Die Gemeinderatssitzung am 8. Juni 2021 wurde erstmalig vom zweiten Bürgermeister Christoph Heumos in Vertretung für Siegfried Weißenbach geleitet, der aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend sein konnte. Zu Beginn der Sitzung gab es die Anregung eines Gemeinderatsmitgliedes, in Bezug auf den bereits in der letzten Sitzung am 18. Mai angesprochenen Baumverbiss an der Windach durch Biber, eine Ortsbegehung mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Biberbeauftragten der unteren Naturschutzbehörde zu organisieren. Der 2. Bürgermeister sagte zu, sich darum zu kümmern.

Beim ersten Tagesordnungspunkt ging es um die Möglichkeit zur Online-Teilnahme an Gemeinderatssitzungen, die zwei Gemeinderäte in der Sitzung am 5. Mai beantragt hatten. Seinerzeit wurde der Punkt verschoben, um ein Angebot für die technische Umsetzung einzuholen. Das Angebot beinhaltete eine Grundausstattung für ca. 8.100 und ein Erweiterungspaket mit zusätzlichen Ausstattungsoptionen für ca. 3.900 Euro. Laut Christoph Heumos ging es um die Handlungsfähigkeit des Gemeinderates in Pandemiezeiten und auch für den Katastrophenfall. Außerdem könnte das System auch Gemeinderäte und Gemeinderätinnen die Teilnahme erleichtern, die aufgrund ihrer beruflichen oder familiären Situation weniger flexibel bei Präsenzsitzungen wären. Als Beispiele nannte er hier Schichtarbeiter oder Alleinerziehende. Die technischen Anforderungen waren, dass die online Teilnehmenden jederzeit jeden hören und sehen können müssen. Die formalen Voraussetzungen wären eine Änderung der Geschäftsordnung sowie eine Datenschutzerklärung der Teilnehmer. Zuschauer könnten mit solch einem System aber nicht teilnehmen. Das sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, sie müssen vor Ort sein.

Ein Gemeinderat sprach sich gegen solch eine Lösung aus, da für ihn eine „Face to Face“ Sitzung nicht zu ersetzen sei. Ein weiterer Gemeinderat betonte, dass es die Situation momentan nicht erfordere und wenn das wieder der Fall sein sollte, könne man das kurzfristig machen. Der Bürgermeister stimmte zu, dass es momentan problematisch sei, dafür Geld auszugeben.

Es kam auch der Hinweis, dass erst die Geschäftsordnung geändert werden müsse. Falls man hier die benötigte Zweidrittelmehrheit nicht zusammenbekäme, braucht man auch kein Equipment bestellen.

Schließlich beschloss der Gemeinderat mit 8 zu 3 Stimmen, die VG zu beauftragen eine entsprechende Änderung in der Geschäftsordnung als Beschlussvorlage zu erarbeiten.

Der Tektur einer Dachgaube eines Anwesens am Anger wurde gemäß der Empfehlung des Bauausschusses einstimmig zugestimmt.

Mehr Diskussionsbedarf gab es bei dem geplanten Nebengebäude im Gewerbegebiet am Graben, dass bereits bei der Vor-Ort-Besprechung des Bauausschusses am 2. Juni keine Zustimmung fand. Das Nebengebäude soll direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Dort ist aber laut Bebauungsplan eine zwei Meter breite Eingrünung vorgeschrieben. Diese Fläche ist momentan mit Rasengittersteinen belegt, die nicht als Begrünung zählen. Beim Nachbargrundstück fand der Bauausschuss ebenfalls eine Situation vor, bei der die geforderte Eingrünung nicht umgesetzt wurde. Daher schlug er dem Gemeinderat vor, dem Bauvorhaben nicht zuzustimmen und die Angelegenheit dem Landratsamt zur Prüfung zu übergeben.

Der zweite Bürgermeister wies darauf hin, dass es vermutlich zur Anzeige kommen würde. Daher schlug er vor, erst einmal mit den betroffenen Gewerbetreibenden zu reden.

Der Gemeinderat habe sich schließlich im Vorfeld Gedanken bei der Erstellung des Bebauungsplanes gemacht. Daher müsse dieser auch eingehalten werden, äußerte dazu ein Gemeinderat.

Ein Gemeinderat konnte sich noch an die Diskussion im Gemeinderat erinnern, als die Eingrünung beschlossen wurde. Es ging vornehmlich darum, einen Sichtschutz für die Gebäude zu erwirken. Er unterstütze den Vorschlag, erst einmal mit dem Antragsteller zu reden. Dem entgegnete ein Gemeinderat, er sehe wenig Sinn darin, mit den Betroffenen zu reden. Das sei Sache der Baubehörde. Es werde dort nach Verhältnismäßigkeit geprüft, was entweder ein Bußgeld oder den Rückbau bedeuten könne.

Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt. Bei einer zweiten Abstimmung wurde mit 9 zu 2 Stimmen dafür gestimmt, dass der Bürgermeister mit den Betroffenen reden soll, um erst einmal bauplanungsrechtliche Zustände herzustellen.

