Der erste Punkt der umfangreichen Agenda war die Vorstellung des Spielplatzkonzeptes für den geplanten naturnahen Spielplatz am Ahorn-/ Buchenweg, die bereits in der Bauausschusssitzung am 3. September 2021 behandelt worden war. Laut dem Bürgermeister liegt die Stellungnahme des Prüfers noch nicht vor. Die Planung liegt vor und als nächster Schritt stehe eine Ausschreibung an. Der Planer Robert Schmidt-Ruiu war anwesend und stand dem Gemeinderat für Rückfragen zur Verfügung. Mehrere Stimmen aus dem Gemeinderat störten sich an der Kostenschätzung, die mit knapp 30.000 Euro deutlich über der kommunizierten Deckelung von 22.000 Euro lag. Hier müsse nachgebessert werden, ansonsten könne man nicht zustimmen. Es gab auch die Gegenmeinung, dass man hier nicht am falschen Ende sparen sollte, da es sich bei Spielplätzen um Pflichtaufgaben der Gemeinde handle. Bei der finanziellen Unterstützung von z.B. Sportverein und Kirche habe man schließlich auch immer genug Geld. Robert Schmidt-Ruiu führte aus, dass er die Kosten auch reduzieren könne. Dann wäre z. B. sein Team statt einer ganzen Woche nur drei Tage vor Ort im Einsatz. Auch bei den Maschinenstunden vom Bagger könne gespart werden, wenn die Gemeinde das Gerät zur Verfügung stellen könnte. Das gleiche gilt für das Material, das im Falle des verwendeten Holzes laut dem Gemeinderat auch aus Lagerbeständen im Bauhof kommen könnte. Die vom Gemeinderat angebotene Unterstützung beim Bau einer Hütte sollte zeitgleich mit den Bauarbeiten seines Teams erfolgen. Eine weitere Frage bezog sich auf die als Fallschutz vorgesehenen Hackschnitzel. Hier wurde die Befürchtung geäußert, dass das Material mittelfristig verklumpen und so einen hohen Pflegeaufwand in der Zukunft verursachen könne. Die Frage war, ob Riesel hier nicht die bessere Alternative wäre. Dem erwiderte Robert Schmidt-Ruiu, dass Rindenmulch diesbezüglich schlimmer sei. Sand und der hier ortsübliche kalkhaltige Riesel würden sich über die Jahre auch sehr stark verdichten und müssten dann erneuert oder gelockert werden. Außerdem würde letzteres von Katzen gerne als Klo benutzt, wurde aus dem Gemeinderat kritisch angemerkt. Letztendlich beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass das Angebot entsprechend reduziert und die eingesetzte Eigenleistung von engagierten Bürgern und der Gemeinde in Art und Umfang genauer spezifiziert wird.

Den ebenfalls im Bauausschuss vorbesprochenen Bauanträge bzw. Voranfragen wurden laut dessen Empfehlung einstimmig zugestimmt. Lediglich bei der Aufstockung eines bestehenden Dachgeschosses für eine zweite Wohneinheit am Leitenberg in Unterfinning gab es eine Gegenstimme. Details zu diesen Punkten können auf dem Beitrag zur Bauausschusssitzung am 3. September 2021 nachgelesen werden.

Das gilt größtenteils auch für den nächsten Punkt der Tagesordnung, der Angebotseinholung für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften durch stationäre RLT-Anlagen im Schulgebäude Finning. Daher gehe ich hier nur kurz auf zwei Aspekte ein, die am vergangenen Donnerstag noch nicht angesprochen worden waren:

  • Auf Anfrage aus dem Gemeinderat, ob man die Installation der Lüftungsanlage mit der bereits angedachten energetischen Sanierung des Schulgebäudes kombinieren könne, erwiderte der Bürgermeister, das dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich sei. Die Förderung laufe nur bis Ende diesen Jahres. Daher müsse man unverzüglich handeln.
  • Laut einer Stimme aus dem Gemeinderat würde auch die Erneuerung der bestehenden, in die Jahre gekommene Lüftungsanlage in der Turnhalle mit 80% gefördert werden. Hier greife nicht die Altersbeschränkung der Nutzer auf zwölf Jahre, wie es bei den Neuanlagen für die Schulräume der Falls sei. Als Vorgabe werde hier lediglich aufgeführt, dass sich in den Räumen regelmäßig mehrere Personen aufhalten, was bei der Mehrzweckhalle ja gegeben sei. Man habe die Sanierung der Anlage bisher aus Kostengründen verschoben. Daher sollte man das jetzt machen.

