Der erste Tagesordnungspunkt der Bauausschusssitzung am 15. Juli 2021 fand vor Ort auf dem Landwirtschaftlichen Anwesen am Eichenhof statt. Konkret ging es um die Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles, aber eigentlich ging es um ein weitreichenderes Projekt: der Zusammenlegung zweier Landwirtschaftsbetriebe. Da die jetzigen Betreiber des Eichenhofes keine gemeinsamen Kinder haben und die Betreiber einer Landwirtschaft in Entraching eine Zukunftsperspektive für ihren Milchviehbetrieb suchten, kam die Idee für diese Fusion. Zu den derzeit 60 Tieren auf dem Eichenhof kämen noch 40 Tiere hinzu. Dazu müsste der Milchviehstall erweitert werden. Dies geschehe durch eine Verlängerung der bestehenden ca. 40 Meter langen Gebäude um  die Hälfte, also ca. 20 Meter. Es ist auch der Neubau eines Wohnhauses geplant, da die Familie aus Entraching auch vor Ort leben möchte. Die bestehenden Lager für Stroh und Getreide und das Güllelager würden auch für 100 Tiere ausreichen. Somit würden für das Vorhaben minimale Flächen verbraucht. Zwei Einzelbetriebe würden mehr Ressourcen benötigen, zumal der Betrieb in Entraching aussiedeln und neu bauen müsste. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig dem Vorhaben zuzustimmen.

Da der drittte Punkt, bei dem es um eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung an St. Willibald ging, auf dem Weg lag, wurde dieser vorgezogen. Das Haus soll anstatt eines abgerissenen Landwirtschaftsteiles einer ehemaligen Hofstelle entstehen. Aus dem Gemeinderat kam der Hinweis, dass die drei im Plan ausgewiesenen Stellplätze laut Stellplatzverordnung nicht ausreichen würden, da laut Satzung für jede angefangenen 25 m² ein Stellplatz nachgewiesen werden muss. Demnach müssten hier vier Stellplätze umgesetzt werden. Ein weiterer Vorschlag aus dem Gemeinderat war, dass bei solchen Anträgen, die Firsthöhen der Nachbargebäude von der VG an den Genmeinderat als Referenzhöhe kommuniziert werden sollten. Der zweite Bürgermeister, der die Sitzung leitete, wollte dies mit der VG abklären. Die Empfehlung dem Bauvorhaben zuzustimmen wurde einstimmig getroffen.

Danach ging es ins Schützenheim, um die restlichen Punkte zu bearbeiten. Weiter ging es mit dem ursprünglichen TOP 2, dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung am Raiffeisenweg. Hier hätte wegen eines Flachdaches für den Carport eine isolierte Befreiung erteilt werden müssen, da ein solches laut Bebauungsplan nicht zulässig wäre. Man könne auch den Bebauungsplan ändern, so der zweite Bürgermeister. Aus Sicht einiger Gemeinderäte könnte der Carport auch mit einem abgeschleppten Dach, also einer Verlängerung des Hausdaches, umgesetzt werden. Es bestehe also keine Notwendigkeit für eine Ausnahmeregelung. Eine Stimme aus dem Gemeinderat sprach sich für das Flachdach aus, unter der Bedingung, dass dieses begrünt werden müsse. Ein weiterer Diskussionspunkt war, wie bereits beim vorherigen Punkt, dass für die Einliegerwohnung nur ein Stellplatz vorgesehen ist, obwohl diese über 25 m² groß ist. Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig die Zustimmung zu verweigern, da die Bestimmungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden.

Beim nächsten Punkt ging es um den Neubau eines Nebengebäudes im Gewerbegebiet Am Graben, das bereits in der vorletzten Gemeinderatssitzung am 10. Juni abgelehnt wurde und in der letzten Gemeinderatssitzung am 29. Juni ein Beschluss gefasst wurde, den Bauwerber aufzufordern, die Eingrünung, die im Bebauungsplan vorgeschrieben ist, nachzuweisen. Dieser Beschluss war von der Formulierung nicht zulässig, da eine Zustimmung von einer aufschiebende Bedingung abhängig gemacht wurde und müsse daher neu formuliert werden. Der Bauausschuss war sich einig, dass erst die Vorgaben aus dem Bebauungsplan umgesetzt werden müssen, bevor man hier eine Zustimmung erteilen könne und schlug daher vor den Bauwerber aufzufordern den Antrag zurückzuziehen. Der Bauausschuss empfahl einstimmig, den Punkt zu vertagen.

Dann ging es um die Auftragsvergabe Architektenleistungen für den geplanten Bauhof nördlich des Wertstoffhofes. Bei einem geschätzten Baukostenumfang von ca. 1,2 Millionen Euro netto, errechnet sich ein Auftragsvolumen für Leistungsphase 1 und 2 von unter 50.000 Euro und unterliegt damit einem vereinfachten Vergabeverfahren ohne Ausschreibung. Daher habe man nur ein Angebot über knapp 26.000 Euro eingeholt, so der zweite Bürgermeister. Aus dem Bauausschuss kam die Kritik, dass es sich hierbei auch um den Anbieter der Halle handle und in diesem Fall ein zweites Angebot sinnvoll gewesen wäre. Eine Gegenmeinung zu dieser Position war, dass man dadurch wieder Zeit verlieren würde. Der Bauausschuss empfahl mit 6 zu 2 Stimmen den Auftrag zu erteilen.

Unter Wünsche und Anträge kam ein Hinweis eines Bauausschussmitgliedes, dass bei einem geplanten Abriss eines Gebäudes an St. Willibald, die gekieste Zufahrt aufgenommen werden sollte um hier eine Grundlage für die Wiederherstellung nach der Baumaßnahme zu haben. Christoph Heumos sagte zu, das an die VG entsprechend weiter zu kommunizieren.

Ein weiterer Punkt betraf wieder die Stellplatzverordnung. Man habe in der Gemeinderatssitzung am 29. Juni 2021 der Nutzungsänderung von bestehenden Räumen in eine Ferienwohnung zugestimmt und hierfür nur einen zusätzlichen Stellplatz akzeptiert, da dies so wohl in der Stellplatzverordnung festgelegt ist. Bei den in der heutigen Sitzung besprochenen Bauvorhaben habe man für die geplanten Einliegerwohnungen zwei Stellplätze diskutiert. Der zweite Bürgermeister sagte zu, diesen Sachverhalt zu klären.

Abschließend ging es noch um eine Nachfrage zum Sachstand bezüglich der Anbringung eines Ortsschildes am Lindenweg. Das fehlende Ortsschild war im Zusammenhang mit einem in der letzten Gemeinderatssitzung am 29. Juni angekündigten Antrag von Anwohnern für eine Tempo 30 Zone für das gesamte Neubaugebiet ins Gespräch gebracht worden. Der Antrag wird in der kommenden Gemeinderatssitzung am 19. Juli 2021 behandelt. Christoph Heumos erklärte, dass die VG das Thema Ortschild bereits auf dem Schirm habe.