In der Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2022 stand der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für 2022 auf der Tagesordnung. Der Punkt wurde auf Bitte des Bürgermeisters als Erstes behandelt. Die Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft stellte die Zahlen vom Haushalt 2021 vor. Demnach betrug der Verwaltungshaushalt 4.362.000 Euro und der Vermögenshaushalt 4.949.200 Euro. 2.355.200 Euro werden in die allgemeine Rücklage zurückgeführt. Eine Stimme aus dem Gemeinderat fragte nach, ob der Zweckverband Oberland, der unter anderem für die Verkehrsüberwachung im Gemeindegebiet zuständig ist, Einnahmen generiert hat. Die Kämmerin bejahte dies und verwies darauf, dass das unter einem anderen Punkt gelistet sei. Der Bürgermeister ergänzte, dass hier seines Wissens durch Bußgeldbescheide wegen zu schnellen Fahrens ca. 10.000 Euro eingenommen wurden. Das seien 2.000 Euro mehr, als der Zweckverband in dem Jahr an Kosten verursacht hätte. Eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, warum im Haushalt Kosten für den Winterdienst an einer Kreisstraße aufgeführt seien. Hierbei handelt es sich um die Straße nach Obermühlhausen, für die die Gemeinde den Winterdienst übernehme so die Kämmerin. Eine Stimme aus dem Gemeinderat regte sich darüber auf, dass man bezüglich der PV-Anlage auf dem Feuerwehrhaus mit ca. 2.500 Euro höhere Ausgaben für Steuerberatungsgebühren hätte, als Einnahmen. Das war schon immer so, antwortete der Bürgermeister und ergänzte, dass man hier nichts machen könne. Das müsse man steuerlich absetzen und dafür brauche man einen Steuerberater. Eine Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, warum die Haus & Hof Schilder über 6.200 Euro wieder im Haushalt 2021 drin seien und ob das noch nicht abgeschlossen sei. Nein antwortete die Kämmerin, hier läge noch keine Rechnung vor. Eine weitere Frage bezog sich darauf, warum die Überlassung der Wasserablesedaten so viel geringer wie im Vorjahreszeitraum sei. Es seien weniger Zähler ausgetauscht worden als geplant, so die Verwaltung. Der Bürgermeister fügte hinzu, dass die Gemeinde zehn Jahre Lehrgeld für die Funkzähler gezahlt hätte. Das Gute an diesen Zählern sei zwar gewesen, dass sie nicht permanent gefunkt hätten, sondern nur, wenn sie angesteuert wurden. Allerdings war dass Problem, dass die Akkus nur drei Jahre gehalten hätten, es keinen Regress-Anspruch gab und eine andere Software verwendet wurde. Letztendlich sei das ein Fass ohne Boden gewesen. Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt stimmte der Gemeinderat dem Haushaltsplan 2022 einstimmig zu.