Der Gemeinderat beschloss die Angebotseinholung einstimmig.

Dann stand das weitere Vorgehen beim Vollzug des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes -Beratung Sanierungsziele, -satzung, gemeindliche Fördermaßnahmen auf dem Programm. Hierzu gab es bereits eine Sondersitzung am 14. Juli 2020, in der Ilka Siebeneicher und Werner Dehm von der Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung (kurz OPLA) aus Augsburg sowohl die drei Umsetzungsmöglichkeiten eines Sanierungsgebietes, als auch die für die Gemeinde Finning als Vorschlag herausgearbeiteten Sanierungsgebiete und deren Leitziele ausführlich dargelegt hatten. Seinerzeit war man sich einig gewesen, dass die Bürger unbedingt in den Prozess eingebunden werden sollten. Daher sollte das Thema auf Wunsch des Bürgermeisters als Schwerpunkt auf der am kommenden Donnerstag, den 16. September 2021 stattfindenden Bürgerversammlung im Staudenwirt präsentiert werden.

Anmerkung des Autors: Die Versammlung wird infektionsschutzbedingt auf 80 Personen beschränkt sein und es ist ein 3G-Nachweis zur Teilnahme verpflichtend.

Dazu hatte er die beiden Vertreter von OPL zur Sitzung eingeladen, um die geplante Präsentation vorzustellen. Eine erste Stimme aus dem Gemeinderat plädierte dafür, eher eine flammende Rede über die Ziele des Sanierungsgebietes und das, was Finning seine bauliche Identität verleihe, zu halten, als über Steuervergünstigungen und Fördermöglichkeiten zu referieren. Dem erwiderte eine Stimme aus dem Gemeinderat, dass er sich bei dem Thema überhaupt nicht abgeholt fühle und das Thema lieber erst mal in Ruhe an einem gesonderten Termin besprechen solle. Dem entgegnete der Bürgermeister, dass man das ja bereits gemacht habe und jetzt die Bürger einbinden wolle. Dem stimmte eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat zu: Der letzte Wissensstand sei, dass der Gemeinderat mit der Diskussion soweit durch sei und vor einer Entscheidung zu dem Thema erst mit den Bürgern in Dialog treten wolle. Der Bürgermeister betonte, dass eine reine Infoveranstaltung geplant sei, um ein Stimmungsbild seitens der Bevölkerung zu bekommen. Es sei ja noch nichts entschieden. Man müsse in dieser Sache aber langsam mal in die Gänge kommen. Auf die Frage, ob man nicht ein Infoblatt für die Bürger zu diesem Thema vorbereiten könne, antwortete der Bürgermeister, dass man ja bereits im Dezember letzten Jahres eine entsprechende Beilage im Dorfblattl erstellt habe. Die Verwaltung ergänzte, dass der Abschlussbericht Entwicklungskonzept FEWI 2030 von OPLA, der auf den 23. Oktober 2019 datiert, auf der VG-Website zum Download bereitsteht. Dieser sei zwar sehr umfangreich, da er alle drei Verwaltungsgemeinden umfasst, aber die Bürger könnten sich einen guten Einblick über den aktuellen Stand der Sachlage verschaffen.

Anmerkung des Autors: Ich werde in diesem Beitrag nicht mehr auf alle Details zu den Sanierungsgebieten, die in dieser Sitzung angesprochen wurden, eingehen und verweise auf das oben verlinkte Entwicklungskonzept, zumindest den Teil des Dokuments, der sich auf Finning bezieht. 

