Zu Beginn der Gemeinderatssitzung am 13. September 2022 unterrichtete der Bürgermeister das Gremium, dass er den Auftrag zur Installation der RLT-Anlage für die Finninger Grundschule in Höhe von 179.650,57 Euro beauftragt hat. Die Ausschreibung hierfür wurde in der Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2022 beauftragt. Ein Mitglied aus dem Gemeinderat zitierte zu diesem Thema einen Zeitungsartikel vom Landsberger Tagblatt, in dem es um die Frage ging, ob angesichts der im Winter drohenden Energierverknappung, es nicht energieeffizienter sei, die Lüftungsanlagen abzuschalten und stattdessen die Klassenzimmer regelmäßig durch öffnen der Fenster zu lüften. Die Frage stelle sich, ob es Sinn macht, das Geld zu investieren, wenn die Anlagen dann nicht genutzt würden. Der Bürgermeister erwiderte, dass es sich bei der für Finning geplanten RLT-Anlage um stationäre Systeme mit integrierten Wärmetauscher handle, die sehr energieeffizient seien. Außerdem gebe es coronabedingt eine 80-prozentige Förderung, wenn man es zeitlich bis Ende des Jahres schaffe die Anlage zu installieren.

Beim ersten Tagesordnungspunkt aus der Bauleitplanung ging es um die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP). Der Bürgermeister plädierte dafür diesem nicht zuzustimmen. Er begründete dies mit dem Passus, bei dem es um das Anbindegebot zur Vermeidung von Zersiedelung geht. Der Bürgermeister erklärt, dass beim geplanten Gemeindebauhof zwar noch eine Ausnahmeregelung greift, aber andere denkbare Vorhaben, wie zum Beispiel die Erweiterung des Gewerbegebietes durch diese Regelung verhindert werden könnten. Eine Stimme aus dem Gemeinderat warf ein, dass das Ziel Zersiedelung zu vermeiden nachvollziehbar sei. Dem stimmte der Bürgermeister grundsätzlich zu, gab aber zu bedenken, dass die Autonomie der Gemeinde dann in diesem wichtigen Punkt nicht mehr gewährleistet sei. Eine Stimme aus dem Gemeinderat mahnte an, dass nur die Änderungen des LEP zur Abstimmung stünden. Der Bürgermeister betonte, dass er dadurch eine Schwächung der Gemeinde sehe. Ein Mitglied aus dem Gremium befand, dass das Grundziel Zersiedelung zu vermeiden in Ordnung sei. Er sehe weitaus problematischere Punkte in dem Papier, zum Beispiel das Thema Energieversorgung. Wenn die Gemeinde nicht endlich selbst in die Planung regenerativer Energien einsteige, müssten im ungünstigsten Fall Stromtrassen oder Windkraftanlagen auf dem Gemeindegrund akzeptiert werden. Ein weiterer Beweis dafür, wie wichtig die für November geplante Fachklausur des Gemeinderats zum Thema „Einstieg in die kommunale Energieerzeugung“ sei. Eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat zitierte ein Absatz aus dem LEP, die ebenfalls kritisch zu beurteilen sei: „Bei raumbezogenen Planungen ist auf die Möglichkeit der Errichtung von Mobilfunkantennen in ausreichender Anzahl an dafür geeigneten Standorten zu achten.“ Was wäre denn, wenn die Bürger mehrheitlich dagegen wären, so das Gemeinderatsmitglied. Dann sei man sich ja einig, konstatierte der Bürgermeister. Ein weiteres Mitglied aus dem Gemeinderat betonte, dass die Gemeinde frei in ihren Entscheidungen bleiben möchte. Eine Stimme aus dem Gemeinderat merkte an, dass Mobilfunkanbieter Mobilfunkmasten auf Privatgrund bis zu zehn Meer genehmigungsfrei zu errichten können, ohne dass die Gemeinde etwas dagegen tun kann. Der Bürgermeister betonte, dass man bereits bei der letzten Abstimmung über das LEP wegen des Punktes Zersiedelung Einspruch eingelegt habe. Eine Stimme aus dem Gremium wies noch darauf hin, dass der Punkt, der die Mobilfunkmasten betrifft, schwächer formuliert war als in der vorherigen Fassung. Der Gemeinderat lehnte die Teilfortschreibung des LEP einstimmig ab. Die Formulierungen zum Anbindegebot und raumbezogenen Planungen greifen erheblich in die Planungshoheit der Gemeinde ein so die Begründung.

