In der jüngsten Gemeinderatssitzung am 26.5. wurde der Beschluss aus der Sitzung vom 7.5.2020, dass die Gemeinderäte auf ihre Entschädigung verzichten, wieder aufgehoben. Darüber hat das Landsberger Tagblatt unter dem Titel „Gemeinderäte müssen Geld bekommen“ am 3.6.2020 berichtet. Aus der Bürgerschaft kam die Frage, wie es dazu gekommen ist. Daher ergänze ich den LT-Artikel um diese Informationen:

In der Konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 7.5.2020 war von Gemeinderätin Beate Moser der Vorschlag gekommen, die Räte sollten in Corona-Zeiten und knappen Gemeindekassen auf ihr Sitzungsgeld in Höhe von 25 Euro pro Sitzung verzichten. Dem stimmte der Gemeinderat mit 8:5 Stimmen zu. Dies ist aber laut Artikel 20a Gemeindeordnung nicht möglich („Auf die Entschädigung kann nicht verzichtet werden. Der Anspruch ist nicht übertragbar“). Diesen Hinweis gab Gemeinderätin Michaela Bischof nach der Sitzung an die Verwaltung weiter. Daraufhin musste der Beschluss in der jüngsten Sitzung aufgehoben werden. Jedem Gemeinderat steht es natürlich frei, sein Sitzungsgeld an wen auch immer zu spenden, er muss es jedoch zunächst annehmen.

Auf Antrag von Stefan Hülmeyer in der Sitzung vom 26.5. sollen auch die Entschädigungen für die Bürgermeister öffentlich werden, wie es die VG Windach für den VG-Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter vorgemacht hat. Darüber wird in der kommenden Sitzung am 16.6.2020 beraten.