Beim ersten Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung am 2. Mai 2023 ging es um die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Finning. Diese wurde anlässlich des geplanten Neubaus des Bauhofs notwendig und wurde, so der zweite Bürgermeister, der die Sitzung leitete, in der Gemeinderatssitzung am 9. November 2021 beschlossen. Ein Mitglied des Gremiums zeigte sich enttäuscht darüber, dass niemand des mit der Änderung beauftragten Planungsverbands äußerer Wirtschaftsraum München anwesend sei, um Fragen beantworten zu können. Die Verwaltung begründete dies mit Personalmangel. So billigte der Gemeinderat die Entwurfsplanung, inklusive des von Gemeinderätin Sibylle Reiter eingebrachten Änderungsvorschlags, einstimmig.

Ebenfalls einstimmig stimmte das Gremium für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Utting am Ammersee. Hier ging es um die Erweiterung des bestehenden Sportgeländes des TSV Utting um einen Bike-Park. Dieser beeinträchtigt die Gemeinde Finning nicht, merkte eine Stimme aus dem Gemeinderat an.

Weiter ging es mit einem Antrag auf isolierte Befreiung für einen Tekturantrag zur Änderung der Dachfarbe in Anthrazit am Raiffeisenweg 6 in Oberfinning. Laut dem Antragsteller wird als Grund eine geplante Photovoltaik-Anlage auf dem Dach genannt. Diese seien ebenfalls dunkel und in Kombination mit den dunkelgrauen Dachpfannen würde sich ein gleichmäßiges Gesamtbild ergeben. Momentan wären laut Bebauungsplan rote Dachziegel vorgeschrieben, erklärte Franz Boos. Ein Mitglied aus dem Gemeinderat wies darauf hin, dass im Einzugsgebiet dieses Bebauungsplanes bereits mehrere Befreiungen gegeben hätte. Eine andere Stimme aus dem Gemeinderat betonte, dass es auch rote PV-Module gibt. Gegenüber dem Gebäude gebe es bereits ein anthrazitfarbenes Dach, warf ein Mitglied aus dem Gremium ein. Eine weitere Stimme schlug vor, es dann ganz zuzulassen, um keine weiteren Ausnahmen in Zukunft genehmigen zu müssen. Man sollte bei der isolierten Befreiung bleiben, sonst müsste der Bebauungsplan geändert werden und die Gemeinde hätte die Kosten zu tragen, betonte ein Mitglied aus dem Gremium. Der Antrag wurde mit 11 zu 1 Stimmen genehmigt.