Als Nächstes stand die erste Änderung des Bebauungsplans für das Sondergebiet Garten- und Landschaftsbau in Entraching auf dem Plan. Ein Vertreter des Planungsverbandes äußerer Wirtschaftsraum München erläuterte, dass im Baufeld B eine Halle mit Wohn- und Ferienwohnungsnutzung im Obergeschoss nach Norden erweitert werden soll und daher das Baufenster vergrößert werden müsse. Das sich die Gesamtgrundflächenzahl auf 1.0 erhöht, sei dadurch zu rechtfertigen, dass genügend Grünflächen auf dem restlichen Grundstück vorhanden seien. Er schlug vor, die Ergänzung „Dachbegrünungen seien zulässig“ in die Änderung mit aufzunehmen. Eine Stimme aus dem Gemeinderat wunderte sich, dass es im ursprünglichen Antrag lediglich um die Erweiterung der Halle um einen Anbau für eine Heizungsanlage ging. Von einer zweiten Betriebsleiterwohnung und zusätzlich Ferienwohnungen, wie sie im vorliegenden Plan eingezeichnet wären, war nicht die Rede. Das sei der Wunsch des Antragstellers, so der Bürgermeister. Eine Stimme aus dem Gemeinderat merkte an, dass man bezüglich Betriebsleiterwohnungen seitens des Gemeinderats eh mal etwas vorgehabt hätte. Das betrifft aber nicht diesen Fall, da es sich um ein Sondergebiet handeln würde. Eine weitere Stimme merkte an, dass, nur weil die Idee im Raum steht das Grundstück zu teilen, kein Grund wäre, dem ursprünglich zugestimmten Erweiterungsantrag mit dem Heizungsanbau nicht zuzustimmen. Der anwesende Antragsteller, dem der Gemeinderat das Rederecht erteilt hatte, erklärte, dass er jetzt schon das Baurecht zum Aufstocken der Halle auf 7,50 Meter hätte und das würde sich dann auch auf die Erweiterung der Halle beziehen. Ein Gemeinderat zitierte aus dem Bebauungsplan: „Erweiterung der Wohnfläche soll nur eingeschränkt für die Betriebsleiterwohnung beziehungsweise auf Wohnraum für Auszubildende möglich sein“. Eine Stimme aus dem Gemeinderat ergänzte, dass er einer Betriebsleiterwohnung zustimmen würde, einer Ferienwohnung hingegen nicht. Dem entgegnete der Antragsteller, dass es sich hier nicht um eine Ferienwohnung handeln würde, sondern um Ferienzimmer. Der Vertreter des Planungsverbandes betonte, bei den Zuordnungen sei klar gewesen, dass Ferienwohnungen errichtet werden sollen. Eine Stimme aus dem Gemeinderat betonte, dass der Gemeinderat den Plan für das Obergeschoss vorher nie gesehen hätte. Dem entgegnete der Antragsteller, dass der Plan dem Gemeinderat von Anfang an vorgelegen habe. Der Bürgermeister schlug vor den Punkt zurückzustellen, bis der Sachverhalt geklärt sei. Dem stimmte der Gemeinderat mit elf zu einer Stimme zu.

Als Nächstes folgte eine Bauvoranfrage für den Neubau von drei Reihenhäusern mit drei Einzelgaragen und drei Stellplätzen am Schulanger 4 in Entraching, die der Gemeinderat in der Sitzung am 2. Februar 2022 bereits abgelehnt hatte, weil sich aus Sicht des Gemeinderates diese Bauform nicht in die Umgebung einfügt. Aus dem Gemeinderat kam die Anmerkung, dass laut der neuen Stellplatzverordnung drei Stellplätze pro Wohneinheit in dieser Größe nachzuweisen seien – es fehlen also drei Stück. Der Bürgermeister las die Stellungnahme des Landratsamtes diesbezüglich vor. Demnach füge sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein und es gäbe dort auch genügend Referenzobjekte mit größerer Grundfläche und Gebäudehöhe. Eine Stimme aus dem Gemeinderat stellte hierzu folgende Frage: „Wenn der Gemeinderat der Meinung ist, dass sich das Gebäude nicht ins Ortsbild einfügt und das Landratsamt diese ersetzt – was machen wir dann hier?“. Eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat betonte, es gehe um die Bauweise, nicht um die Größe der Grundfläche oder Kubatur. Die Verwaltung erwiderte, laut Bauordnung ist die Bauform Reihenhauscharakter kein Argument für das nicht Einfügen ins Ortsbild. Eine Stimme aus dem Gemeinderat schlug ein Doppelhaus vor, dann würden auch die Stellplätze passen. Eine Stimme aus dem Gemeinderat erklärte, die Stellplatzverordnung so gedacht gewesen sei, dass eben nicht in dieser Größenordnung gebaut werden kann. Es gehe ja auch um die Versiegelung von Flächen. Dem entgegnete die VG, dass wassergebundene Flächen nicht als Versiegelung gelten würden. Der Gemeinderat blieb bei seiner Meinung und lehnte das Vorhaben mit einer zu elf Stimmen ab.

Die nächsten beiden Punkten, die Beschaffungsanträgen der Freiwilligen Feuerwehren in Finning und Entraching in Höhe von 8.962,79 Euro (Finning) und 6.563,00 Euro (Entraching), wurden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu diesem Punkt kam noch die Anmerkung aus dem Gemeinderat, dass es aus Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses schön wäre, wenn die Anträge in Zukunft strukturell einheitlich aufgebaut wären. Hier sei ein Vorschlag aus der Verwaltung erwünscht.

