereits ein Sanierungsgebiet mit einer Veränderungssperre, bei Windach unterliege ein Teilbereich einer Veränderungssperre. Für Bürger gebe es bereits Einschränkungen beim Bauen, wie zum Beispiel die bayerische Bauordnung, Stellplatzverordnung, Bebauungsgebiete usw.. Der Bürgermeister wollte wissen, inwieweit die Gemeinde Eingriffsrechte hat. Partitiell, so Dehm. Die Gemeinde kann zum Beispiel das Sanierungsgebiet erweitern oder verkleinern. Es gehe grundsätzlich darum, dass baukulturelle Objekte nicht nach und nach verschwinden. Daher empfehle er dem Gemeinderat erst einmal die Bürgerbeteiligung zu machen. Danach könne man immer noch die Notbremse ziehen. Eine Stimme aus dem Gremium wollte wissen, ob ein Eigentümer, der sich nicht an die Vorgaben der Sanierungssatzung halten will, trotzdem bauen darf. Ja, so Dehm, er könne dann halt keine Abschreibung für seine Baumaßnahmen in Anspruch nehmen. Der Bürgermeister erklärten, die Gemeinde kann ja auch eingreifen, wenn zum Beispiel 60 Wohnungen gebaut werden sollen. Ein Mitglied aus dem Gremium betonte, dass man die Sanierungssatzung auf alle Fälle machen sollte, da bereits so viel Zeit und Geld in das Projekt reingefloßen sei. Es sei kein Schaden für die Bürger. Eine Stimme aus dem Gremium wollte wissen, warum die Findingstraße nicht im geplanten Sanierungsgebiet liegt. Dem entgegnete ein Mitglied aus dem Gremium, dass das kein alter Ortskern sei. Es liegen nur Ortsteile im Sanierungsgebiet, die dörflichen Charakter haben. Der Bürgermeister erklärte, dass hierfür bereits Bebauungspläne vorliegen würde. Werner Dehm fügte an, es ginge um den alten, historischen Ort. Es gebe keine Förderung für Objekte aus den 60er oder 70er Jahren. Ein Mitglied aus dem Gemeinderat berichtete, dass Fuchstal zum Beispiel Plätze aufgewertet habe. Man brauche die Phantasie mit Fördergeld oder Steuerersparnis Verbesserungen für das Ortsbild zu erreichen. Werner Dehm erklärte, dass Untersuchungen gezeigt hätten, dass auf einen Euro Fördergeld, acht Euro Privatinvestitionen folgen. Sanierungsgebiete seinen ein echtes Zugpferd. Der Ursprung des Programms lag in der Wirtschaftsförderung. Heute gehe es mehr um die Gestaltung. Warum Entraching ausgenommen sei, wollte eine Stimme aus dem Gremium wissen. Weil der Ortskern von Entraching zu klein sei, so der Bürgermeister. Werner Dehm ergänzte, man sollte sich nicht verzetteln und auf die Hauptorte konzentrieren. Ob man Entraching in das Sanierungsgebiet mit aufnehmen könne, wollte die Stimme wissen. Ja, so Dehm, aber dafür gebe es keine öffentliche Förderung. Ein Mitglied aus dem Gremium erwiderte, dass es für Entraching ein anderes Instrument gebe, einen Rahmenplan. Der müsse auch bezahlt werden und dass wäre dem Bürger schlecht zu vermitteln. Dafür gebe es aber bereits ein Angebot, so der Bürgermeister.
Nachlese zur Gemeinderatssitzung am 4. Juli 2023
von https://finntrachinger.de/wp-content/uploads/avatars/1/5d0a4a559e78a-bpfull.jpg Markus Kaiser | 18.07.2023 | Uncategorized