Über die Wahl

Liebe Finninger und Entrachinger!

Das Wahlsystem der Bundes‐ und Landtagswahlen mit Erst‐ und Zweitstimmen ist schon nicht jedermanns / jederfraus Sache – bei den Kommunalwahlen wird’s gleich noch etwas komplizierter!

Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, versuchen wir hier, das Wahlsystem bei uns in der Gemeinde Finning anhand eines Beispiels allgemein verständlich zu machen.

Für das nachfolgende Beispiel nehmen wir an, dass sich zur Kommunalwahl 2020 in Finning 4 Listen zur Wahl stellen, welche im Rahmen ihrer Aufstellungsversammlungen (i.d.R. im Herbst) eine Liste mit jeweils 12 Gemeinderatskandidaten in der Rangfolge Nr. 1 bis Nr. 12 gewählt haben.

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Es stellen sich für die Kommunalwahl zunächst folgende Fragen:

  1. Wieviele Stimmen habe ich?
  2. Wie kann ich meine Stimmen verteilen?
  3. Was hat dies für Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Gemeinderates?
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Dazu folgende Antworten:

  1. Jede(r) Wahlberechtigte hat 24 Stimmen.
  2. Jede(r) Wahlberechtigte hat zwei Wahlmöglichkeiten:
    • Wahlmöglichkeit A: Man kreuzt eine der 4 Listen als Ganzes unverändert an.
    • Wahlmöglichkeit B: Man verteilt seine 24 Stimmen beliebig auf einzelne Kandidaten einer Liste oder aller Listen. Dabei ist wichtig:
      • Es können pro Kandidat bis zu maximal 3 Stimmen abgegeben werden.
      • Es dürfen insgesamt weniger als 24 Stimmen abgegeben werden.
      • Es dürfen keinesfalls mehr als 24 Stimmen abgegeben werden.
  3. Auswirkungen je Wahlmöglichkeit:
    • Bei Wahlmöglichkeit A:
      • Jeder der 12 Kandidaten der gewählten Liste erhält 2 Stimmen.
      • Die durch die Aufstellungsversammlung bestimmte Rangfolge der Kandidaten auf der gewählten Liste bleibt von meiner Wahl unbeeinflusst.
      • Die gesamte gewählte Liste erhält 24 Stimmen.
    • bei Wahlmöglichkeit B:
      • Jeder Kandidat erhält die im zugewiesenen Stimmen (d.h. zwischen 0 und 3 Stimmen).
      • Damit kann sich die Rangfolge der Kandidaten auf den Listen entsprechend den gewonnenen Stimmen verändern.
      • Alle Listen erhalten so viele Stimmen, wie ihren einzelnen Kandidaten insgesamtzugewiesen wurden.

Und was bedeutet das für die Zusammensetzung des Gemeinderates?

Das wollen wir anhand eines fiktiven Beispiels anschaulich erläutern. In diesem Beispiel nehmen wir an, dass in der Gemeinde Finning 1.000 Wahlberechtigte zur Wahl gehen und jede(r) alle im zur Verfügung stehenden 24 Stimmen abgibt, also insgesamt 24.000 Stimmen verteilt werden.

Welche Liste stellt wieviele Gemeinderäte?
Nach der Wahl werden zunächst alle auf die 4 Listen entfallenen Stimmen zusammengezählt. Der prozentuale Anteil einer Liste an den insgesamt abgegebenen Stimmen bestimmt die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder dieser Liste. Ein mögliches Ergebnis könnte im genannten Beispiel damit so
aussehen:

Beispielrechnung!!

Beispiel: Insgesamt 24.000 Stimmen abgegeben; 12 Gemeinderäte.
Vereinfachte Darstellung der Berechnung der Sitzverteilung.
Tatsächlich kommt das Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Scheper zur Anwendung

Welche Kandidaten einer Liste werden in den Gemeinderat gewählt?