Bei den nächsten beiden Punkten ging es um unsere Nachbargemeinden:

  • Der ersten Änderung am Flächennutzungsplan vom Markt Dießen a. Ammersee, bei dem es um eine Freiflächenphotovoltaikanlage zur Sicherung der Stromversorgung für die öffentlichen Wasserversorgung der Quelle Bischofsried geht, wurde einstimmig zugestimmt.
  • Der achten Änderung am Bebauungsplan „Am Waldaweg“ der Gemeinde Utting, stimmte das Gremium ebenfalls einstimmig zu. Hier ging es um den Neubau einer Jugend- und Kultureinrichtung am historischen Bahnschuppen südlich des Bahnhofes.

Die folgenden drei Bau-Projekte wurden bereits in der Bauausschusssitzung am 8. September 2022 besprochen. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bauausschusses und stimmte den Vorhaben einstimmig zu:

  • Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in 86923 Finning, Riegelfeld 1, Fl. Nr. 1035, Gem. Unterfinning
  • Anbau einer Liegehalle an einen bestehenden Milchviehlaufstall in 86923 Finning, Riegelfeld 1, Fl. Nr. 1035, Gem. Unterfinning
  • Tektur – Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten in 86923 Finning, Krautgarten 2 b, Fl. Nr. 30/4, Gem. Unterfinning

Bei dem darauffolgenden Antrag auf Dachstuhlerneuerung mit Kniestockerhöhung und Dachgeschoss – Ausbau am best. Wohnhaus und Anbau einer 2. Wohneinheit mit Doppelgarage an der Findingstraße 16 in Oberfinning, gab es, wie bereits in der vorangegangene Bauausschusssitzung, Diskussionsbedarf. Der Bürgermeister zeigte Fotos, die er vom Bestandsobjekt gemacht hat und erzählte, dass er mit dem Architekten telefoniert habe. Die isolierte Befreiung bezüglich der Abstandsfläche sei nötig, da nach der Novellierung der Abstandsflächenregelung, die in der Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2021 beschlossen wurde, diese bereits beim Bestandsobjekt nicht mehr passen würde. Das Gebäude bekäme zudem ein neues, flacheres Dach. Dadurch würde die Gesamthöhe des Gebäudes niedriger als vorher. Eine Stimme aus dem Gemeinderat entgegnete, dass es sich um eine bauliche Veränderung handele, und dann gelten die neuen Regeln. Für das bestehende Gebäude hingegen gibt es einen Bestandsschutz. Eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat fragte nach, ob der Bauwerber eine durch eine Grunddienstbarkeit verbriefte Abstandsflächenübernahme mit dem betroffenen Nachbarn geklärt hat. Das wäre für diesen Fall die übliche Vorgehensweise. Der Bürgermeister verneinte dies mit Hinweis auf den Antrag für eine isolierte Befreiung. Ein Mitglied aus dem Gremium fand es paradox, dass trotz der geringeren Gebäudehöhe die bestehenden Abstandsflächen nicht ausreichen würden. Eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat  schlug vor, prüfen zu lassen, ob die Änderung der Abstandsflächen bereits beim Bestand zum Problem geführt haben. Der Gemeinderat entschied mit 11 zu 1 das Vorhaben zurückzustellen bis der Sachverhalt geklärt ist.