Auch beim Punkt Errichtung zweier Doppelhaushälften und eines Einfamilienhauses auf einer ehemaligen Hofstelle in der Schulgasse in Entraching, die noch abgerissen wird, gab es Kritik aus dem Gemeinderat. Es finde hier eine schleichende Erosion unseres Dorfes statt und gerade Entraching habe seinen dörflichen Charakter bis heute erhalten, so der Vorwurf. Auch die Höhe der Gebäude sei zu groß. Die geplanten Häuser seien nicht größer als der bestehende Hof, erwiderte der zweite Bürgermeister.

Der Trend, bestehende Gebäude abzureißen, die von der Substanz noch gut dastehen würden und stattdessen neue zu bauen, sei eine falsche Entwicklung, brachte ein weiterer Gemeinderat ein. Es sei daher wichtig, endlich einmal das Thema Sanierungsgebiet voranzubringen.

Ein anderer Gemeinderat merkte an, dass die versiegelte Fläche nicht größer werde als im derzeitigen Bestand. Dem Bauvorhaben wurde mit 6 zu 5 Stimmen zugestimmt.

Der nächste Punkt bezog sich auf die Abstandsflächenregelung, die in der Sitzung am 26. Januar 2021 aufgrund einer Änderung der Bayerischen Bauordnung verabschiedet wurde. Christoph Heumos erklärte, dass eine Anpassung nötig sei, da Dachneigungen ab 45° jetzt zur Wandhöhe gezählt würden, was vorher nicht der Fall war. Dadurch könnte es bei bestimmten Situationen so sein, dass die Abstandsflächen höher seien als vor der Änderung. Das dürfe laut dem Bayerischen Gemeindetag nicht sein. Deshalb müsse die Satzung dahin geändert werden, dass die Abstandsflächen 0,8 H (=Wandhöhen des angrenzenden Gebäudes – vorher 0,5 H) betragen müssen, mindestens jedoch 3 Meter.

Der Änderungssatzung wurde einstimmig zugestimmt.

Beim darauffolgenden Punkt ging es um einen naturnahen Spielplatz am Ahornweg, für den sich ein Arbeitskreis aus Anwohnern stark macht und der bereits ausgiebig in der  Bauausschusssitzung am 2. Juni besprochen wurde. Als erstes monierte ein Gemeinderat, dass das Vorhaben förderfähig über das LEADER-Programm gewesen wäre; gegen den Beitritt zur LEADER AG Ammersee hatte sich der Gemeinderat in der Sitzung am 13. April 2021 entschieden. Die Errichtung von Spielplätzen zähle nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde und hätte daher in das Programm aufgenommen werden können. Außerdem schlug er ein Gesamtkonzept für alle gemeindlichen Spielplätze vor. Hier würden veraltete Spielgeräte, die abgebaut werden müssen, nie durch neue ersetzt und die Orte verlören dadurch immer mehr an Attraktivität, je älter sie werden. Christoph Heumos fand den Vorschlag gut. Daraufhin merkte ein anderer Gemeinderat an, dass man sich darüber nicht wundern müsse, wenn man hierfür kein Geld im Haushalt einplane. Man müsste aber auch nicht zwingend die 30.000 Euro ausgeben, die für den geplanten Spielplatz im Ahornweg im Haushalt eingeplant sind.

Es wurde der Wunsch geäußert, sich bei der geplanten Besichtigung der Referenzanlagen für naturnahe Spielplätze auch eine schon mindestens fünf Jahre alte Anlage anzusehen, um sich ein Bild machen zu können, wie sie sich entwickeln.

Ein weiterer Vorschlag aus dem Gemeinderat war, dass man bei der Angebotserstellung ein Budget von 22.000 Euro vorgeben und die zusätzlichen Eigenleistungen durch den Eltern-Arbeitskreis als extra Position zusätzlich ausweisen sollte. Dem entgegnete der zweite Bürgermeister, die ehrenamtliche Tätigkeit einzupreisen wäre wohl schwierig.

Ein Angebot kann, muss aber nicht zwingend etwas kosten, merkte ein Gemeinderat an. Dem entgegnete der zweite Bürgermeister, dass der Preis für das Angebot aus seiner Sicht okay gewesen sei.

Ein weiterer Vorschlag aus dem Gemeinderat war 30.000 Euro Budget „all inclusive“, d.h. einschließlich Planung und Abnahme. Anschließend könnte der Gemeinderat immer noch einzelne Punkte aus dem Angebot kürzen.

Am Ende beschloss der Gemeinderat die Beauftragung eines Angebotes über 22.000 Euro plus ehrenamtliche Leistung und Abnahme mit 8 zu 3 Stimmen.

