In der Gemeinderatssitzung am 20. Juli, der letzten vor der Sommerpause, nahm zum ersten Mal seit geraumer Zeit der erste Bürgermeister Siegfried Weißenbach teil, der laut eigener Aussage wieder genesen ist. Er überließ diesmal die Sitzungsleitung noch einmal dem zweiten Bürgermeister Christoph Heumos, bei dem er sich mit einem kleinen Präsent für seine Vertretung in den vergangenen Wochen bedankte.

Los ging es mit einer Änderung des Flächennutzungsplans der Nachtbargemeinde Utting, die wegen einer Umnutzung eines Flurstückes für einen Waldkindergarten nötig wurde. Der Gemeinderat stimmte der Änderung einstimmig zu.

Darauf folgte der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung im Raiffeisenweg, der bereits in der Bauausschusssitzung am 15. Juli besprochen worden war. Der Bauausschuss empfiehlt die Ablehnung des Bauantrages, da das im Plan vorgesehene Flachdach für den Carport nicht dem Bebauungsplan entspricht. Vom ersten Bürgermeister kam der Hinweis, dass der Bebauungsplan bereits über 20 Jahre alt sei und man heute so eine Regelung nicht mehr machen würde. Es kam auch wieder der Vorschlag, dass man dem Flachdach zustimmen könne, wenn es begrünt werden würde. Aus dem Gemeinderat kam die Forderung, dass man sich optisch an den Bebauungsplan halten müsse. Es kam dort auch die Frage auf, ob in diesem Fall drei Stellplätze genügen, da in der Stellplatzverordnung ein zweiter Stellplatz für eine Wohnung über 25 m² vorgesehen ist. In diesem Fall würde aber der Bebauungsplan gelten und in dem steht, dass ein zweiter Stellplatz für die Einliegerwohnung erst ab 80 m² vorgeschrieben ist, so der zweite Bürgermeister. Letztendlich folgte der Gemeinderat der Empfehlung aus dem Bauausschuss und lehnte den Antrag mit 7 zu 5 Stimmen ab.

Bei der Bauanfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in St. Willibald lieferte Christoph Heumos noch die Höhen der Nachbargebäude, die in der letzten Bauausschusssitzung als Referenzwert nachgefragt wurden: die umliegenden Gebäude sind sechs bis acht Meter hoch. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bauausschusses und stimmte der Bauvoranfrage einstimmig zu.

Bei der ebenfalls in der letzten Bauausschusssitzung besprochenen Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles am Eichenhof berichtet der zweite Bürgermeister, dass das letzte Woche angesprochene Gesamtkonzept zur Zusammenlegung zweier Landwirtschaftsbetriebe mittlerweile den Gemeinderäten vorliege. Daraufhin kam die Frage aus dem Gemeinderat, ob dieses Konzept für die Abstimmung zur Milchviehstallerweiterung relevant sei. Das sei es nicht, so der zweite Bürgermeister, aber es zeigt auf, das hier noch eine weitere Baumaßnahmen folgen wird – der Neubau einer weiteren Betriebsleiterwohnung. Er hätte lieber über das Gesamtkonzept abgestimmt als über Einzelmaßnahmen, so eine Stimme aus dem Gemeinderat. Mit dem Stall habe er keine Probleme. Der Stall ist genehmigungsfähig, so der erste Bürgermeister. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu.

Beim bereits in der vorletzten Gemeinderatssitzung am 10. Juni abgelehnten Neubau eines Nebengebäudes im Gewerbegebiet am Graben las der zweite Bürgermeister noch eine Stellungnahme des Architekten des Bauwerbers vor, bei dem er argumentierte, dass die jetzige Begrünung des Gartens von der Fläche her größer sei als die im Bebauungsplan geforderte Eingrünung im Randbereich, die nicht eingehalten wurde. Das Dach des Nebengebäudes solle zudem begrünt werden. Der Gemeinderat blieb bei seiner ablehnenden Haltung und stimmte dem Bauantrag mit 9 zu 3 Stimmen nicht zu.