Dann Stand ein Förderantrag zur Kommunalen Wärmeplanung im Verbund mit der Gemeinde Windach bzw. VG-Windach auf der Tagesordnung, für den sich Rainer Tief, beratendes Mitglied des Bauausschusses für nachhaltige Energieversorgung, in der Bauausschusssitzung am 6. April eingesetzt hatte. Franz Boos berichtet, dass Windach dies bereits beschlossen hat und die Gemeinde Eresing am 3. Mai darüber abstimmen werde. Bei der Wärmeplanung geht es um die Erfassung des Wärmebedarfs der Gemeinde als Grundlage für die Planung einer treibhausgasneutralen Energieversorgung. Die kommunale Wärmeplanung werde mit 90% gefördert, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember 2023 eingegangen ist. Laut Rainer Tief liegen die Kosten hierfür im mittleren fünfstelligen Bereich. Eine Stimme aus dem Gemeinderat wies darauf hin, dass dafür alle Gebäude im Gemeindegebiet bewertet werden müssten und fragte, ob das nur für kommunale oder auch für private Gebäude gelten würde. Für beide, deshalb sei sie ja auch so teuer, betonte Rainer Tief. Die Stimme aus dem Gemeinderat äußerte die Sorge, dass die durch Befragung aller Haushalte erhobenen Daten, ähnlich der Plakette beim Auto, als Grundlage für künftige Zwangsmaßnahmen verwendet werden könnten. Rainer Tief berichtete, dass er sich diesbezüglich bereits erkundigt habe und in Erfahrung bringen konnte, dass die Daten anonymisiert erfasst und nicht öffentlich gemacht würden. Man bräuchte die Daten z. B. für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung bei der Geothermie. Eine Stimme aus dem Gemeinderat ergänzte, dass die Daten nicht nur für die Geothermie benötigt werden. Es gehe grundsätzlich darum, wie man ein Wärmenetz berechnen kann. Es entstehen zudem keine Kosten für die Verbraucher. Ein Mitglied aus dem Gremium zeigte sich skeptisch, wenn in einer Umfrage an die Haushalte Daten wie Heizung, Dämmung oder Fenster abgefragt werden und wollte wissen, was passieren würde, wenn man nicht auskunftsbereit sei. Eine andere Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, inwieweit das verpflichtend sei. Rainer Tief erklärte, dass es hierzu ein Klimaschutzgesetz gibt. Die Frage aus dem Gemeinderat, wie denn die Abfrage gestartet/durchgeführt? werde, konnte die Verwaltung nicht beantworten. Eine Stimme aus dem Gremium betonte, dass man die Daten in die Tonne treten könne, wenn die Teilnahme nicht verpflichtend sei. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, nur die Haushalte zu befragen, die mitmachen wollen. Eine Stimme aus dem Gemeinderat äußert sich in der Angelegenheit skeptisch und fragte, was denn sei, wenn man in einem alten Bauernhaus lebe, das mit Holz geheizt wird und kein Interesse bestehe, daran etwas zu ändern. Rainer Tief wies darauf hin, dass es erst einmal nur um den Antrag auf Förderung ginge. Der zweite Bürgermeister betonte, dass nur vorhandene Daten kumuliert würden. Ein Mitglied aus dem Gremium wies darauf hin, dass es nichts bringt, wenn es wenig Rückläufer gebe. Alle wollen ökologisch sein, aber wenn es konkret werde, mache keiner mit. Eine andere Stimme aus dem Gremium betonte, man brauche verlässliche Daten. Rainer Tief wies darauf hin, dass Umfrage und Datenerhebung die Grundlage für weitere Förderungen sei. Letztendlich einigte sich das Gremium einstimmig darauf, den Tagesordnungspunkt zu verschieben und für die nächste Sitzung eine sachverständige Person einzuladen, die die offenen Detailfragen z. B. zum Datenschutz beantworten kann.