Danach wurde die Auftragsvergabe zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Buchenweg über eine Auftragssumme von 19.573,12 Euro besprochen. Hier kritisierte eine Stimme aus dem Gemeinderat, dass im Antrag die im Haushaltsplan hierfür eingestellte Summe nicht ausgewiesen sei, so wie bereits am Anfang der Sitzungsperiode vom Gemeinderat beschlossen und seitdem mehrfach eingefordert. Die im Haushalt eingeplanten Ausgaben betragen 20.000 Euro, so der Bürgermeister. Eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat fragte sich, warum hier 4.000 Kelvin Leuchtmittel installiert werden sollen, nachdem der Gemeinderat doch beschlossen hätte, 3.000 Kelvin für die Straßenbeleuchtung zu verwenden. Der Bürgermeister erklärte, dass die Leuchtmittel bereits seit einem Jahr auf dem Bauhof gelagert werden. Eine Stimme aus dem Gemeinderat fragte nach, ob man diese umtauschen könne. Der Bürgermeister sagte zu, diesbezüglich nachzufragen. Eine andere Stimme aus dem Gemeinderat merkte an, dass falls dies nicht ginge, mit Sicherheit die Anwohner im Neubaugebiet Beschwerde einreichen würden. Der Gemeinderat einigte sich darauf einen Hinweis im Beschluss hinzuzufügen, dass die Auftragsvergabe unter der Maßgabe erfolgt, 3.000 Kelvin Leuchtmittel zu montieren. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Der nächste Punkt Vollzug des BayStrWG, Erweiterung der Widmung des Grottenweges, bei der es um die Zufahrt zu den Anwesen am Grottenweg 5 und 7 ging, wurde einstimmig angenommen.

Dann wurde über die nächste Stufe bei der Städtebauförderung abgestimmt, der Ermächtigung und Auftragsvergabe für die Beratung bis zur förmlichen Festlegung einer Sanierungssatzung. Die Auftragssumme über 29.388,24 Euro werde laut dem Bürgermeister zu 60% gefördert. Die Kosten für die Gemeinde belaufen sich auf 6.214,89 Euro. Der Beschluss wurde mit acht zu vier Stimmen angenommen.

Beim Tagesordnungspunkt „Beratung zum Einbau einer RLT-Anlage im Grundschulgebäude Finning“, bei dem es um die Belüftung von vier Klassenzimmern ging, wurde das Angebot über 5.070 Euro einstimmig angenommen.

Unter Wünsche und Anträge kamen noch folgende Punkte zur Sprache:

  • Der Bürgermeister stellte das Gemeinderatsteam für das kommende Eisstockschießen vor.
  • Eine Stimme aus dem Gemeinderat regte an, die Verschleißschicht im Buchen- und Ahornweg auszuschreiben und noch in diesem Jahr umzusetzen. Der Bürgermeister merkte an, dass man diesen Punkt in der aktuellen Sitzung nicht auf die Tagesordnung nehmen könne, da der Gemeinderat nicht vollständig sei. Man einigte sich darauf, den Punkt auf die nächste Sitzung zu nehmen.
  • Eine Stimme aus dem Gemeinderat merkte an, dass der installierte Zaun an dem neu errichteten Mehrfamilienhaus in der Pfarrgasse in Oberfinning, nicht der aktuellen Zaunsatzung entspräche. Der Bürgermeister berichtete, dass der Bauträger ihm zugesagt habe, den Zaun entlang der Hauptstraße zu hinterpflanzen. Das sei mit der Satzung konform. Die Stimme aus dem Gemeinderat forderte, dass dies zeitnah erfolgen und hierfür eine Frist gesetzt werden solle.
  • Abschließend schlug eine Stimme aus dem Gemeinderat vor noch einmal über die Stellplatzsatzung nachzudenken. Da habe sich die Gemeinde bezogen auf die Bodenversiegelung selbst ins Knie geschossen. Das was der Gemeinderat damit erreichen wollte, wurde nicht erreicht.