Als nächster Tagesordnungspunkt kam ein alter Bekannter – die Straßenbeleuchtung. Genauer ging es um die Stellungnahme des Gemeindetages zur Rechtslage zum Straßenbeleuchtungsangebot. Dieser kam zum Ergebnis, dass der Vertragsabschluss schwebend unwirksam sei. Das könne geheilt werden, wenn der Gemeinderat nachträglich dem neuformulierten Beschluss zustimme, der heute zur Abstimmung stehe. Falls dem nicht zugestimmt würde, müsse der Vertrag rückabgewickelt werden und der erste Bürgermeister würde persönlich in der Haftung stehen, erklärte Christoph Heumos. Die Vertretung der Verwaltung sagte, man müsse zwischen zwei Verträgen unterscheiden: einmal dem Leuchtmitteltauschvertrag, der 8 Jahre Laufzeit hat und noch bis zum Mai 2024 gültig ist und einmal dem Straßenbeleuchtungsvertrag, der noch bis Ende 2022 läuft. Die beiden sind unabhängig voneinander und können auch gesondert vergeben werden. Ein weiterer Punkt in der Stellungnahme war, dass nach Ablauf des Vertrages ein Beleuchtungsplan unter Berücksichtigung Klima- und Umweltschutz relevanter Kriterien erstellt werden müsste, um danach eine Grundlage für die nächste Ausschreibung zu haben. Das sei genau das, was einige Gemeinderäte von Anfang an gefordert hatten, so eine Stimme aus dem Gemeinderat. Eine weitere Wortmeldung äußerte den Verdacht, dass die Vorgehensweise des Anbieters Methode habe, die Verträge immer zur Halbzeit der Laufzeit durch Zusatzvereinbarungen zu verlängern und damit eine Ausschreibung zu verhindern. Da habe man am Ende wie bei den Friedhof-Bestattungsdienstleistungen (siehe letzte Gemeinderatssitzung am 29. Juni 2021), bei dem man auch nur ein Angebot hatte, einen Preis, der deutlich über dem von einigen Nachbargemeinden liegen würde. Das sei aber nicht Bestandteil der Stellungnahme gewesen, so der zweite Bürgermeister. Siegfried Weißenbach warf ein, dass man 2022 den Vertrag neu ausschreiben könne, wenn der Gemeinderat das wolle, dann werde es aber mit Sicherheit teurer. Dem entgegnete ein Gemeinderat, dass wir hier keine Wahl hätten, wir müssen ausschreiben, sonst bleibe man dauerhaft bei einem Vertrag, der schwebend unwirksam sei und der gegen Vergaberecht verstoße.  Aus dem Gemeinderat kam mehrfach die Kritik, dass man nicht die gesamte Stellungnahme des Gemeindetags erhalten habe, sondern lediglich einen Auszug und somit keine ordentliche Grundlage zur Abstimmung. Ein daraus resultierender Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes und Nachreichung der vollständigen Begründung wurde jedoch mit 5 zu 7 Stimmen abgelehnt. Dem Beschluss zur Heilung der schwebenden Unwirksamkeit wurde mit 7 zu 5 Stimmen zugestimmt. Außerdem wird die Kündigung des alten Vertrages, das Beauftragen eines Ingenieursbüros für ein Beleuchtungskonzept und die Ausschreibung eines neuen Vertrages auf Wiedervorlage für Januar 2022 gesetzt. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Weiter ging es mit der Urnenanlage. Hier stand noch die Frage aus der letzten Gemeinderatssitzung am 29. Juni 2021 offen, ob die Abdeckungen im Besitz der Gemeinde verbleiben und verpachtet werden, oder von den Hinterbliebenen erworben werden können. Da die sterblichen Überreste dauerhaft geschützt werden müssen, können sie nicht in Privateigentum sein, so der zweite Bürgermeister. Der Deckel sei Bestandteil der Grabstätte und sei somit auch im Besitz der Gemeinde. Die Hinterbliebenen erwerben ein Nutzungsrecht für 10 Jahre. Das sei aber nur ein Teil der Kosten für die Nutzer, so ein Gemeinderat. Es gebe neben der Miete für das Grab, zu dem auch die Abdeckung gehöre, auch noch eine Umlage für die Pflege der Anlage. Und die Nutzung des Leichenhauses, ergänzte die Verwaltung. Eine Frage bezog sich noch auf die bereits existierenden Erdurnengräber und ob diese in die Umlage zur Anlagenpflege mit einbezogen würden. Nein, so die VG, diese würden extra abgerechnet. Eine Stimme aus dem Gemeinderat forderte, möglichst bald eine Gebührensatzung zu erstellen, da die Urnengrabanlage in Unterfinning bereits im kommenden September fertiggestellt sein soll. Allerdings habe man für die ersten vier Jahre noch keine kalkulatorische Grundlage. Die VG sagte zu, sich diesem Thema anzunehmen. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis.

