Die letzte GR-Sitzung war hauptsächlich von Bauanträgen geprägt. Zwei davon wurden dem Gemeinderat rechtzeitig vor der Sitzung zur Einsicht vorgelegt, so dass sich dieser mit den Planungen in Ruhe auseinandersetzen und vorbereiten konnte. Beide, jeweils Anbauten an bereits bestehenden Gebäude, wurden genehmigt.
Einen weiteren Bauantrag, der nicht auf der Tagesordnung stand, brachte Bürgermeister Siegfried Weißenbach als dringlich ein. Der Bauwerber laufe sonst Gefahr, bei nicht bis Ende März erteilter Baugenehmigung das Baukindergeld zu verlieren. Daher wurde die Behandlung dieses Bauantrags während der Sitzung nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen. Die übliche Vorabinformation des Gemeinderats fehlten in diesem Fall vollständig, obwohl das Geschäftsordnungsmuster des bayerischen Gemeindetages eigentlich vorsieht:

Zur Sicherung der Planungshoheit werden im Vorfeld der Genehmigungserteilung Informationspflichten zugunsten des für den Erlass von Bebauungsplänen zuständigen Beschlussorgans (Stadt- bzw. Gemeinderat oder beschließender Bauausschuss) für Bauanträge zu bestimmten Bauvorhaben fest-79 BVerwG Urt. v. 19.08.2004 – 4 C 16/03, NVwZ 2005, S. 83 (juris).gelegt. Dadurch wird das zuständige Gremium in die Lage versetzt, mit planungsrechtlichen Instrumenten (z. B. Beschluss zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans; Veränderungssperre) auf mögliche städtebauliche Fehlentwicklung, die das konkrete Bauvorhaben im Falle der Genehmigung verursachen würde, zu reagieren, oder die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Bauvorhabens zu schaffen.

Es wurden stattdessen ohne Vorabinformation fix ein paar Ansichten des geplanten Bauprojektes an die Wand geworfen. Erst dabei stellte sich heraus, dass sich das zu bebauende Grundstück inmitten des Ortskerns von Oberfinning befindet und aufgrund seiner zentralen Lage ganz entscheidend das Ortsbild prägt. Ein Grundstück, das ausweislich der bereits im Oktober 2019 von der VG Windach herausgegebenen, vorbereitenden Untersuchungen „Interkommunales städtebauliches Entwicklungskonzept (IKEK)“ im Herzen eines möglichen Sanierungsgebietes liegt. Die Details zu solchen Sanierungsgebieten hat Markus in seinem Beitrag vom 15.07. schon ausführlich beschrieben. Da über die Einrichtung von Sanierungsgebieten aber noch abschließend zu diskutieren ist, konnten gegen diesen eiligen Bauantrag keine rechtlichen Bedenken vorgebracht werden – auch wenn einzelne Gemeinderäte auf die besondere Bedeutung dieses Bauplatzes für das Ortsbild hinwiesen, über die nicht in einem handstreichartigen Verfahren entschieden werden sollte.
Die Umkehr der Reihenfolge bei diesem Bauantrag wäre also wünschenswert gewesen: Erst die grundsätzliche Befassung des Gemeinderats, ob und in welcher Ausprägung ein Sanierungsgebiet ausgewiesen werden soll. Danach die Befassung mit konkrete Bauanträgen für dieses Gebiet. Diese Reihenfolge würde den echten Willen zu einer vorausschauenden Planung für die künftige Entwicklung des Ortskerns dokumentieren. Und das wäre auch zum Nutzen der Bauwerber in diesen Gebieten. Denn bei Sanierungsgebieten geht es weder darum Vorschriften festzulegen, die den Bauherren unnötige Hürden bereiten, noch die Finanzierung des Projektes unmöglich zu machen bzw. sogar eine Enteignung anzustreben. Nein, es geht darum den dörflichen Charakter der maßgeblich durch Bebauung und Struktur derselben entsteht, zu erhalten bzw. einen Rahmen zu geben. Jeder sollte dazu einen Beitrag leisten. Dieser Beitrag zahlt sich für Bauwerber, die sich an die Empfehlungen oder Vorgaben halten, durch Förderungen sogar in barer Münze aus.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Planungen zu einem neuen Kinderspielplatz am oberen Ende des Baugebietes Buchenweg/Ahornweg Richtung Mühlfeld. Bei der Planung der Baugebiete wurde die etwas 500qm große Fläche für einen Spielplatz freigehalten. Eine Interessengemeinschaft, die sich gebildet hat, ist mit einer langen Liste von gewünschten „Features“ an den Bürgermeister herangetreten. Enthalten waren darin so viele Punkte, dass diese alle unmöglich auf der relativ kleinen Fläche zu realisieren wären. Viele davon standen sich planerisch auch diametral entgegen. Insofern wurde die Liste mehr als Ergebnis eines Brainstormings und weniger als konkreter Vorschlag interpretiert. Leider war auch niemand unter den Zuschauern, der die Wünsche hätte genauer benennen können. Der Gemeinderat diskutierte also darüber, ob es sinnvoll wäre, den alten Spielplatz am Lerchenberg, der ohnehin wegen der sich ändernden Altersstruktur im Wohngebiet kaum mehr genutzt wird, außer Betrieb zu nehmen und die freiwerdenden Mittel aus dem Unterhalt stattdessen in den neuen Spielplatz zu investieren. Das Spektrum der Vorschläge zur Ausgestaltung des Spielplatzes ging von „Spielplatz mit Normgeräten aus dem Katalog“ bis hin zu „Abenteuerspielplatz und Begegnungsstätte unterschiedlicher Generationen“. Im Großen und Ganzen also wenig Konkretes bis auf die Ankündigung des Gemeinderates, dass der Spielplatz grundsätzlich errichtet werden soll – was eigentlich nichts wirklich Neues war. Denn hierfür wurde die Fläche ja reserviert. Erfreulich ist aber die Bereitschaft sich mit den Eltern, die sich zusammengetan haben, darüber auszutauschen. Mal sehen, ob daraus etwas wird bevor die eigentlichen Nutznießer, die Kinder aus den beiden Straßenzügen, das Erwachsenenalter erreichen.