Die Gemeinderatssitzung am 20. Dezember 2022 startete mit der Vorstellung des Schlussberichts über die Ausgleichsflächenkonzeption und den Aufbau eines Ökokontos für Finning. Dieser wurde in der Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2022 beauftragt. Der Landschaftsplaner Gerhard Suttner stellte diesen vor. Das Ziel sei gewesen, sich einen Überblick über die Bestandssituation zu machen, die Ausgleichsflächen zu bewerten und geeignete Maßnahmen festzulegen. Zu Beginn des Vortrags betonte Suttner, dass es wichtig sei, zwischen Ausgleichsflächen und Ökokonto zu unterscheiden. Während es sich bei Ersterem um die Kompensation eines Eingriffs handeln würde, sei Zweiteres eine Vorleistung der Gemeinde für künftige Ausgleichsmaßnahmen, die mit 3 % pro Jahr verzinst würden. Außerdem müsse man unterscheiden zwischen auszugleichenden Maßnahmen im Außenbereich, die dem Naturschutzrecht unter der Zuständigkeit des Landkreises unterliegen und solchen, die dem Baurecht und damit der Verantwortung der Gemeinde unterstehen. Suttner stellte exemplarisch zwei Ausgleichsflächengebiete vor, anhand derer er die entsprechenden Details erläuterte.

  • Ausgleichsfläche Breitenmoos in Oberfinning
    Hierbei handelt es sich um ein Biotop, dass aus drei Teilflächen besteht. Einer Blühwiese, die sich gut entwickelt hat, einer sehr artenreichen Pfeifengras-Streuwiese und einem Moorweidengebüsch, dass sich nicht mehr aufwerten lässt. Die Pfeifengras-Streuwiese ist der Ausgleich für das Regenwasserrückhaltebecken, das unterhalb des neuen Baugebietes ebenfalls am Breitenmoos angelegt wurde. Die Fläche begann zwischen 2015 und 2018 zu verbuschen. 2020 wurde die Fläche dann entbuscht, was zu einer Aufwertung geführt hat. Mittlerweile blühen dort auch wieder Orchideen. Die Abnahme durch die untere Naturschutzbehörde ist bereits erfolgt und zum 30. November diesen Jahres wurde die Zielsetzung erreicht. Ab diesem Zeitpunkt fällt die Pflicht zur Pflege für die Kommune weg. In solchen Fällen übernimmt oft der Landschaftspflegeverband die weitere Pflege der Fläche, die einmal im Jahr gemäht werden muss, um den Zustand zu erhalten. Die weitere Vorgehensweise muss noch festgelegt werden.
  • Ausgleichsfläche am Kehrgraben in Entraching
    Dieses Gebiet ist in sieben Teilflächen aufgeteilt, die teilweise für Ausgleichsmaßnahmen verwendet wurden, die schon länger zurückliegen. Detaillierter ging Suttner auf die knapp 1,6 Hektar große Teilfläche ein, die 2021 erst umgesetzt wurde. Die Wiese wurde aufgefräst und dann mit regionalem Saatgut, das je zur Hälfte aus Gräsern und Kräutern besteht, eingesät. Zusätzlich wurde noch Mähgut aus einer sehr artenreichen Wiese aus Unterfinning ausgebracht. Da die Fläche einen recht nährstoffreichen Boden hat, ist sie nicht optimal für eine artenreiche Blühwiese, hat aber trotzdem Potenzial zur Aufwertung für die nächsten drei bis acht Jahre. Danach könnte sie sich eventuell noch in eine höhere Kategorie entwickeln. Diese Fläche ist momentan noch keiner Ausgleichsmaßnahme zugeordnet und wird somit auf das Ökokonto der Gemeinde verbucht. Allerdings steht bereits der Neubau des Bauhofs an, für den die Ausgleichsfläche dann benötigt wird.

Abschließend betonte Suttner, dass es sich bei der Ausgleichsflächen- und Ökokonten-Thematik um einen dynamischen Vorgang handelt. Der Bestand muss regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Eine Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, ob im Hinblick auf die Bemühungen der Gemeinde zur nachhaltigen Energieversorgung eine Freiflächen-Photovoltaikanlage als Ausgleichsfläche dienen könnte. Suttner antwortete, dass im Gespräch ist, dass diese bei bestimmten Voraussetzungen den erforderlichen Ausgleich für sich selbst übernehmen könnten, nicht aber für andere Bauprojekte.

Als nächster Punkt folgte die 1. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Garten- und Landschaftsbau Entraching. Behandlung der Stellungnahmen mit Beteiligung von Träger öffentlicher Belange. Diese wurden größtenteils einstimmig akzeptiert. Die Einlassungen des Wasserwirtschaftsamtes, das auf die Einhaltung von Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen verwies, wurde mit 9 zu 4 Stimmen angenommen und die Stellungnahmen des Denkmalamtes und der Kreisbrandinspektion jeweils mit 12 zu 1 Stimmen.

Den beiden darauffolgenden Punkten „5. Änderung Flächennutzungsplan Markt Dießen“ sowie Bebauungsplan „Dießen II Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Quelle Bischofsried“ wurden einstimmig zugestimmt.

Bei den beiden darauffolgenden Punkten „Neubau einer Maschinenhalle und Reithalle mit Pferdestallungen“ auf dem Minihof in Entraching, gab es einige Abweichungen, wie der Dachdeckung, die aufgrund der Spannweite nicht, wie im Bebauungsplan festgesetzt, mit Ziegeln, sondern mit Faserzementplatten umgesetzt werden soll. Ein Blechdach wäre nicht geeignet, da es bei starkem Regen die Pferde scheu machen würde, erklärte der Bürgermeister. Auch die Wiederkehr für Tore an Halle und Stall entspreche nicht dem Bebauungsplan, sei aber nötig, um die benötigte Torbreite von über fünf Metern umsetzen zu können. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag einstimmig zu.

Der Punkt „Neubau Bauhof Finning – Auftragsvergabe für die Objektplanung“ wurde auf Wunsch des Bürgermeisters einstimmig vertagt.