Danach kam die Anschaffung eines Kombidämpfers zur Essenszubereitung für den Kindergarten und die Mittagsbetreuung der Schule zur Diskussion. Darüber wurde bereits im Kindergartenausschuss am 24. April 2023 geredet, so Franz Boos. Es werden monatlich über 1.000 Essen in der Einrichtung zubereitet und leider gebe es für derartige Geräte keine Förderungen. Dazu müssten bauliche Veränderungen die Bagatellgrenze von 100.000 Euro übersteigen, erklärte der zweite Bürgermeister und wies darauf hin, dass das Wort Bagatelle ihm in diesem Zusammenhang etwas sonderbar erscheine. Die Möglichkeit eines Sponsorings müsste hingegen noch geklärt werden. Die Handlungsempfehlung sei aber, dass ab 2026 ein rechtlicher Anspruch auf Mittagsbetreuung für Grundschulkinder bestehe und die Gemeinde dem Rechnung tragen müsse. Eine Stimme aus dem Gemeinderat bejahte dies, wies aber darauf hin, dass die Realkosten hierfür auf die Gebühren für das Mittagessen zu 100% weitergegeben werden müssen. Eine weitere Stimme aus dem Gremium ergänzte, dass auch Abschreibungen mit eingepreist werden müssten. Ein Mitglied aus dem Gemeinderat betonte, dass die Essen jetzt schon subventioniert würden und wenn die Kosten weiter angehoben werden, stelle sich die Frage, wie viele Eltern dann noch mitmachen würden. Hierzu bräuchte es Zahlen. Eine Stimme aus dem Gremium verglich die Kosten pro Essen in Finning, die von 3,90 bis 4,10 Euro reichen würden, mit denen von Landsberg (4,75 Euro) und Schondorf (4,50 Euro) und betonte, dass Finning im Landkreis im Mittelfeld rangiere. Ein Gemeinderatsmitglied unterstützte den Vorschlag einer Umlage, kritisierte aber, dass die beiden vorliegenden Angebote schlecht miteinander zu vergleichen seien. Bei dem günstigeren Modell müsste sich das Personal besser auskennen, da bei diesem mehr Arbeitsschritte manuell getätigt werden müssten, als bei der teureren Variante. Der zweite Bürgermeister erklärte, dass die Mitarbeiter geschult würden. Eine Stimme aus dem Gremium stellte die Frage, wie hoch die Kosten für den laufenden Unterhalt seien. Ein Gemeinderatsmitglied wies darauf hin, dass Kombidämpfer viel Strom benötigen. Eine Stimme aus dem Gremium stellte fest, dass Personalschulungen nicht in den Angeboten enthalten seien. Ein Mitglied aus dem Gemeinderat schlug vor, einen Beschluss zu fassen, der die Einholung von Angeboten mit klaren Anforderungen beinhaltet. Eine Stimme aus dem Gremium fragte, wie die vorliegenden Angebote überhaupt zustande gekommen seien. Der Kindergarten habe sie eingeholt. Eine Ablufteinrichtung sei zwingend, da sonst die Gefahr von Schimmelbildung bestehe. Dem schloss sich ein weiteres Mitglied aus dem Gremium an. Eine Stimme aus dem Gemeinderat wollte wissen, wo das Gerät stehen würde. Der zweite Bürgermeister erklärte, dass der geplante Standort weit von der bestehenden Entlüftung sei, so sei eine entsprechende Vorrichtung angezeigt. Ein Mitglied aus dem Gremium bemängelte, dass eines der beiden Angeboten keinen Endpreis aufweise. Franz Boos schlug vor, über die Verwaltung Angebote für ein Standardmodell (Anm. d. Red. das entspricht dem Gerät, dass in dem günstigeren der beiden Angebote enthalten war) mit Abzugshaube einzuholen. Eine Stimme aus dem Gemeinderat forderte, dass man erst abfragen müsse, was genau gebraucht würde. Der zweite Bürgermeister erklärte, dass nur bei Catering, so wie es früher war, die Kosten zu 100% umgelegt werden können. Beim Rest, also den Abschreibungen, ginge das nicht. Dann könne man die Mittagsbetreuung schließen. Die Gemeinde sponsere den Kombidämpfer, die restlichen Kosten würden umgelegt. Eine Vollkostenkalkulation würde beides beinhalten und evtl. 10 Euro pro Essen bedeuten. Ein Mitglied aus dem Gemeinderat betonte, dass eine solche Kalkulation die Grundlage sei, damit sich das Gremium klar werde, was der Gemeinde die Mittagsbetreuung wert sei. Eine andere Stimme aus dem Gremium wies darauf hin, dass man mit einer Vollkostenkalkulation den Eltern auch kommunizieren könnte, so viel kostet es und das müsst ihr zahlen. Eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat bemerkte, dass die Mittagsbetreuung ab 2026 zwar verpflichtend sei, es sei aber auch bequem für die Eltern. Dem widersprach ein Gremiumsmitglied und forderte, dass die Gemeinde eine solche Betreuung schon anbieten sollte. Die Verwaltung formulierte einen Beschluss zur Einholung von Angeboten für die einfache Variante eines Kombidämpfers mit Entlüftungshaube und Standardausstattung. Darüber hinaus erbittet der Gemeinderat eine Vollkostenaufstellung der Mittagessen ohne Kombidämpfer. Der Gemeinderat billigte den Beschluss einstimmig.

