Beim ersten Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung am 4. Mai 2021 ging es um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Gut Minihof Entraching“. Obwohl es nur bei einem Punkt Diskussionsbedarf gab, dauerte er mit Abstand am längsten, da jede Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange vorgetragen werden musste. Bei dem strittigen Punkt handelte es sich um die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde. Diese schrieb vor, für derzeit fünf in einem zum Abbruch vorgesehenen Gebäude nistende Rauchschwalben Brutpaare, einen entsprechenden Ersatz im geplanten Neubau vorzusehen. Der Neubau muss auch derart offen gestaltet sein, dass die Tiere ein- und ausfliegen können. Des Weiteren muss eine Ausweichmöglichkeit während der Bauphase geschaffen werden. Zwei Gemeinderäte stimmten diesen Anforderungen nicht zu, da sie der Meinung waren, die Tiere suchen sich schon ihren Platz und bräuchten dabei keine menschliche Unterstützung. Der vortragende Vertreter des Planungsverbandes äußerer Wirtschaftsraum München erläuterte zu den Schwalben Folgendes: Da die Tiere bereits da sind, müssen die vorhandenen Nistplätze wieder hergestellt werden, sonst dürfte das Gebäude gar nicht abgerissen werden. So sei nun mal die rechtliche Situation.

Außerdem bemängelten die Gemeinderäte, dass der Einwand so spät gekommen sei, so dass der Antrag erneut eine Runde drehen muss und es so zu einer unnötigen Verzögerung für die Antragsteller komme. Der Bürgermeister erklärte, dass es einen personellen Wechsel im Bauamt gegeben hätte, was zu der Verzögerung geführt habe.

Als Nächstes stand eine Präsentation von IKT zum Thema Bayerische Gigabitrichtlinien an. Laut dem Vortragenden gibt es pro Gemeinde eine maximale Fördersumme von 6 Millionen Euro und einen maximalen Förderanteil von 90 Prozent. Das Förderungsziel ist eine Bandbreite von 1 Gbit bei Gewerbetreibenden und 200 Mbit für Privathaushalte – beides symmetrisch. Angestellte, die einen im Arbeitsvertrag verbrieften Homeoffice-Arbeitsplatz haben, gelten als gewerblicher Haushalt. Das ist insofern relevant, da die Vorraussetzungen für eine Förderung, die momentane Höchstbandbreite ist. Und die ist bei gewerblichen Anschlüssen mit 200 Mbit doppelt so hoch festgelegt wie bei privaten mit 100 Mbit. Auch bestehende Baulücken seien förderfähig. Daher sei eine genaue Bestandsanalyse essentiell. Am Beispiel Finning könnte der Eigenanteil von 400.000 Euro bis zweieinhalb Millionen variieren, je nachdem wie viele Haushalte förderfähig wären.

Es ständen derzeit drei Modelle zur Auswahl:

  • Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Vorraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Telekommunikationsunternehmen über Netzausbau und Netzbetrieb
  • Bereitstellungsmodell: Hier läge die Ausschreibung für den Tiefbau bei der Gemeinde
  • Betreibermodell: Hier wäre die Gemeinde der Netzinhaber; bei einer Interkommunalen Zusammenarbeit könnten hier noch 50.000 Euro Förderung für die ersten 50 Haushalte in Anspruch genommen werden

Nach einer vorläufigen Schätzung wären in Finning über 700 Haushalte unter 100 MBit und damit förderfähig.

Eine Erschließung der Gemeinde mithilfe eines Partners wie der Deutsche Glasfaser, so wie es beispielsweise Windach oder Schondorf gemacht haben, läuft außerhalb der Förderung.

Der Gemeinderat war sich einig, dass eine Markterkundung, die zu 100% förderungsfähig ist, die Voraussetzung für die Umsetzung einer der oben genannten Modelle wäre.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung einer Markterkundung.

Die „Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung“, bei der es um die Reduzierung der Beiträge für die Ferienbetreuung ging und die bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 13. April auf der Tagesordnung stand, wurde mit folgendem Ergebnis mit einer Gegenstimme verabschiedet: Der Beitrag pro Kind wird von derzeit 20 auf 15 Euro reduziert. Ab einer Teilnahme von 10 Kindern beträgt der Beitrag 10 Euro. Für die vergangenen Osterferien wird der Betrag einmalig auf 10 Euro festgesetzt. Die Gebühr wird jährlich neu überprüft.

