Der erste Tagesordnungspunkt in der Bauausschusssitzung am 26. Oktober 2023 behandelte den Neubau eines Tiny-Houses an der Insel 2a in Unterfinning. Hierzu merkte der Bürgermeister an, dass bisher kein Erschließungsnachweis im Grundbuch bzgl. der Zufahrt vorgelegt wurde. Eine Stimme aus dem Gemeinderat erläuterte, dass es sich um keine mobile Unterkunft handele, sobald die Räder in der Luft seien und das wäre hier der Fall. Eine weitere Stimme aus dem Gremium ergänzte, dass es nach sechs Monaten Standzeit ohnehin eine Genehmigung brauche. Der Bürgermeister schlug vor, dem Gemeinderat zu empfehlen, den Antrag abzulehnen. Ein Mitglied aus dem Gremium fragte, ob es nicht möglich sei, die Genehmigung vorbehaltlich eines Erschließungsnachweises zu erteilen. So sei man in der Vergangenheit bereits öfters verfahren. Dem widersprach eine Stimme aus dem Gemeinderat. Das könne man bei einem fehlenden Stellplatznachweis machen. Hier sei aber die Erschließung nicht gesichert. Der Bauausschuss beschloss einstimmig mit 7 zu 0 Stimmen dem Gemeinderat die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

Beim nächsten Punkt handelte es sich um eine Tektur, die den Abriss eines landwirtschaftlichen Gebäudeteils und Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit – Änderung der Stellplätze an der Geigersteige 1 a in Oberfinning zum Thema hatte. Da der Bürgermeister laut eigener Aussage befangen sei, werde er nicht an der Abstimmung teilnehmen. Laut dem Landratsamt kollidieren die nachgewiesen Stellplätze des ursprünglichen Planes mit einem verbrieften Geh- und Fahrtrecht. Aus diesem Grund plant der Antragsteller, die hanglagigen Stellplätze durch eine Plattform um zwei Meter nach hinten zu verschieben und somit aus dem Zufahrtsbereich zu nehmen. Dadurch sei das Wegerecht nicht mehr beeinträchtigt. Das Gremium stimmte mit 6 zu 0 Stimmen dem Gemeinderat zu empfehlen, der Tektur zuzustimmen.

Weiter ging es mit der Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Wohnhaus mit Werkstatt und Lager an der Mühlstraße 10 in Oberfinning. Eine Stimme aus dem Gemeinderat erklärte, dass das Gebäude selbst unverändert bliebe und die nachgewiesenen Stellplätze nördlich des Hauses die bereits vor einiger Zeit bestehende Bauvoranfrage für ein weiteres Gebäude an dieser Stelle obsolet mache. Ein Mitglied aus dem Gremium wunderte sich über schwammige Formulierung bei der Beschreibung für die zukünftige Werkstattnutzung. Mit dem Satz „Nutzung von Betriebsgeräten“ und „Vorbereitungsarbeiten“ könne man wenig anfangen. Der Bauausschuss beschloss einstimmig mit 7 zu 0 Stimmen dem Gemeinderat zu empfehlen, der Nutzungsänderung zuzustimmen.

Danach wurde eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bungalows an der Hauptstraße 28 in Oberfinning erörtert. Der Bauwerber formulierte zwei Fragen in der Anfrage an die Gemeinde:

  1. Ist die Lage des Baukörpers so möglich?
  2. Ist ein Flachdach möglich?

Das Landratsamt hat laut dem Bürgermeister hierzu bereits Stellung genommen und dem ersten Punkt zugestimmt. Beim zweiten Punkt merkte es an, dass sich in der Umgebungsbebauung nur Gebäude mit Satteldächern befänden. Außerdem merkte der Bürgermeister an, dass nur ein Stellplatz nachgewiesen sei. Nötig seien aber zwei. Eine Stimme aus dem Gremium fragte nach der Zufahrt. Dabei stellte das Gremium fest, dass sich der eine nachgewiesene Stellplatz in der Zufahrt befindet. Ein Mitglied aus dem Gremium wollte wissen, wie hoch die Grundflächenzahl (GRZ) sei. Diese wurde mit 0,25 angegeben, so der Bürgermeister, und liege damit im Rahmen – auch im Vergleich zur umliegenden Bebauung. Der Bauausschuss beschloss einstimmig mit 7 zu 0 Stimmen, dem Gemeinderat die Ablehnung des Antrags zu empfehlen. Als Begründung werden das geplante Flachdach, sowie der fehlende Stellplatz angegeben. Die oben genannten Fragen des Bauwerbers beantwortete der Bauausschuss wie folgt:

  1. Die Lage des Baukörpers ist, wie angefragt, möglich (7 zu 0 Stimmen)
  2. Ein Flachdach kann sich der Bauausschuss nicht vorstellen (7 zu 0 Stimmen)

Beim letzten Punkt ging es um einen Antrag auf Isolierte Befreiung – Anbau Terrassenüberdachung am Ahornweg 10 in Oberfinning, der der Gemeinderat in einer vorangegangenen Sitzung bereits zugestimmt hatte. Laut dem Bürgermeister ging es um die geringfügige Überschreitung der GRZ gegenüber dem im Bebauungsplan festgelegten Grenzwertes auf 0,55. Eine Stimme aus dem Gemeinderat merkte an, dass man genau dem bereits zugestimmt hatte und wunderte sich, dass der Punkt erneut zur Abstimmung vorliege. Der Bauausschuss beschloss einstimmig mit 7 zu 0 Stimmen, dem Gemeinderat zu empfehlen, der isolierten Befreiung zuzustimmen.