Es folgte die jährliche Spendenaktion der Stiftung der Sparkasse Landsberg-Dießen bei der mehrere Vorschläge für die Verwendung der 2.000 Euro Spendengeld gemacht werden sollen. Der erste Vorschlag aus dem Gemeinderat war ein Kulturausflug für Senioren. Zum Beispiel eine Operettenfahrt für Senioren,. Der zweite Vorschlag war die Anschaffung von Seniorenturngeräten und ein dritter war, mit dem Geld die anstehenden Kirchenrenovierungen in allen drei Gemeindeteilen zu unterstützen. Die Vorschläge wurden mit 11 zu 1 Stimmen angenommen.

Dann standen diverse Anträge aus der Bürgerschaft auf dem Programm.

Den Anfang machte ein Antrag auf den Ausbau des Anrufsammeltaxis AST auf die Buslinie 91 und 14. Eine Kostenanalyse ergab laut Christoph Heumos, dass die Anfahrt bei 85% aller Fahrten mit 30 Euro bezuschusst werden müsste, da das Sammeltaxi in den meisten Fällen erst aus Kaufering herfahren würde. Er fände die Idee zwar grundsätzlich gut, hält aber eine Realisierung aus Kostengründen für nicht tragbar. Eine Stimme aus dem Gemeinderat ergänzte, dass das Konzept auch aus ökologischer und klimafreundlicher Sicht keinen Sinn machen würde, das durch die lange Anfahrt deutlich mehr Strecke gefahren würde, als bei dem eigentlichen Transportvorgang. Man müsste das Angebot des ÖPNV verbessern, schlug ein Gemeinderat vor. Hier gebe es vor allem für junge Leute kein Angebot. Die Kosten für das Sammeltaxi würden eher noch teurer werden, wenn Finning mit einsteigt. Momentan habe man ja nur Daten von Eresing und Windach, so eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat. Vor Corona wurde das Anrufsammeltaxi auch mehr genutzt, wurde auch noch eingeworfen. Ein Gemeinderat erwiderte, dass die 148 Unterzeichner keine 10% der Bevölkerung darstellen würden. Jeder der nach Finning zieht weiß, was für eine Infrastruktur ihn erwartet und diejenigen, die hier aufgewachsen sind, arrangieren sich mit der Situation sowieso. Es gab noch einige weitere kritische Anmerkungen aus dem Gemeinderat. Letztendlich lehnte der Gemeinderat den Antrag einstimmig ab und beauftragte den Förderausschuss nach alternativen Konzepten zu suchen.

Beim zweiten Bürgerantrag ging es um die Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Lindenweg, Ahornweg und Buchenweg. Hier geht es eigentlich um mehrere Anträge, so Christoph Heumos, der auch noch ein Sackgassenschild, ein Ortsschild, eine permanente Geschwindigkeitsanzeige und eine Geschwindigkeitsbegrenzung am Lindenhof auf der Liste stehen hatte. Die Polizei habe keine Einwände, da es sich um das Ortsgebiet handeln würde. Die erste Meldung aus dem Gemeinderat war, dass ein Ortschild ausreichen würde, da eh überall rechts vor links sein würde, was den Verkehrsfluss automatisch bremst. Der erste Bürgermeister entgegnete, dass bei Messungen eine Höchstgeschwindigkeit von 85 km/h erfasst wurde. Ein Ortsschild würde aus seiner Sicht eher verunsichern. Der Vorschlag, das Tempo-30-Schild nördlich vom Lindenhof anzubringen wurde verworfen, da sich laut VG das Gebiet nicht in der geschlossenen Ortschaft befinden würde. Es kam noch die Anmerkung, dass es sich hier doch vornehmlich um die Leute handeln würde, die selber im Baugebiet wohnen, da müsse man doch davon ausgehen können, dass die verantwortungsbewusst fahren. Es täte aber auch keinem weh, zwei Zone-30-Schilder aufzustellen, so eine Gegenstimme. Dem entgegnete ein Gemeinderat, es gebe doch den gesunden Menschenverstand. Der sei aber nicht sehr weit verbreitet, entgegnete Ein Gemeinderat. Die Punkte wurden wie folgt einzeln abgestimmt:

  • Sackgassenschild am Ende des Buchenwegs: abgelehnt mit 11 zu 1 Stimmen
  • 30-Zone für das gesamte Neubaugebiet: angenommen mit 10 zu 2 Stimmen
  • Ortsschild am Lindenweg: abgelehnt mit 9 zu 3 Stimmen
  • Permanente Geschwindigkeitsmessung: abgelehnt mit 11 zu 1 Stimmen

Der Gesamtbeschluss zu Erstellung der Schilder wurde mit 10 zu 2 Stimmen angenommen.