Beim nächsten Punkt, der Renovierung der Inschriften des Kriegerdenkmals in Oberfinning, wies eine Stimme aus dem Gremium darauf hin, dass diese am 24. März 2022 abgelehnt worden sei. Der zweite Bürgermeister erklärte, dass es sich um einen neuen Antrag handele. Er habe abgeklärt, dass die Kosten nicht gestiegen seien und die Renovierung bis zum Volkstrauertag abgeschlossen sein werde. Außerdem sagte der Veteranen- und Kameradschaftsverein Finning einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro zu. Eine Stimme aus dem Gremium schlug vor, das in den Beschluss mit aufzunehmen. Dem stimme der Gemeinderat einstimmig zu.

Ergänzend zu dem erklärte Lutz Pantele, der in der Sitzung anwesende Kassenwart des Veteranen- und Kameradschaftsvereins Finning, dass der Verein auf eigene Kosten ein Kupferblech als Tropfkante am Denkmal anbringen möchte. Dem erteilte das Gremium die Erlaubnis.

Dann folgte der Erlass zum 01.09.2023 zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung), über den bereits im Kindergartenausschuss am 24. April 2023 debattiert worden war. Franz Boos fasste den Sachverhalt für das Gremium noch einmal zusammen. Insgesamt müssten die Gebühren um ca. 7.000 Euro angehoben werden. Dafür standen zwei Ansätze zu Auswahl:

  • eine prozentuale Anhebung der Gebühren um 4%
  • eine pauschale Anhebung um 6,50 Euro für den Kindergarten und 11 Euro für die Krippe

Der Kindergartenausschuss empfehle die pauschale Anhebung, die auch der Elternbeirat favorisiert habe.
Eine Stimme aus dem Gemeinderat bemängelte, dass dies ungerecht sei, da Familien, die weniger Stunden bebucht hätten, mehr Anstieg bei den Kosten hätten. Ein Mitglied aus dem Gremium entgegnete, dass der Elternbeirat selbst dies vorgeschlagen habe. Die Hauptsache sei, dass die Endsumme passt. Eine andere Stimme aus dem Gemeinderat entgegnete, dass man sich nicht diktieren lassen wolle, wie man handeln solle. Der Unterschied zwischen den beiden Optionen sei marginal. Da ginge es zu wie im Basar. Jedes Mal würde das zu neuen Diskussionen führen. Eine Stimme aus dem Gemeinderat betonte, dass sie die 4%-Lösung bevorzugen würde, da sonst viele mehr zahlen müssten für wenige, die länger bleiben. Eine andere Stimme aus dem Gemeinderat ergänzte, dass Eltern, die 8 Stunden für ihre Kinder buchen, in der Regel beide arbeiten. Bei Eltern, die ihre Kinder 4 Stunden in der Einrichtung haben, kann man davon ausgehen, dass sie nur halbtags arbeiten und somit weniger Geld zur Verfügung haben. Außerdem müsste man den Beschluss zurücknehmen, in dem die 4%-Regelung festgelegt wurde. Ein Mitglied aus dem Gemeinderat entgegnete, dass die vier Prozent nur eine Schätzung waren und man festgesetzt habe, jedes Jahr die Kosten zu überprüfen und danach über die Erhöhung zu entscheiden. Eine Stimme aus dem Gremium wies darauf hin, dass die Schere zwischen den Sätzen immer weiter auseinandergehe, wenn der Gemeinderat in Zukunft öfters eine Erhöhung durch Pauschalbeträge beschließt. Der zweite Bürgermeister schlug vor, erst darüber zu entscheiden, ob die Erhöhung über einen fixen Betrag oder prozentual berechnet werden soll. Da im Beschluss die Frage formuliert wurde, ob man einer prozentualen Erhöhung zustimmt, reichten 6 zu 6 Stimmen, um den Antrag abzulehnen, was mehrere Mitglieder des Gremiums Anlass gab, die Vorgehensweise zu kritisieren. Der zweite Beschluss über eine pauschale Erhöhung der Gebühren um 6,50 Euro für den Kindergarten und 11 Euro für die Krippe wurde mit 10 zu 2 Stimmen angenommen.