Ilka Siebeneicher betonte, dass man den Bürgern vor allem kommunizieren müsse, warum die Gemeinde den Weg der Städtebauförderung mitgegangen ist. Der Ort verliere nach und nach sein prägendes Ortsbild. Noch gebe es herausragende Gebäude, die den Ortskernen ihren einzigartigen Charakter verleihen, aber diese würden Stück für Stück verschwinden, und man sollte sich fragen, ob es hier Möglichkeiten seitens der Gemeinde zur Mitgestaltung gebe. Diese Frage müsste nicht der Bürger, sondern der Gemeinderat beantworten. Zur Verdeutlichung der Situation zeigte Ilka Siebeneicher noch einige Fotos, auf denen ortsbildprägende Gebäude abgebildet waren. Das führte zu folgender Reaktion aus dem Gemeinderat: „Die Fotos sind super, aber bloß, weil mein Anwesen nicht abgebildet ist“. In diesem Spannungsfeld von Skeptikern und Befürwortern eines Sanierungsgebietes ging die Diskussion noch eine ganze Weile weiter, bis man sich letztendlich darauf einigte, neben der Vorstellung des Entwicklungskonzeptes in der Bürgerversammlung am kommenden Donnerstag noch einen Workshop für den Gemeinderat zu veranstalten, bei dem das weitere Vorgehen erarbeitet werden soll.

Dann ging es um die rechtlichen Voraussetzungen einer Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung, die sogenannte Hybrid-Sitzung, die zwei Gemeinderäte beantragt hatten und über deren technische Umsetzungsmöglichkeiten bereits in der Gemeinderatssitzung am 8. Juni 2021 beraten worden waren. Hintergrund war, das Gremium in Pandemiezeiten handlungsfähig zu halten, wenn z.B. durch 3- oder 2G-Regeln eine physische Teilnahme für einige Gemeinderäte nicht mehr möglich wäre, wenn sie nicht geimpft oder getestet wären. Ein Vorschlag aus dem Gemeinderat, in dieser Sitzung nur die rechtliche Grundlage abzustimmen, nicht aber die Anschaffung der dafür notwendigen technischen Ausstattung, lehnte der Bürgermeister ab. Wenn man die rechtlichen Voraussetzungen schaffe, müsse man auch die technischen Möglichkeiten dafür vorhalten, da dann jederzeit ein Gemeinderat fordern kann, davon Gebrauch zu machen. Es gab Skepsis aus dem Gemeinderat darüber, ob die Geheimhaltung für nichtöffentliche Sitzungen gewährleistet werden kann. Auch wurde Unverständnis darüber geäußert, wo bei 3G-Regeln das Problem läge. Es sollte eine persönliche Entscheidung bleiben, ob man sich ständig testen lassen will, um zu beweisen, dass man gesund ist, entgegnete eine Stimme aus dem Gemeinderat. Eine weitere wies darauf hin, dass eine 2G-Regelung nach den Bundestagswahlen nicht auszuschließen wäre. Das hieße dann, für Ungeimpfte wäre es nicht mehr möglich, an den Sitzungen teilzunehmen. Die Verwaltung wies noch darauf hin, dass es Monate dauern würde, bis das technische Gerät da wäre, da es im Moment Lieferengpässen im Microchip-Bereich gebe. Der Gemeinderat lehnte den Antrag mit drei zu neun Stimmen ab. Ein Änderungsantrag, den Beschluss aufzuteilen in rechtliche Grundlage und Anschaffung des technischen Gerätes wurde mit neun zu zehn Stimmen abgelehnt.

Den darauffolgenden Änderungsantrag zur Friedhofsgebührensatzung, der mit der Einführung der Urnengräber in Unterfinning nötig geworden ist, stellte die Verwaltung vor. Die Kosten für die zehnjährige Ruhefrist von über 1.000 Euro erschien vielen Gemeinderäten ungewöhnlich hoch zu sein. Auf Rückfrage erklärte die Verwaltung, dass die Abschreibung der Anlage auf zehn Jahre angelegt sei. Wenn man die Abschreibung auf zwanzig Jahre verlängere, könnte man die Kosten deutlich auf 650 Euro senken. Eine zehnjährige Abschreibungsfrist sei aber durchaus üblich. Der Gemeinderat beschloss die Satzungsänderung mit zwanzigjähriger Abschreibung mit zwölf zu eins.

