Die Bauausschusssitzung am 2. September 2021 war die erste Sitzung nach der Sommerpause. Als erstes verkündete der Bürgermeister eine Änderung bzgl. der Infektionsschutzmaßnahmen: Es reichen ab jetzt medizinische statt FFP2-Masken aus, um der Sitzung beizuwohnen.

Den Anfang machte ein Antrag zur Wohnungsaufteilung Bestandshaus und Balkonerweiterung auf einem Anwesen in Oberfinning, zum Glückmann 3. Hierzu gab es keine Einwände und der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, dem Antrag zuzustimmen.

Beim nächsten Punkt ging es um einen Antrag auf Vorbescheid für die Aufstockung eines bestehenden Dachgeschosses für eine zweite Wohneinheit in Unterfinning, Leitenberg 7. Laut dem Bürgermeister wurde der Bebauungsplan Finning Ost bereits vor einigen Jahren aufgehoben und daher würde aus seiner Sicht nichts gegen das Vorhaben sprechen. Auf eine Frage aus dem Gemeinderat, ob das Gebäude nach der Aufstockung dann höher als die Umgebungsbebauung sei, antwortete der Bürgermeister, dass es dann um 80 cm höher als die Nachbargebäude werde. Ein Einwand aus dem Gemeinderat bezog sich auf eine ähnliche Anfrage, die vor ein paar Jahren vom vorherigen Gemeinderat abgelehnt wurde. Im Zuge der Gleichbehandlung könne man dem Vorhaben jetzt nicht zustimmen. Dem entgegnete der Bürgermeister, dass dies schon acht Jahre her gewesen sei, und wir jetzt einen anderen Gemeinderat hätten. Außerdem sprach er sich, ebenso wie einige Gemeinderäte, für eine Nachverdichtung im Ort aus, um neuen Wohnraum zu schaffen und Neuversiegelung von Flächen zu vermeiden. Für eine Empfehlung zur Zustimmung votierte das Gremium mit 7 zu 1.

Beim nächsten Punkt, dem Neubau eines Wohngebäudes mit Wohnung für Betriebsleiter, Appartement für Auszubildenden und Ferienwohnung in Oberfinning, Eichenhof 1, ging es wieder um die Zusammenlegung zweier Landwirtschaftlicher Betriebe. Das Vorhaben wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 15. Juli 2021 behandelt. Bei dem Vor-Ort-Termin ging es seinerzeit vorrangig um die Erweiterung des Milchviehstalles, der der Gemeinderat in der Sitzung am 21. Juni dann zugestimmt hatte. Im aktuellen Antrag geht es um die Errichtung eines Wohngebäudes für das bereits auf dem Hof lebende Betriebsleiterehepaar. In das bereits bestehende Wohnhaus wird dann die Betriebsleiterfamilie aus Entraching einziehen. Der zusätzliche Wohnraum im Obergeschoss wird für Personal benötigt, das auf dem Betrieb arbeiten wird. Die Ferienwohnung generiert eine weitere Einnahmequelle für den Betrieb und stellt die Einnahmesituation auf breitere Füße. Der Bürgermeister und der Gemeinderat unterstützen das Vorhaben, da die Alternative ein weiterer Aussiedlerhof auf Entrachinger Flur gewesen wäre, der einen deutlich höheren Flächenverbrauch nach sich gezogen hätte. Außerdem wäre die Nachfolge des Eichenhofes dann ungeklärt gewesen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, dem Antrag zuzustimmen mit dem Hinweis, dass das Landratsamt die Größe und Anzahl der Nutzungseinheiten bezüglich der Privilegierung prüfen solle.

Beim letzten Bauantrag in dieser Sitzung ging es um den Ausbau einer Wohnung in der bestehenden Scheune in Oberfinning, Pfarrgasse 12. Dieser Antrag, dem der Gemeinderat bereits zugestimmt hatte, musste erneut behandelt werden, da er aufgrund der Novellierung der Abstandsflächenregelungen, die in der Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2021 beschlossen worden war, bezogen auf die Abstandsflächen seine Gültigkeit verloren hatte. Da der Fehler beim Gemeinderat liege, müsse man hier zustimmen, so ein Gemeinderat. Außerdem sei keine dritte Partei betroffen. Der Bauausschuss empfahl einstimmig dem Antrag zuzustimmen.