Dann stand die Anschaffung eines weiteren Salzsilos für den Winterdienst auf der Tagesordnung, die der Gemeinderat bereits in der Sitzung am 7. September 2021 beschlossen hatte. Der Angebotspreis liege bei 29.997,52 Euro so der Bürgermeister. Eine Stimme aus dem Gemeinderat schlug vor, bis der endgültige Standort auf dem neuen Bauhof voraussichtlich 2024 verfügbar ist, eine Kaufvereinbarung über den Preis mit dem Anbieter jetzt zu treffen und das Silo erst in dann ausliefern zu lassen, wenn der Standort verfügbar ist. Man könne zwar auch den Wertstoffhof als „Zwischenlager“ nutzen, aber dann würde man beim Umzug des Objektes die Garantieansprüche verlieren. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung und stimmte dem Kauf einstimmig zu.

Beim nächsten Punkt ging es um die Vertretung der Gemeinde Finning im Zweckverband Kommunale Dienste Oberland. Finning habe im Verbandsrat eine Stimme, die momentan durch den ersten oder zweiten Bürgermeister vertreten wird, erklärte der Bürgermeister. Diese Stimmen sollen zusammen mit den beiden Stimmen aus Windach und Eresing grundsätzlich an einen Vertreter aus der Verwaltungsgemeinschaft übergeben werden. Eine Stimme aus dem Gemeinderat bewertet das Vorhaben kritisch, da drei Vertreter mehr hören als einer. Eine weitere Stimme bemängelte, dass sich die Gemeinde damit selbst beschneide. Wenn eine Vertretung nötig wäre, dann aus dem Kreis des Gemeinderates. Der zweite Bürgermeister verwies auf einen anderen, ehemaligen Zweckverband, der zu einem Kommunalunternehmen umgewandelt wurde – die Ammerseewerke. Das habe auch zu weniger Einfluss der Kommune geführt. Er sehe die Vertretung im Verbandsrat als Aufgabe der beiden Bürgermeister. Ein Mitglied des Gremiums wollte von der Verwaltungsgemeinschaft wissen, was den der Vorteil der geplanten Veränderung sei. Die Verwaltung begründete dies mit dem geringeren Organisationsaufwand. Eine andere Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, von wem der Vorschlag eigentlich kommen würde. Vom Zweckverband, antwortete der Bürgermeister. Dann wäre doch alles klar, so die Stimme aus dem Gemeinderat. Der Antrag wurde mit 1 zu 11 Stimmen abgelehnt.

Weiter ging es mit dem Antrag von Gemeinderat Schlögel für Verzicht auf Gemeinderatssitzungspause im Sommer. Generell sollte der dreiwöchigen Turnus eingehalten werden, so der Antragsteller. Es könne immer mal jemand im Urlaub sein und man verliere Zeit bei den Projekten. Es mache einfach keinen Sinn warum in den Sommerferien keine Sitzungen stattfinden sollten. Eine Stimme aus dem Gemeinderat fand den Vorschlag prinzipiell in Ordnung wollte aber wissen, wie die Situation diesbezüglich in der Verwaltungsgemeinschaft aussehe. Die Verwaltung antwortete, dass auch im August immer jemand da sein müsste. Der Bürgermeister verwies auf das Bürgerbüro, das in dieser Zeit nicht durchgängig besetzt sei. Ein Mitglied aus dem Gremium entgegnete, es könne immer auch jamand krank sein. Eine Stimme aus dem Gemeinderat stellte die Frage, ob der Gemeinderat mit einer Sitzung mehr im Jahr auch zwingend schneller bei den Projekten sein würde. Ein Mitglied des Gremiums erwiderte, dass es längerfristige Projekt wie den Bauhof gebe, die in der Zeit liegen bleiben. Man müsse auch nicht umbedingt eine Sitzung einberaumen, eine Besprechung wäre auch denkbar. Dann wäre man aber nicht Beschlussfähig, so der Bürgermeister. Man verliere bei manchen Themen einfach den Faden, warf eine andere Stimme aus dem Gemeinderat ein. Wie es denn andere Gemeinden handhaben, wollte ein Mitglied aus dem Gemeinderat wissen. Die machen durch, antwortete eine andere Stimme aus dem Gremium. Der Bürgermeister erklärte, auch Gemeinderäte können eine Sitzung beantragen. Er siehe die Probleme in der Verwaltungsgemeinschaft. Der Antrag wurde mit 9 zu 3 Stimmen angenommen.