Welche Kandidaten der 4 Listen als Gemeinderäte gewählt sind, ergibt sich aus der Rangfolge der Kandidaten auf den Listen nach der Kommunalwahl. Diese ergibt sich aus der Anzahl der abgegebenen Stimmen für den jeweiligen Kandidaten. Für das obige Beispiel könnte dies für die „Liste B“ mit 8.000 Stimmen, d.h. 4 gewählten Gemeinderatsmitgliedern so aussehen:

Rangfolge Kandidaten Liste B nach der Aufstellungsversammlung Stimmen bei der
Kommunalwahl
Rangfolge Kandidaten Liste B nach der Kommunalwahl
Nr. 1 Kandidat A

900

Nr. 1 Kandidat B Gemeinderat
Nr. 2 Kandidat B 1.000 Nr. 2 Kandidat A Gemeinderat
Nr. 3 Kandidat C 830 Nr. 3 Kandidat C Gemeinderat
Nr. 4 Kandidat D 710 Nr. 4 Kandidat F Gemeinderat
Nr. 5 Kandidat E 650 Nr. 5 Kandidat G
Nr. 6 Kandidat F 760 Nr. 6 Kandidat D
Nr. 7 Kandidat G 750 Nr. 7 Kandidat H
Nr. 8 Kandidat H 700 Nr. 8 Kandidat E
Nr. 9 Kandidat I 500 Nr. 9 Kandidat I
Nr. 10 Kandidat J 400 Nr.10 Kandidat L
Nr. 11 Kandidat K 350 Nr.11 Kandidat J
Nr. 12 Kandidat L 450 Nr. 12 Kandidat K
Summe:   8.000

 

Welche Besonderheiten ergeben sich aus dem Wahlsystem?

  • Es kann sein, dass ein Kandidat der Liste B in Absolutwerten weniger Stimmen bekommt als ein Kandidat der Liste A, aufgrund seiner Rangfolge auf der Liste B (z.B. Nr. 4) und der Tatsache, dass die Liste B insgesamt mehr Stimmen bekommen hat und damit mehr Gemeinderäte stellt als Liste A dennoch als Gemeinderat gewählt wird.
  • Es kann sein, dass ich mit meiner Wahl einen bestimmten Kandidaten einer Liste (z.B. auf Listenplatz Nr. 6) unterstützen will und ihm deshalb 3 Stimmen gebe. Möglicherweise reicht dies aber dennoch nicht aus, um ihn vom seinem Listenplatz Nr. 6 bis auf einen Platz „hoch zu wählen“ (z.B. Platz Nr. 4), bis zu dem diese Liste Gemeinderäte stellt. Meine Stimmen sind damit für den Kandidaten „verloren“, kommen jedoch der Liste als Ganzes zugute. Es kann also sein, dass unter Umständen durch meine Stimmen für Kandidat Nr. 6 dieser zwar nicht in den Gemeinderat kommt, möglicherweise durch meine Stimmen die Liste aufgrund der Gesamtzahl der Stimmen einen 5. Gemeinderatssitz erreicht und damit der Kandidat Nr. 5 (den ich möglicherwiese nicht unterstützen will) Gemeinderat wird.

Wir haben mit vorstehendem Beispiel versucht, das Wahlsystem der Kommunalwahl für den Gemeinderat der Gemeinde Finning zu veranschaulichen. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit. Maßgeblich ist die Wahlordnung für die Gemeinde‐ und die Landkreiswahlen (Gemeinde‐ und Landkreiswahlordnung – GLKrWO) vom 07. November 2006 in seiner aktuellen Fassung (zuletzt geändert am 24.07. 2019).

Weitere Informationen zum Thema im Netz:

Antworten zu Fragen zur Aufstellungsversammlung

Regierung von Oberbayern | 3. Juli 2018 | PDF (58,3 KB)

Bildnachweis:

  • © Stefan Hülmeyer