Als Erstes wurde in der Bauausschusssitzung am 16. März 2023 der Punkt Erweiterung des Bestandsgebäudes um eine Außentreppe und Aufteilung in zwei Wohneinheiten am Krautgarten 2 a in Unterfinning behandelt. Hier gab es keinen Diskussionsbedarf und so empfiehlt das Gremium dem Gemeinderat einstimmig, diesem Antrag zuzustimmen.

Der zweite und letzte Punkt auf der Agenda war eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses am Leitenberg 18 in Unterfinning. Über das besagte Grundstück und einer eventuellen Verschmälerung der nördlich angrenzenden Fußgängertreppe wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 25. Oktober 2022 beraten. Da das Hanggrundstück schwierig zu bebauen sei, wolle der Bauwerber vorab einige Fragen klären, bevor er das Grundstück kaufe, so der Bürgermeister. Das Landratsamt hätte bei den Fragen bereits Zustimmung signalisiert. Um die nötige Anzahl von 6 Stellplätzen für das Bauvorhaben zu erreichen, brauche es sowohl an der südlichen, als auch an der nördlichen Grundstücksgrenze eine Abstandsflächenübernahme. Südlich grenze eine mit Bäumen bewachsene Fläche an, nördlich besagte Treppe auf Gemeindegrund. Die starke Hanglage mache für die Garagen hohe Stützmauern erforderlich, ähnlich der Bestandsbebauung beim nördlich an der Treppe angrenzenden Nachbarn. Beim nördlichen Nachbarn gebe es keine Fenster, bei denen die Beleuchtungssituation beeinträchtigt würde. Ein Mitglied aus dem Gremium zweifelte an, dass eine Breite von 2,50 pro Stellplatz baurechtskonform sei. Eine Stimme aus dem Gremium fragte nach dem Bezugspunkt, von dem aus die im Plan angegebenen Höhenangaben abgeleitet sind. Der Bürgermeister antwortete, dass dieser sich an der Nordostecke an der Zufahrt zum Grundstück befinde. Dann stimmte das Gremium über folgende Fragen des Bauwerbers einzeln ab:

  • ein Doppelhaus mit einer Grundfläche von 144 m² ist planungsrechtlich zu prüfen:
    zugestimmt mit 8 zu 0 Stimmen
  • Neubau von 2 Doppelgaragen und 2 offenen Stellplätzen, wie im Grundrisslageplan dargestellt, ist planungsrechtlich zu prüfen:
    zugestimmt mit 8 zu 0 Stimmen
  • die Wandhöhe von 6,215 m und Firsthöhe von 8,08 m, wie im Plan dargestellt, ist planungsrechtlich zu prüfen:
    zugestimmt mit 8 zu 0 Stimmen
  • die Abweichung der Abstandsfläche zum gemeindlichen Grundstück an der Nordgrenze und deren Abstandsflächenübernahme wird in Aussicht gestellt:
    abgelehnt mit 3 zu 5 Stimmen

Bei „Wünsche und Anträge“ berichtete der Bürgermeister über folgende Punkte:

  • Es gebe eine Anfrage für eine Seniorenwohnanlage, die auf einem landwirtschaftlichen Grundstück im Außenbereich in Unterfinning errichtet werden soll. Es gehe nicht um ein Pflegeheim, sondern um seniorengerechtes Wohnen bis Pflegegrad 4. Eine Stimme aus dem Gremium ergänzte, dass die einzelnen Einheiten als Eigentum verkauft werden und Einheimische Vorkaufsrecht erhalten sollen. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Gemeinde das Grundstück schon mal als Bauland angeboten bekommen und abgelehnt habe.
  • Für die Lüftungsanlage in der Schule seien Mehrkosten entstanden, da die ursprünglich geplanten Geräte nicht lieferbar waren und man daher verfügbare, größere Modelle verbauen musste. Dadurch mussten die Lampen versetzt werden.

Eine Stimme aus dem Gemeinderat fragte nach, ob die Einladung für die Veranstaltung zur Tiefengeothermie am 8. Mai an benachbarte Gemeinden im Umkreis von 10 Kilometern schon verschickt wurde. Der Bürgermeister berichtete, dass er das Thema in der Bürgermeisterdienstbesprechung bereits den Kollegen kommuniziert habe. Die Einladung plane er zwei Wochen vor der Veranstaltung zu verschicken, da sonst die Eingeladenen den Termin wieder vergessen würden. Mehrere Stimmen aus dem Gemeinderat wiesen darauf hin, dass es wichtig sei, Termine frühzeitig zu bekommen, um entsprechend planen zu können. Sonst könne es passieren, dass die Eingeladenen andere Termine an diesem Tag eintragen und dann keine Zeit mehr hätten. Der Bürgermeister sagte zu, die Einladungen zeitnah zu verschicken.