Beim ersten Punkt in der Bauausschusssitzung am 11. Januar 2024 ging es um die energetische Sanierung eines bestehenden Wohnhauses sowie Neubau eines Flachdachanbaus im Erdgeschoss in der Pfarrgasse 5 in Oberfinning. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass fünf Garagen sowie ein offener Stellplatz nachgewiesen seien. Eine Stimme aus dem Bauausschuss wollte wissen, ob es sich um eine oder mehrere Wohnungen handele. Der Bürgermeister antwortete, dass dies nicht aus den Plänen ersichtlich sei und sagte zu, dass er diesbezüglich beim Bauwerber nachfragen werde. Das Gremium stimmte mit 7 zu 0 Stimmen dafür, dem Gemeinderat zu empfehlen, dem Antrag zuzustimmen.

Weiter ging es mit einer Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses am Leitenberg 18 in Unterfinning. Der Bürgermeister erklärte, dass der Gemeinderat das Vorhaben in der Gemeinderatssitzung am 21. März 2023 abgelehnt habe, da man gegen eine Abstandsflächenübernahme seitens der Gemeinde an der nördlich Grundstücksgrenze war (siehe auch Beitrag „Schwierige Hanglage“ vom 18.03.2023). Bei der Vermessung des Grundstücks ist aufgefallen, dass der Fußweg zur Windach an der westlichen Grenze bis zu zwei Meter auf Privatgrund verläuft und daher etwas zurückgebaut bzw. verlegt werden muss. Ein Mitglied aus dem Gremium schlug vor, dass der Bauwerber den betroffenen Teil des Grundstücks an die Gemeinde abtreten solle. Der Bürgermeister erwiderte, dass er nicht glaube, dass der Antragsteller darauf eingehen werde. Eine Stimme aus dem Gremium wies darauf hin, dass die Einfahrt zu dem Grundstück der Gemeinde gehöre und man ja auch einen Grundstückstausch vorschlagen könnte. Auch diesbezüglich äußerte sich der Bürgermeister skeptisch. Das Gremium wies darauf hin, dass auf dem neuen Plan die beiden offenen Stellplätze, die in der ersten Eingabe zusätzlich neben den beiden Doppelgaragen eingezeichnet waren, zugunsten der Abstandsflächen weggelassen wurden und diese nicht an anderer Stelle nachgewiesen seien. Daher stimmte der Bauausschuss mit 7 zu 0 Stimmen dafür, dem Gemeinderat zu empfehlen, dem Antrag zuzustimmen, mit dem Hinweis, dass die benötigten Stellplätze nachgewiesen sein müssen.

Der nächste Punkt war die baurechtliche Situation beim Neubau eines Gewerbebetriebes am Graben 4 in Oberfinning. Hierzu trug der Bürgermeister eine Stellung des Landratsamtes vor.  Das LRA bemängelt die Überschreitung der im Bebauungsplan vorgeschriebenen GRZ (Grundflächenzahl, die den Anteil der versiegelten Fläche auf dem Grundstück beschreibt), die Überschreitung der zulässigen Grenzbebauung für Nebengebäude (9,45 Meter statt maximal 9 Meter), fehlende Begrünung und den Bau eines Mülltonnenhäuschens. Es werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • die versiegelte Fläche ist zu reduzieren
  • der Carport ist zurückzubauen und die versiegelte Fläche muss begrünt werden
  • das Mülltonnenhäuschen kann bestehen bleiben

Der Besitzer argumentiert laut Bürgermeister damit, dass seitens des Landratsamtes seinerzeit ein Entgasungsgraben vorgeschrieben worden sei, den er statt der Grünflächen angelegt habe. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass im ursprünglichen Eingabeplan alle vorgeschriebenen Grünflächen eingezeichnet gewesen seien, die dann aber versiegelt wurden. Der Besitzer müsse sich an die Vorgaben halten, sonst müssten das andere Grundstücksbesitzer auch nicht tun. Daher stimmte der Bauausschuss einstimmig dafür, dem Gemeinderat zu empfehlen, den vom Landratsamt vorgeschlagenen Maßnahmen mit folgendem Zusatz zuzustimmen: Die vorhandene versiegelte Fläche ist zu reduzieren, insbesondere Grundstückszufahrten und die Randbereiche, soweit die Fläche nicht für die Entgasung benötigt werde.

Als letzter Punkt stand eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bungalows an der Hauptstraße 28 in Oberfinning auf der Tagesordnung. Das Bauvorhaben wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 26. Oktober 2023 besprochen (sie auch Beitrag „Flachdach unerwünscht“ vom 27. Oktober 2023) Der Bürgermeister zeigte anhand des modifizierten Plans auf, dass das Flachdach zu einem Satteldach geändert wurde und der vorgeschriebene zweite Stellplatz jetzt nachgewiesen wird. Das Gremium stimmte mit 7 zu 0 Stimmen dafür, dem Gemeinderat zu empfehlen, der Bauvoranfrage zuzustimmen.