Als nächstes folgte die Vorlage zur Jahresrechnung 2020 mit folgenden Eckdaten:

  • Verwaltungshaushalt: 3.733.740 Euro
  • Vermögenshaushalt: 4.073.626 Euro
  • Zuführungen Verwaltungshaushalt: 22 Euro
  • Zuführungen Rücklagen: 3.789.625 Euro

Eine Frage aus dem Gemeinderat bezog sich auf den starken Rückgang der Einkommenssteuer. Das läge mutmaßlich an der Corona-bedingten Kurzarbeit, erklärte die Verwaltung.

Der Antrag zum Aufstellen eines Verkehrsspiegels an der Sonnenstraße Ecke Findingstraße wurde mit der Ergänzung, dass dieser in einer „traktorengerechten“ Höhe angebracht werden müsse, mit elf zu zwei Stimmen angenommen.

Der unter Verschiedenes, Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen behandelte Punkt Winterdienst – Kauf- oder Mietsilo für Salz wurde dahingehend einstimmig verabschiedet, dass das bestehende Silo noch so lange gemietet wird, bis es leer ist und ein Kaufsilo für 6.400 Euro angeschafft wird.

Dann verlas die Verwaltung noch eine Stellungnahme bezüglich einer Anfrage aus dem Gemeinderat, die sich auf die Parkplatzsituation rund um die Gaststätte Fuchs und Has bezog. Das liege nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, so die Verwaltung.

Ein Gemeinderat fragte nach, was der Sachstand zu seiner Anfrage bezüglich Katastrophenschutzpläne im Falle eines Hochwassers wäre, die er in der Gemeinderatssitzung am 20. Juli an den zweiten Bürgermeister gestellt hatte. Dieser antwortete, dass es hierzu keinen speziellen Katastrophenschutzplan gebe. Allerdings gibt es auf Landkreisebene entsprechende Gerätschaften wie Pumpen oder Befüllungsvorrichtungen für Sandsäcke, die vom Krisenstab vor Ort in einer solchen Situation angefragt werden können. Der Bürgermeister ergänzte noch seine Aussage von der letzten Bauausschusssitzung, dass 80% aller Probleme durch funktionstüchtige Rückschlagklappen in den Kanalanschlüssen der Haushalte eliminiert werden können. Außerdem wird im Vergleich zum letzten großen Hochwasserereignis 1999, dem sogenannten Pfingsthochwasser, die Schleuse am Windachspeicher mittlerweile elektronisch von Weilheim aus geregelt wird, wobei der Wasserstand durch Kameras direkt dorthin übermittelt wird. Das Hochwasserkonzept für Finning, das 2000 als Konsequenz aus dem Pfingsthochwasser gefördert und erstellt wurde, sollte von der VG noch mal an den jetzigen Gemeinderat verschickt werden. Die dort erarbeiteten Maßnahmen konzentrierten sich auf den Saubach und sind seinerzeit vom Gemeinderat aus Kostengründen abgelehnt worden.

Zum Schluss gab es eine Frage aus dem Gemeinderat, warum ein Tagesordnungspunkt, der für den nichtöffentlichen Teil vorgesehen war, nicht öffentlich besprochen werden könne. Es handle sich seiner Meinung nach schon um ein Thema von öffentlichem Interesse. Der vom Bürgermeister genannte Grund, es handle sich hierbei um Grundstücksangelegenheiten, ließ er nicht gelten, da dies nicht Bestandteil des Antrags war. Der Gemeinderat stimmte einer Verschiebung des Punktes in den öffentlichen Teil mit elf zu zwei Stimmen zu. Es handelte sich um die Anfrage eines Mobilfunkbetreibers zum Ausbau des Mobilfunknetzes und die Anfrage an die Gemeinde zur Unterstützung bei der Standortwahl. Der Gemeinderat lehnte den Antrag einstimmig ab.