Abschließend stand noch der Antrag von Gemeinderat Prof. Boos zur Durchführung eines Neubürgerempfangs auf der Tagesordnung, den Gemeinderätin Sibylle Reiter schon im vergangenen Jahr und Gemeinderat Rainer Tief in der Sitzung vor der Sommerpause erneut vorgeschlagen hatte. Der Antragsteller verwies darauf, dass die Idee bereits vorgeschlagen und dann zerredet wurde. Man könne zum Beispiel Bürger, die in den vergangenen vier Jahren ihren Wohnsitz in Finning angemeldet hätten, zu einem Empfang beim Bürgermeister mit Vertretern von Vereinen zusammenbringen, oder die Neubürger aktiv auf die Bürgerversammlung einladen. Was man sich davon erwarte, wollte ein Mitglied des Gemeinderates wissen. Das neue Bürger besser im Dorf integriert würden und das man Leute zum Einbringen in die Gemeinde motivieren könnte, antwortete der Antragsteller. Dem entgegnete ein Mitglied aus dem Gemeinderat, dass Leute, die sich nicht in Vereinen engagieren, dies auch sonst nicht tun würden. Eine andere Stimme aus dem Gemeinderat stimmte dem nicht zu. Bei Vergleichbaren Veranstaltungen in Schondorf sei es durchaus gelungen neue Mitglieder für die Blaskapelle oder Feuerwehr zu gewinnen. Ein weiteres Mitglied aus dem Gremium unterstütze ebenfalls den Vorschlag mit dem Hinweis, dass es doch gut für die Gemeinde sei. Man könne sich überlegen, was man den Neubürgern mitteilen und was man von ihnen wissen möchte. Vielleicht entdecke man ja ungeahnte Kapazitäten. Eine Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, wieviel Neubürger jährlich hinzukämen. Um die zwanzig Leute pro Jahr, antwortete der Bürgermeister. Eine andere Stimme aus dem Gemeinderat sagte es würde doch reichen einen Flyer zu erstellen auf dem alle relevanten Ansprechpartner und Adressen aufgeführt seien. Dort könne man die Neubürger auch über Pflichten wie Winterdienst und Hundekotbeseitigung hinweisen. Ein anderes Mitglied aus dem Gremium sagte, das könne man zwar probieren, aber die meisten neuen Mitglieder bei Vereinen kommen durch Mund-zu-Mund-Propaganda und weil sie es wollen. Es wäre eh das Beste, wenn sie von sich aus kommen. Das sei nicht der Mühe wert. Ein Mitglied aus dem Gemeinderat erwiderte der vorherigen Stimme, dass sie wie Alteingesessene reden würde. Man sollte sich in die Situation der Neuankömmlinge reinversetzen. Das sei etwas anderes, als wenn man hier aufgewachsen ist. Eine persönliche Einladung sei doch was anderes als ein Flyer. Dem stimmte eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat zu. Einen Flyer in die Hand mit der Info den Hundekot selbst wegzuräumen sei einfach zu wenig. Wer nicht mitmachen will macht es sowieso nicht, entgegnete ein Mitglied aus dem Gremium. Wie oft sie den schon umgezogen sei, fragte ein anderes Mitglied des Gemeinderates die vorherige Stimme. Es sei eine Geste, wenn man hier auf die Menschen zugehen würde. Der Antrag wurde mit 6 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Unter Wünsche und Anträge ging der Bürgermeister noch einmal auf die anfangs erwähnte Beauftragung der RLT-Anlage für die Grundschule in Höhe von 179.650,57 Euro ein. Er hätte den Auftrag erteilen müssen, da sonst die Frist für die Förderung nicht eingehalten werden könne.

Abschließend zeigte der Bürgermeister noch eine Trophäe, die er für den dritten Platz beim Wettmelken der VR-Bank erhalten habe. Die Leistung wurde von den Mitgliedern des Gemeinderats wohlwollend quotiert.