Der heutige Termin wurde laut Bürgermeister Siegfried Weißenbach extra wegen des TOPs „Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe“ einberufen. Da die im Dezember verabschiedeten Änderungen in der Bayerischen Bauordnung am 1. Februar in Kraft treten, gab es dringenden Handlungsbedarf. Hintergrund sind die dort vorgesehenen Reduzierung der Abstandsflächentiefen auf das 0,4-Fache der Wandhöhe statt wie bisher das 1-Fache. Der Mindestabstand von 3 Meter bleibt hingegen unberührt. Demhingegen wurde die Regelung bei Dächern vereinfacht. So werden alle Dächer mit einer Dachneigung von unter 70° bei der Abstandsflächentiefe nicht mehr berücksichtigt. Bisher waren es 45°. Dächer über 70° hingegen zählen vollständig als Wandhöhe, was in der Praxis bei Neubauten nur bei Mansardwalmdächern zur Anwendung kommen würde, da es sonst so gut wie keine Dächer mit so einer steilen Neigung gibt.

Ziel sei die Reduzierung des Flächenverbrauchs unter dem Stichwort Nachverdichtung. Das Gesetz sieht aber auch die Möglichkeit vor, dass Kommunen durch eine Satzung eine individuelle Abstandsflächentiefe bestimmen können, die aber nur gilt, wenn sie vor Inkrafttreten des Gesetzes erlassen wurde.

Der Vertreter des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Windach legte die Situation anhand von Grundrissen dar, die die Unterschiede der neuen gegenüber der alten Regelung grafisch verdeutlichten. Er schlug eine Reduzierung der Abstandsflächentiefen auf das 0,8-Fache der Wandhöhe vor. Nachdem sich Markus Schlögl für die Beibehaltung der 1 H Regelung aussprach und Beate Moser vorschlug darüber abstimmen zu lassen, sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. Der Beschluss für die Satzung fiel einstimmig aus.

Der zweite Punkt behandelte eine Änderung in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat bezüglich der Ladungsfrist. Die wurde für die Einberufung des Bau-, Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses auf drei statt der bisher geltenden vier Tage reduziert. Hintergrund ist die beschlossene obligatorische Einberufung des Bauauschusses jeweils am Donnerstag vor einer Gemeinderatssitzung, insofern baurelevante Themen auf der Tagesordnung stehen. Die Änderung wurde einstimmig beschlossen.

Bei „Verschiedenes, Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen“ beantragte Rainer Tief, die Ergebnisse der Besprechung des Förderausschusses in der kommenden Gemeinderatssitzung am 2. Februar zu präsentieren und diesen Punkt in der Tagesordnung zu ergänzen.
Beate Moser beantragte das auch für den Arbeitskreis Senioren, da es hier neue Erkenntnisse gebe. Beidem wurde einstimmig zugestimmt.

Franz Boos forderte, einen Sachstand zum Nachbericht zur letzten überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2014 – 2017, in dem die Verwaltungsgemeinschaft Verbesserungsvorschläge für die dort bemängelten Punkte darlegen wollte.