Dann stand der geplante Spielplatz im Neubaugebiet Ahorn-/ Buchenweg auf der Tagesordnung. Die Stellungnahme des Prüfers stehe noch aus, so der Bürgermeister. Er hoffe, dass diese bis zur Sitzung am kommenden Dienstag vorliege. Der Planer sei auch eingeladen, um das Konzept vorzustellen. Es liege jetzt eine Kostenschätzung über knapp 30.000 Euro vor. Da kam der Hinweis aus dem Gemeinderat auf, man habe den Kostenrahmen doch auf 22.000 Euro gedeckelt, um noch Luft für weitere Positionen wie zum Beispiel die Abnahme zu haben. Auch der Einwand, dass nicht klar ist, ob es sich dabei die Brutto- oder die Netto-Summe handelt, brachte keine Klarheit, da auch die Netto-Summe mit 24.760 Euro noch deutlich über dem Budget liege. Man könne auch noch einzelne Punkte aus dem Angebot streichen, so der zweite Bürgermeister. Der Workshop, der zusammen mit dem Planer, den Anwohnern und einigen Gemeinderäten stattgefunden hatte, sei sehr konstruktiv verlaufen, berichtete der zweite Bürgermeister. Dabei sei die Idee entstanden, dass der Gemeinderat eine Hütte für den Spielplatz in Eigenleistung erstellen könnte, natürlich unter Vorgaben des Planers und TÜV-konform. Material und Expertise wäre vorhanden und das Vorhaben ließe sich an einem Samstag leicht bewerkstelligen, wenn genügend Hände mithelfen würden. Eine weitere kritische Anmerkung bezogen auf die Kosten war die Tatsache, dass diese sehr stark von der anvisierten Eigenleistung durch die Anwohner abhänge. Falls die nicht in dem Maß wie geplant stattfinde, wären die Kosten nicht zu halten. Ein weiterer Hinweis war, dass man die bestehenden Spielplätze nicht aus dem Auge verlieren dürfe. Bei dem Spielplatz am Leitenberg sei erst vor kurzem eine Rutsche abgebaut worden, weil sie marode war. Der zweite Bürgermeister wies darauf hin, dass er die gewünschte Auflistung aller gemeindlichen Spielplätze und deren Zustand für den Gemeinderat dokumentiert habe und diese Unterlagen jetzt in der Cloud zur Verfügung stehen.

Unter Wünsche und Anträge sprach der Bürgermeister das Thema Lüftung der Schulräume an. Hier gebe es Befürchtungen, dass der Regelbetrieb in Zukunft nur mit Luftreinigern in den Klassenzimmern aufrechterhalten werden könne. Er würde stationäre Anlagen pro Raum mit Wärmetauscher bevorzugen, die momentan mit bis zu 80% gefördert werden. Er würde einen Planer beauftragen, ein Konzept zu erstellen. Eine grobe Kostenschätzung geht von 20.000 € pro Schulraum aus. Ein weiterer Vorteil wäre, dass man hier keine Filter als Sondermüll entsorgen müsse. Die jährliche Reinigung könnte eventuell der Hausmeister übernehmen. Die Lautstärke sei zu vernachlässigen, da bei entsprechendem Bedarf zwei Lüfter zum Einsatz kommen, die langsamer drehen. Alternativ gäbe es noch die Möglichkeit einer zentralen Lüftungsanlage. Hier müssten aber Rohre durch das gesamte Gebäude geführt werden mit entsprechenden Durchbrüchen in Decken und Wänden. Hofstetten habe bereits eine zugelassene Anlage. Um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten, fehlen aber noch mindestens zwei Klassenzimmer. Die Option von mobilen Geräten wurde mehrheitlich verneint, da diese höchstwahrscheinlich „nach drei Jahren im Keller verschwinden würden“.

Abschließend bat ein Gemeinderat den Bürgermeister, das Hochwasserkonzept für den Saubach, welches der VG vorliege, an den Gemeinderat zu verschicken. Dieses sollte man sich noch mal anschauen und besprechen. Er selbst habe damals die in dem Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Saubach abgelehnt. Er bewerte die Situation aber mittlerweile anders. Zu diesem Sinneswandel haben die diesjährigen Hochwasserkatastrophen in verschiedenen Bundesländern beigetragen. Ein weiterer Gemeinderat erwähnte in diesem Zusammenhang auch noch die aktuellen Hochwasserereignisse in New York und empfahl, ein gemeinsames Konzept mit Windach zu erstellen. Eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat mahnte, die Pegel im Auge zu behalten und lobte ausdrücklich die Arbeit des Schleusenwärters am Windachspeicher. Der mache da einen super Job. Es gebe aber auch einige Zuläufe der Windach, wie den Saubach, die ein weites Einzugsgebiet vorweisen und momentan nicht reguliert werden können. Der Bürgermeister empfahl den von Hochwasser gefährdeten Haushalten, Rückfallklappen für das Abwasser zu installieren bzw. die Funktionstüchtigkeit der vorhandenen Klappen zu überprüfen. Damit wäre schon mal eine potenzielle Gefahrenquelle für Wasserschäden eliminiert.