Beim letzten Bürgerantrag in dieser Sitzung ging es um die Kostenklärung für einen Radweg entlang der Straße nach Schöffelding. Da es sich um eine Landkreisstraße handle, liege die Verantwortung beim Landkreisamt, so Christoph Heumos. Der Kreistag müsse den Nutzen feststellen und die Gemeinde sich mit 50% an den Kosten beteiligen, wenn keine Förderung vorliegt. Es gäbe aber auch das Sonderprogramm Stadt und Land vom Bund, bei dem Maßnahmen mit bis zu 75% gefördert würden. Heumos ergänzte, dass das Projekt nur zusammen mit Windach realisiert werden könne. Man sei diesbezüglich bereits mit dem dortigen Bürgermeister im Gespräch. Eine Meinung aus dem Gemeinderat war, dass es sich um eine gute Sache handeln würde. Die Strecke sei immerhin zwei Kilometer kürzer als der bestehende Radwanderweg R8, der durch den Wald am Hochufer östlich der Windach verlaufe und zudem nicht geteert sei. Mehrere Gemeinderäte waren der Ansicht, für Pendler, die den Weg ganzjährig nutzen, müsse der Weg nicht nur geteert sein, sondern auch geräumt werden. Das wiederum ist für den ersten Bürgermeister ein Grund, das Projekt nicht zu unterstützen, da hier zusätzliche Arbeit für den Bauhof entstehen würde. Er plädierte dafür zu warten, bis feststeht, wo der zweite Brunnen für Finning erschlossen wird, dann könne man entlang der Wasserleitung einen Radweg realisieren, da wären dann die Grundstücksangelegenheiten geklärt, was ja bei der oben genannten Trasse auch noch nicht der Fall sei. Es kam auch noch der Hinweis, dass eine Nutzung gerade auch im Hinblick auf die Pendler nach Geltendorf in Zukunft eher ansteigen würde, da durch den Einsatz von E-Bikes die Strecke in 25 Minuten zu bewerkstelligen sei und damit auch nicht länger dauern würde als mit dem Bus. Der Gemeinderat beschloss mit 8 zu 3 Stimmen, den Bürgermeister zu beauftragen, Verhandlungen zu führen.

Der Punkt Auftragsvergabe Architektenleistungen wurde in den nichtöffentlichen Teil verschoben.

Unter dem Punkt Sonstiges kamen noch folgende Punkte zur Sprache:

  • Einladung der Gemeinderäte zu einer Waldbegehung mit dem Revierförster und dem AK Dorfökologie.
  • Artikel für das Dorfblattl von Sibylle Reiter und Christoph Heumos zum Thema naturnaher Spielplatz.
  • Ankündigung der Bürgerversammlung am 16. September im Staudenwirt.
  • Einladung an die Gemeinderäte für den Workshop zum naturnahen Kinderspielplatz am Buchenweg.
  • Bezogen auf eine Frage aus der letzten Sitzung: Grabaushub aus dem Friedhof ist Sondermüll und darf nicht in der gemeindlichen Kiesgrube entsorgt werden.
  • Der Rechenschaftsbericht vom Arbeitskreis Dorfökologie kommt in der nächsten Gemeinderatssitzung.
  • Eine Zusammenfassung des zweiten Bürgermeisters über den Zustand der gemeindlichen Spielplätze steht für die Gemeinderäte zum Download bereit.
  • Lichtreklame an der VR-Bank: hier kommt eine Tektur
  • Hochwasser: Aus dem Gemeinderat kam – aus aktuellem Anlass – die Frage nach Katastrophenschutzplänen zum Beispiel bei einem Dammbruch des Windachspeichers. Laut VG existiert dort ein solcher Plan, der zum größten Teil auf Adressen beruht, die im Notfall kontaktiert werden müssen. Zum Inhalt der Pläne bei den einzelnen Akteuren, wie zum Beispiel der Feuerwehr, könne die VG allerdings nichts sagen. Christoph Heumos sagte zu, diesbezüglich zu recherchieren.
  • Der Vorsitzende des Rechnungsausschusses kündigte an, dass dieser zeitnah zusammenkommen würde.