In der Sitzung vom Bau-, Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss am 11.05.2021 ging es um eine Bauvoranfrage, die die Umnutzung eines Stallgebäudes zu einer Wohn- und Nebennutzung zum Inhalt hatte. Die Sitzung fand vor Ort im Freien statt, um den Ausschussmitgliedern ein besseres Bild des geplanten Bauvorhabens, das sich im Außenbereich auf Oberfinninger Flur befindet, machen zu können.

Der Bürgermeister betonte, dass in diesem Fall eine auf Wohnraum bezogene Teilprivilegierung bestehen würde. Ein Gemeinderat betonte, dass bis zu drei Wohnungen pro Hofstelle zulässig seien. Auch die Erschließung sei gesichert, da das Anwesen an der Straße Zum Glückmann liege, die eine Dorfverbindungsstraße, sprich Erschließungsstraße sei. Die in einem solchen Fall zu klärende Frage, ob eine Splittersiedlung entstehen könnte, müsse das Landratsamt klären, das im Übrigen schon seine Zustimmung signalisiert hätte. Die zweite Frage, ob der Flächennutzungsplan beeinträchtigt sei, konnte der Bürgermeister mit einem Nein beantworten.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig dem Antrag zuzustimmen.