Oder: …ein Schritt vor, einer zurück….

Da hatte doch der Gemeindrat in der konstituierenden Sitzung am 07.05.2020 mit 7:6 Stimmen beschlossen, den § 4 (2) des durch die Verwaltung ausgearbeiteten Vorschlags der neuen Geschäftsordnung der Gemeinde Finning NICHT in die aktuelle Geschäftsordnung zu übernehmen.

Dieser Absatz hätte besagt, dass die Beschlussvorlagen der öffentlichen (!) Sitzungen, welche den Gemeinderäten i.d.R. vier Tage vor der Sitzung zur Verfügung gestellt werden und dann während der Sitzung (öffentlich) per Beamer an die Wand projiziert werden NICHT veröffentlicht  werden dürften (d.h. den Bürger*Innen z.B. im Internet zur Kenntnis gegeben werden dürften), soweit nicht der erste Bürgermeister und der Gemeinderat (…) zugestimmt hätten.

Im Sinne von mehr Transparenz zur Information der Finninger*Innen: „Was berät und beschließt denn eigentlich heute der Gemeinderat?“ hielten wir das durchaus für einen Schritt in die richtige Richtung. Also ein Schritt voran!

Doch sicherheitshalber sollte durch die Verwaltung die Meinung der Rechtsaufsicht hierzu noch eingeholt werden. Das konnte ja nur eine Formalie sein, denn viele Gemeinden veröffentlichen schließlich die ausführlichen Beschlussvorlagen der Sitzungen und das sollte ja nicht gesetzwidrig sein.

Bei der letzten Sitzung am 07.07.2020 war es dann soweit. Die Auskunft der Rechtsaufsichtsbehörde war eingeholt worden. Ergebnis im Zitat: „Die Streichung des §4 Abs. 2 GeschO fällt in die Geschäftsordnungsautonomie des Gemeinderats und ist nicht zu beanstanden“. Also alles paletti!

Leider doch nicht!  Denn jetzt kommt der Schritt zurück! Da in der Auskunft der Rechtsaufsicht noch einige Hinweise hinsichtlich Datenschutz und möglicher Beeinflussung der freien Beschlussfassung der Gemeinderäte durch die Medien enthalten waren, sollte dies als „gewichtige neue Gesichtspunkte“ in dieser Thematik gewertet werden, was eine neuerliche Abstimmung erforderlich machen würde.

Der „Antrag zur Geschäftsordnung“ von Rainer Tief, dass nicht neu abgestimmt werden solle, weil keine substantiellen neuen Erkenntnisse vorlägen, wurde mit 5:6 Stimmen abgelehnt (zwei GR fehlten bei der Abstimmung).

Damit soll also über die Streichung des § 4 (2) in der GeschO der Gemeinde Finning neu abgestimmt werden. Allerdings erst – und das ist wiederum ein ganz kleiner Schritt nach vorne – wenn die Verwaltung beispielhaft an den Vorlagen der aktuellen Sitzung vom 07.07.2020 darlegt, was tatsächlich aus Datenschutzgründen an den während der Sitzung öffentlich präsentierten Vorlagen nachträglich geschwärzt werden müsste, bevor sie für jederman und jederfrau im Internet zugänglich gemacht werden könnten. Da diese beispielhafte Prüfung allerdings von der Verwaltung aufgrund des hohen Aufwands erst bis nach der Sommerpause Mitte September durchgeführt werden könnte, soll dies nun durch die Rechtsaufsicht erfolgen.

Man darf also weiterhin gespannt sein auf den nächsten Tangoschritt! Vor oder zurück?