In der Bauausschusssitzung am 4. November 2021 standen zwei Bauvorhaben auf der Agenda, von denen die Zweite zu einer größeren Diskussion bezüglich der Definition von Flachdächern führte.

Bei der ersten handelt es sich um den Antrag auf Verlängerung eines bereits genehmigten Vorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses an der Windachstrasse in Entraching. Eine Stimme aus dem Gemeinderat wies darauf hin, dass hier die Eingrünungssatzung berücksichtigt werden müsse, die eine drei Meter breite Randbepflanzung an der nördlichen Grundstücksgrenze vorschreibt. Der Bürgermeister sagte zu, dass dieser Sachverhalt überprüft würde. Der Bauausschuss empfahl einstimmig, der Verlängerung zuzustimmen.

Beim zweiten Bauprojekt, einer formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage an der Findingstraße in Unterfinning, gab es mehr Gesprächsbedarf. Die Antragsteller hatten in ihrer vorgelegten Planung drei Abweichungen vom Bebauungsplan, die einen Änderungsantrag bedürfen:

  • Dachform bzw. -Neigung der Doppelgarage
  • Fensterflächen
  • Gebäudetyp

Außerdem wies der Bürgermeister darauf hin, dass wegen der Einliegerwohnung insgesamt vier Stellplätze nachzuweisen seien. Eine Stimme aus dem Gemeinderat wunderte sich über die Anzahl, da in einem vergleichbaren Fall, der vor Kurzem behandelt wurde, nur drei Stellplätze vorgeschrieben waren. Der Bürgermeister verwies auf den Bebauungsplan und eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat wies darauf hin, dass dies von der Größe der Einliegerwohnung abhänge. Die geplante Doppelgarage, die sich in die bestehende Hanglage des Grundstücks so integrieren würde, dass statt einem Dach eine ebenerdige, begrünte Gartenerweiterung entstünde, führte zu einer längeren Diskussion. Der Bürgermeister äußerte Bedenken, weil erst vor kurzem, in der Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2021, ein Flachdach für einen Carport abgelehnt worden war, weil er nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprach und plädierte für eine Gleichbehandlung, auch wenn er persönlich nichts gegen diese Lösung einzuwenden habe. Die Bauwerber argumentierten, dass sich das Bauwerk kaum sichtbar für die Nachbarn im Hang integriere und ein begrüntes Dach zudem ökologischer sei als ein Satteldach. Eine Stimme aus dem Gemeinderat stimmte dem zu – das wäre wegen der Hanglage eine völlig andere Situation. Ein Satteldach würde in dieser Lage hangseitig bis zum Boden reichen. Eine kritische Stimme aus dem Gemeinderat betonte, dass eine isolierte Befreiung die Tür für andere Bauwerber öffne und man wolle eben keine Flachdachgaragen an der Findingstraße. Eine Stimme aus dem Gemeinderat betonte, dass es sich hier gar nicht um ein Dach im eigentlichen Sinne handele. Um diese Frage zu klären, einigte sich der Bauausschuss einstimmig darauf, dem Gemeinderat zu empfehlen, den Punkt zurückzustellen und den Sachverhalt erst mit dem Planungsverband oder dem Gemeindetag abstimmen zu lassen.

Bei Wünsche und Anträge wies der Bürgermeister darauf hin, dass in der offiziellen Einladung zur kommenden Gemeinderatssitzung am 9. November fälschlicherweise noch das Schützenheim als Veranstaltungsort steht. Die Sitzung findet aber wieder im Sitzungssaal der Gemeinde Finning statt.