Es ging weiter mit der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens, die bereits im Kindergartenausschuss in der vorherigen Woche besprochen wurde und die zu einigen Diskussionen führte. Anwesend war neben der Leitung des Kindergartens auch die Vorsitzende des Elternbeirates. Es ging um die anstehende, jährliche Erhöhung des Beitrages um 4%, was einige Eltern wohl überrascht hatte. Ein Gemeinderat bemängelte, dass bei diesem Thema der Haushaltsausschuss einbezogen hätte werden müssen und äußerte seinen Unmut darüber, dass es keinen Sinn macht, bei jeder Satzungsänderung alle Beteiligten zu Wort kommen zu lassen, zumal diese bereits im Ausschuss die Gelegenheit dazu hatten. Man müsse sehen, dass der Gemeindehaushalt letztes Jahr mit knapp einer halben Millionen Euro aus dem Vermögenshaushalt bezuschusst wurde. Diese Rücklagen sind eigentlich für Investitionen wie den Neubau des Bauhofes (ca. 1,5 Mio. Euro) oder die Sanierung der Mühlbach- und der Windachbrücke mit je 500.000 Euro vorgesehen.

Die Leitung des Kindergartens stellte, wie in der letzten Sitzung gefordert, die momentane Situation dar. Die Einrichtung sei mit 12 Krippenkindern und 77 Kita-Kindern recht gut belegt. Anhand einer beispielhaften Gruppe rechnete sie vor, dass sich derzeit ein Defizit von 15 Stunden pro Woche anhäufen würde. Um dem entgegenzuwirken, werden die Öffnungszeiten an allen Tagen bis auf Montag um eine halbe Stunde verkürzt. Der Anstellungsschlüssel liege derzeit bei 7,5 Kindern pro Mitarbeiter, wobei hier die Leitung miteingerechnet ist, obwohl sie gar nicht am Kind arbeite. Der Bürgermeister ergänzte, dass auf den empfohlenen Wert von 10 zu kommen faktisch unmöglich sei.

Aus dem Gemeinderat kam der Einwand, dass man gegenüber den Nachbargemeinden, die teilweise deutlich günstigere Gebühren hätten, konkurrenzfähig bleiben müsse. Sonst müsse man eine Abwanderung befürchten. Man könne mit einer Nullrunde gegenüber den Eltern ein Signal setzen, die es in der Corona-Zeit nicht leicht hätten. Es gab auch die Meinung, dass man überhaupt keine Gebühren erheben müsse – Schule und Studium seien ja auch kostenfrei. In anderen Bundesländern ist die Kita zum Teil kostenfrei, zum Beispiel das Vorschuljahr in NRW. Diese Geschenke an die Bürger in anderen Bundesländern bezahlen wir in Bayern wiederum mit dem Länderfinanzausgleich, widersprach ein Gemeinderat. Ein weiteres Argument für eine Erhöhung war, dass es ja auch die Möglichkeit gäbe, über eine Einzelfallentscheidung für Bedürftige die Gebühren auszusetzen.

Die Vorsitzende des Elternbeirates wies darauf hin, dass die 2.800 Euro jährlich, die durch eine vierprozentige Erhöhung generiert würde, im Vergleich zum oben genannten Haushaltsloch nicht der entscheidende Faktor wäre. Dem stimmte ein Gemeinderat zu und ergänzte: 40 Euro pro Kind und Jahr seien aber auch nicht viel.

Nach dem Austausch der Argumente standen vier Vorschläge zur Abstimmung:

  • Nullrunde
  • 2% Erhöhung
  • 4% Erhöhung
  • 2% Erhöhung Krippe; 4% Erhöhung Kita

Letztendlich entschied sich der Gemeinderat mit 7 zu 6 Stimmen für eine zweiprozentige Erhöhung. Nächstes Jahr sollen dann wieder die 4% greifen.

Bei Wünsche und Anträge kündigte der Bürgermeister an, für die nächsten Sitzungen Antigen-Schnelltests für die Teilnehmer anzubieten. Die von zwei Gemeinderäten beantragte Möglichkeit zur Online-Teilnahme an Gemeinderatssitzungen wurde vertagt, da hierfür erst die Möglichkeiten eruiert und die Kosten eingeschätzt werden sollen.

Bei einem von Anwohnern eingebrachten Antrag zum Austausch eines Leuchtmittels in der Mühlstraße mit einer wärmeren 3000 Kelvin-Lampe wurde aufgrund der hohen Kosten von über 700 Euro, die vom Betreiber angebotene Anbringung eines Blendschutzes als Alternative anvisiert.