Weiter ging es mit dem Zuschuss für die Sanierung der St. Sebastian Kapelle in Oberfinning. Hier stellte sich in der vorangegangenen Sitzung die Frage, ob bei dem bereits beschlossenen Zuschuss für die Sanierung von St. Jakob in Entraching die defizitären Kosten wie Versicherungsleistungen oder Zuschüsse des Denkmalamtes von den Gesamtkosten abgezogen wurden, um hier eine Gleichberechtigung zu haben. Dem sei nicht so gewesen, fasste Christoph Heumos das Ergebnis der Recherche zusammen. Der Kirchenpfleger von Entraching habe seinerzeit aber gesagt, dass es kein Geld vom Denkmalamt geben würde, erwiderte ein Gemeinderat. Man würde bei Zuschüssen immer von den Gesamtkosten ausgehen, sonst wäre überhaupt keine Projektfinanzierung möglich.

Der zweite Bürgermeister schlug vor, einen Zuschuss von 10% abzüglich der Versicherungssumme für den Hagelschaden zu gewähren.

Ein Gemeinderat wollte wissen, ob die Gemeinde an dem 40.000 Euro-Topf, den der Landkreis als Zuschuss für Kirchenbauten bekommen habe, partizipieren könne.

Die ebenfalls anwesende Kirchenpflegerin von Oberfinning, Manuela Schwarz, erklärte, dass es bei Zuschüssen immer nach der Devise gehe Kirchen vor Kapellen. Und da bei der Heilig Kreuz Kirche in Oberfinning auch noch eine wesentlich teurere Sanierung anstehe, würde es keinen Sinn machen, einen potenziell geringeren Zuschuss für die Kapelle vom Landkreis abzugreifen und für die Kirche dann nichts mehr zu bekommen. Die Sanierung der Kirche sei bereits 2017 anvisiert worden, während man für die Kapelle in den nächsten 20 Jahren nicht mit einer Sanierung gerechnet habe. Mit dem schweren Hagel 2019 hatte niemand gerechnet. Außerdem seien die Gebäude Ortsbild prägend und deren Erhalt daher auch im Interesse der Gemeinde.

Es gab einen Antrag aus dem Gemeinderat, diesen Punkt zu verschieben, um sich durch eine Abstimmung über den Zuschuss nicht eine mögliche Förderung zu verbauen, der mit 1 zu 10 Stimmen abgelehnt wurde.

Der Beschluss zur Förderung über 10% der Gesamtkosten abzüglich der Versicherungsleistung wurde einstimmig gefasst.

Der Punkt Winterdienst in Finning wurde verschoben, da die aufgelisteten Kosten für 2021 nicht vollständig waren, da das Jahr noch nicht abgeschlossen ist.

Unter Verschiedenes, Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen brachte Christoph Heumos noch folgende Punkte:

  • Zur Errichtung eines Solarparks bedarf es einer Sondergenehmigung zur Änderung des Bebauungsplans. Ein Gemeinderat schlug vor, das erst dann zu machen, wenn ohnehin eine Änderung anstehe, das würde Kosten sparen.
  • Zum Thema alter Kindergarten gebe es zwei Nachnutzungskonzepte: Eine reine Wohnnutzung mit 5 Wohnungen bei einem Investitionsvolumen von 1,3 Mio. Euro und eine Nutzung für ambulant betreutes Wohnen, für das noch das Angebot ausstehe. Hier kritisierte der Gemeinderat, dass das Angebot bereits vor 8 Wochen zugesagt war.
  • Der Vertrag für die Straßenbeleuchtung liege noch bei der Rechtsaufsicht. Diese wolle noch den Bayerischen Gemeindetag für die Überprüfung hinzuziehen.
  • Beim geplanten Sanitärbau am Jugendzeltplatz am Windachspeicher würde das Gebäude jetzt deutlich kleiner ausfallen, als ursprünglich geplant. Die Umsetzung sei aber wohl beschlossen. Ein Gemeinderat wollte wissen, warum man die ursprünglichen Sanitärräume des Jugendzeltplatztes im Souterrain der Windachseealm nicht wieder ertüchtigen würde. Da wäre der Weg zu weit, antwortete der zweite Bürgermeister. Anmerkung des Autors: Das geplante Gebäude liegt gleich gegenüber der Windachseealm, ca. 10 Meter entfernt.
  • Beim Thema Urnengräber gab es drei Motive für die Abdeckungen zur Auswahl. Hier kam der Vorschlag, alle drei Motive zu gleichen Teilen zu bestellen.

Am Ende kam noch eine Anmerkung aus dem Gemeinderat, dass das Mehrfamilienhaus in der Pfarrgasse sich in der Umsetzung anders darstelle, als in den Plänen vorgestellt. So haben die Fenster entgegen den Plänen keine Sprossen und der Balkon am ehemaligen Wohnteil des Anwesens wurde entfernt. Anmerkung des Autors: Der Bauträger stellte vor Baubeginn interessierten Anwohnern und Bürgern sein Bauvorhaben persönlich vor und bestätigte seinerzeit auf Nachfrage Sprossenfenster einbauen zu wollen. Da kam erneut das Thema Sanierungsgebiet auf den Plan, dessen Abstimmung erst nach Vorstellung in einer Bürgerversammlung geplant war, die aber coronabedingt bis heute nicht stattfinden konnte. Der zweite Bürgermeister war zuversichtlich, diese im kommenden Juli oder August abhalten zu können.