Beim vorletzten Tagesordnungspunkt ging es um die Überprüfung der Friedhofs- u. Bestattungssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung. Ein Mitglied aus dem Gremium hatte die Anfrage gestellt mit dem Hinweis, dass der vorzutragende Sachverhalt nicht nur ihn betreffe. Im konkreten aktuellen Fall ging es um die Verlängerung des eigenen Familiengrabs, das laut der bestehenden Satzung als Doppelgrab mit Tieferlegung für vier Plätze ausgelegt ist. Da in Zukunft nur noch Urnen-Bestattungen in dem Familiengrab zu erwarten seien, ist dieser Umfang nicht mehr nötig, schlägt aber mit 1.140 Euro für 20 Jahre zu Buche. Eine Umwidmung auf ein Doppelgrab ohne Tieferlegung, das mit 500 Euro deutlich günstiger und für Urnenbestattungen ausreichend wäre, ist aber laut aktueller Satzung nicht möglich. Somit müsste das bestehende Familiengrab aufgelöst werden und ein neuer Vertrag mit einer neuen Grabstätte abgeschlossen werden, was nicht im Interesse des anfragenden Gremiumsmitgliedes liegt. Auch die Ruhefrist von 20 Jahren sei bei Urnenbestattungen nicht mehr nötig, da die Verwesungsdauer deutlich kürzer sei als bei Erdbestattungen. Hier könnten 10 Jahre auch reichen. Die Verwaltung erklärte, die Benutzungsgebühren berechnen sich nach Länge, Breite und Tiefe der Grabstätte, also nach dem Äquivalenzprinzip. Die Fläche bleibe in dem beschriebenen Fall also gleich. Eine Stimme aus dem Gemeinderat ergänzte, es gehen nicht um die Tiefe, sondern um die Anzahl der Gräber. Franz Boos schlug vor, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, die Ruhefrist für Urnen auf 10 Jahre zu reduzieren, sowie die Möglichkeit, ein Doppelgrab mit Tieferlegung in eines ohne Tieferlegung umzuwidmen. Ein Mitglied aus dem Gremium stellte die Frage, ob man überhaupt so viele Grabstätten brauche und schlug vor den Punkt zu verschieben, damit die Verwaltung Vorschläge bis zum nächsten Kalkulationszeitraum im Sommer 2024 dem Gemeinderat zur Diskussion vorlegen kann. Das Gremium stimmte dem einstimmig zu.

Für den letzten Punkt, „Wahl der Schöffen“ erklärte Franz Boos, dass es vier Kandidaten gebe, von denen zwei bestellt würden. Da die Kandidaten vielen Mitgliedern des Gremiums persönlich bekannt seien, mache das eine öffentliche Diskussion schwierig. Er schlug die Verschiebung des Tagesordnungspunktes in die nichtöffentliche Sitzung vor. Der Gemeinderat stimmte dem einstimmig zu.

Bei Wünsche und Anträge kamen noch folgende Punkte zur Sprache:

  • Eine Stimme aus dem Gemeinderat berichtete, dass Anwohner im Neubaugebiet am Ahornweg und Buchenweg sich beschwert hätten, dass an der Straße zum Kreuzberg zu schnell gefahren wird. Bei neuen Automodellen würden in diesem Abschnitt im Head-up-Display die Anzeige der erlaubten Geschwindigkeit von 30 auf 100 km/h springen. Der zweite Bürgermeister schlug vor, dort das mobile Messgerät mit Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Die Stimme aus dem Gremium antwortete, es sei besser, wenn der Zweckverband Oberland an dieser Stelle echte Geschwindigkeitskontrollen durchführen würde. Franz Boos sagte zu, dies zu beauftragen.
  • Ein Mitglied aus dem Gremium fragte nach, ob die Elternfragebögen des Kindergartens schon ausgezählt wurden. Franz Boos erklärte, er habe die Fragebögen besorgt, sei aber noch nicht dazu gekommen sie anzusehen.